Beiträge von Zhong

    Hallo allerseits!

    Mein vorläufig bewilligter Erstantrag läuft noch bis Ende Mai.

    Ich möchte mich selbständig machen und schreibe gerade den Businessplan und muss das Kleingewerbe noch anmelden.

    Zwischenzeitig war ich bei einer Maßnahme (Kompetenzbilanzierung). Dort hatte ich einen guten Draht zu einer der Coaches. Diese erzählte mir, dass sie damals (vor einigen Jahren) auch beim Jobcenter war und eine Selbständigkeit aufgebaut hat. Sie hat mir dann erzählt, dass ich wohl unbedingt erst eine Art schriftliche Erlaubnis mit Stempel vom Jobcenter für die Selbständigkeit brauche, da mich das Jobcenter sonst aus dem Bezug wirft, sobald ich ein Gewerbe angemeldet habe. Ihr hat das damals wohl einer vom Gewerbeamt gerade noch davor gesagt, bevor es für sie zu spät war.

    Mein Sachbearbeiter jedoch meint, dass ich erst dann zu der Sachbearbeiterin die für Selbständige zuständig ist wechseln kann, wenn ich ein Gewerbe schon angemeldet habe und vorher nicht. Er hat nie etwas von einem Antrag, einer "Erlaubnis" oder einem Stempel erwähnt und meint immer nur ich soll das Gewerbe anmelden.

    Meine Frage ist nun: Wer hat Recht? Soll ich jetzt einfach das Gewerbe anmelden oder muss ich erst einen Antrag beim Jobcenter stellen? :grumble:hmm

    Danke fürs Lesen!

    Guten Abend zusammen!

    Zum Sachverhalt:

    Ich wohne zur Zeit mit meiner Partnerin Mietfrei mit in der Eigentumswohnung ihrer Eltern.

    Sie hat seit ein paar Monaten einen Minijob ~350€. Ich habe Ende Dezember einen Antrag auf ALG II gestellt.

    Ihre Eltern lassen uns kostenlos mit in der Wohnung wohnen. Ihre Mutter hat bis vor ein paar Monaten den Supermarkteinkauf des Haushaltes übernommen, hatte dann aber leider einen Unfall und ist seit einigen Monaten in Reha. Der Vater hat für ein paar Monate die Einkäufe übernommen und zum 01.01.22 jetzt die Zahlung/Kostenübernahme eingestellt.

    Was mich jetzt gewundert hat, bzw. was ich noch nicht ganz verstehe ist, dass ich mit dem Schreiben zur Bearbeitung des Antrags auch ein Formular (Arbeitspaket SGB II) für meine Partnerin erhalten habe. Mit ihrem Geld kommt sie selber gerade so über die Runden. Eigentlich wollte nur ich ALG II beantragen, da ich zur Zeit keinen Job habe. Sie hat ja einen der für sie reicht. Sie will mit dem Amt nichts zu tun haben hat sie mir gesagt.

    Auch habe ich mich über folgende Abschnitte gewundert: :grumble

    Bitte bringen Sie Ihre Einladung sowie Ihren und die von den weiteren Mitgliedern Ihres Haushaltes, gültigen Personalausweise // Reisepässe // Aufenthaltstitel zu diesem Gespräch mit.

    Und der Abschnitt:

    Bitte bringen Sie zur persönlichen Abgabe der Unterlagen, auch alle erwerbsfähigen Personen über 15 Jahre, die nicht in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung sind, zum Termin mit.

    Soll das heißen, dass ich auch die Ausweise der Eltern meiner Partnerin abgeben soll und diese auch zum Termin erscheinen sollen? Der Vater arbeitet und die Mutter ist gerade in Reha. Die haben doch rein gar nichts damit zu tun, oder doch?

    Ich wollte den Antrag eigentlich nicht so an die große Glocke hängen, da ich zum Vater nicht das beste Verhältnis habe. Wahrscheinlich würde er rummaulen und wieder ein Fass aufmachen, wenn ich nach seinem Ausweis frage, geschweige denn ob er mitkommen würde.

    Zusammengefasst:

    1) Muss meine Partnerin jetzt auch einen ALG II Antrag stellen bzw. sich zwangsvermitteln lassen?

    2) Muss meine Partnerin zum Erstgespräch mitkommen?

    3) Muss ich die Ausweise etc. ihrer Eltern mitbringen?

    4) Müssen die Eltern meiner Partnerin mitkommen?

    Danke und frohes Neues! :beer