Beiträge von Stefan2211

    Hallo Tamar. Danke für die Antwort.

    Habe vorher immer in möblierten Wohnungen bzw. im Hotel gewohnt. Bin über 50 Jahre. Lange Zeit im Ausland gewesen.

    Die Inaugenscheinnahmen beunruhigen mich jetzt etwas. Dadurch kann ich

    z.B. eine Waschmaschine nicht angeben. Auch Elektrogeräte fallen dann flach.


    Eine Frage noch.

    Gerade habe ich nachgelesen, dass der Vermieter, wenn Eigentümer (Haus), gar keinen Untermietvertrag sondern

    einen "normalen" Mietvertrag abfassen muss. Ich habe bisher den Mietvertrag noch nicht eingereicht.

    Wie könnte also der normale Mietvertrag (mit gemeinsamer Nutzung von Küche und Bad) abgefasst werden?

    Habe mit mit der Eigentümerin weder ein verwandtschaftliches noch ein anderweitiges Verhältnis. Komplett fremde Person also.

    Mein Zimmer dort ist unmöbliert. Finde keine passende Vorlage. Will nichts falsch machen.

    Erstausstattung werde ich dann auch nicht einreichen, erst wenn komplett eigene Wohnung.

    Macht dann mehr Sinn.

    Guten Tag an alle,

    bin neu hier und habe folgende dringende Frage. Ich bin umgezogen und beziehe jetzt ein kleines Zimmer zur Untermiete.

    Habe vorher noch keinen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Was kann (darf) ich angeben? Da ich als Untermieter

    Küche und Bad nutzen kann ist meine Frage wie ich z.B. Waschmaschine/Herd begründen kann, oder wird das nicht hinterfragt?

    Ich sehe die jetzige Untermiete nur als Zwischenlösung Langfristig werde ich dort nicht wohnen. Kann ich diese E-Geräte sozusagen auf Vorrat anschaffen?

    Ist ein Kontrollbesuch bei Erstaustattung die Regel oder eher die Ausnahme in Corona Zeiten?

    Danke im voraus