Beiträge von SirHoward

    okay ich beiß jetzt mal an:

    warum ist es schwer damit durchzukommen?

    Ich bin in der Situation das ich nicht selbst für mein Lebensunterhalt aufkommen kann und benötige daher Unterstützung.

    Welche mir zusteht.

    Von meiner Partnerin habe ich mich getrennt, Wohung ist gekündigt jedoch umziehen geht nicht so ohne weiteres wenn man nicht das Geld dafür hat und dann noch 3 Monate die alte Wohnung auch noch zur hälfte zu finanzieren, geht dann erst recht nicht.

    Also was soll ich jetzt tun in diesem doch sooooo sozialen land wenn mir jetzt auch noch die finanzielle Unterstützung die mir zusteht untersagt wird?

    laut definition (google) ist eine "partnerschaft":

    Der Begriff „Partnerschaft“ kann also umfassen: Ehen, eingetragene Partnerschaften, eheähnliche Gemeinschaften („wilde Ehen“) und feste Liebesbeziehungen. gleichgeschlechtliche und gemischtgeschlechtliche Gemeinschaften. Lebensgemeinschaften, Beziehungen von Paaren ohne gemeinsamen Haushalt, Fernbeziehungen.

    Danke!

    Bitte sachlich bleiben

    Hallo,

    leider Gottes muss ich mal wieder ALG 2 beantragen wobei diesmal einiges anders ist als das letzte mal und ich daher Hilfe benötige.

    Kurz zu "unserer" Situation:

    Ich lebe momentan noch mit meiner Ex Partnerin zusammen, von der Ich mich vor nun knapp einen Monat getrennt habe.

    Wir Leben zwar noch zusammen, aber strickt getrennt, sogar den Kühlschrank haben wir aufgeteilt.

    Jeder hat seinen Schlafbereich und den Rest der Wohnung Teilen wir uns, genau wie sämtliche Kosten der Wohnung.

    Wir Leben halt nur noch zusammen weil zum einen keiner von uns die Wohnung alleine bezahlen könnte und zum anderen weil wir halt ne 3 Monatige Kündigungsfrist haben und so ein Umzug kostet ja auch.

    Nun wurde mir am Telefon von einer JobCenter Mitarbeiterin gesagt, das man Grundsätzlich bei sowas IMMER von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht und man die EK von meiner Mitbewohnerin benötige, ich aber hinterher noch Einspruch einlegen könne, wenn wir dann als Bedarfsgemeinschaft zusammengerechnet werden.

    Nun ist meine EX-Partnerin aber ganz und gar nicht einverstanden irgendwelche Angaben zu Ihrem Einkommen zu machen und mich "durchzufüttern", was ich auch verstehen kann, würde ich für Sie auch nicht (mehr!) machen.

    Ist dieses Vorgehen vom Jobcenter zulässig?

    Das doofe ist halt letztes mal als SIE Hartz 4 beantragen musste (vor knapp 3 Jahren) waren wir noch eine Bedarfsgemeinschaft und jetzt laufen wir unter der selben BG-Nummer.

    Freue mich über helfende Antworten, vielen Dank :)