Okay. Alles klar. Vielen Dank für die Info
Beiträge von RudiRatlos
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Der Vermögensfreibetrag liegt bei 750€ mal Alter, oder? Plus einem Grundfreitag von 150€ mal Lebensalter.
Und wie muss ich das eigentlich mit dem Freibetrag von 750€ für notwendige Anschaffungen verstehen? Gilt das auch monatlich?
Es ist ein niedriger sechsstelliger Betrag.
"Auf den Kopf hauen" hatte ich jetzt auch nur so gemeint, dass ich das tun müsste, um das Geld "loszuwerden". Würde ich allerdings nicht tun, weil das gar nicht mein Naturell ist.
Aber das JC muss sich doch irgendwie überlegen, wie lange ich dann damit in etwa hinzukommen habe.
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Ich hätte da noch einmal eine Frage. Wenn das JC das Testament prüfen lässt und man ihnen recht geben würde, was wäre dann?
Ich habe irgendwie gelesen, bei einem Erbe würde das irgendwie auf sechs Monate verteilt. Und dann könnte man wieder einen Antrag stellen. Es handelt sich allerdings um einen Betrag, der dann auf keinen Fall aifgebraucht ist. Es sei denn ich würde so richtig auf die Pauke hauen.
Dann würde mir Hartz IV komplett gestrichen und ich müsste von dem Geld erst einmal leben. Vermute ich. Nur wie lange. Oder vielmehr wie wird das berechnet?
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Hach je, ich wollte nicht, dass hier ein Streit entbrennt aufgrund meiner Frage.
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Okay.
Da kann ich mich natürlich nur auf das verlassen, was der Notar damals und der jetzige diesbezüglich gesagt haben.
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Genau.
Was meinst du mit sittenwidrig?
Der Notar, der sich um den Hausverkauf kümmert, meinte es sei sicher. Also das JC käme nicht ran. Ist nicht der gleiche Notar, der das Testament aufgesetzt hat.
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Ich versuche einfach mal das ganze kurz zusammenzufassen
Der Umzugsgrund ist simpel - mein Vater ist gestorben. Wir hatten zusammengelebt. Ich hatte mich um ihn gekümmert. Das Haus ist zu groß für mich. Somit wird es verkauft. Es gibt ein Bedürftigentestament, mein Bruder ist Testamentsvollstrecker.
Das JC weiß über den Verkauf bereits Bescheid. -
Da hast du natürlich auch recht. In meinem Fall ist, soweit man das überhaupt planen kann, schon alles geregelt.
Eine Frage hätte ich noch.
Mein Bruder würde den Mietvertrag mit dem Vermieter machen und dann einen Untermietvertrag mit mir. Ist das korrekt?
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Klingt unglaubwürdig, ist mir bewusst. Von daher ist deine Reaktion völlig in Ordnung. Aber die Zahlung ist wirklich gewährleistet.
Danke für deine echt schnelle Antworten.
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Derzeit zahle ich keine Miete, da ich im Eigenheim lebe, was aber verkauft wird. Ich weiß, davon müsste man erst leben etc. Das alles fällt hier weg. Das zu erklären würde allerdings den Rahmen sprengen und ist auch nicht von Belang.
DIe Differenz zu dem, was das JobCenter an Miete plus Heikosten zahlen würde liegt etwa bei 150€. Evtl etwas mehr.
DIe Zahlung wäre auf jeden Fall gewährleistet.
Die Frage ist einfach nur, ob das überhaupt erlaubt ist. Wenn meinem Bruder die Wohnung gehören würde, könnte er sie mir natürlich vermieten. Klar. Aber sie selbst mieten und mir dann quasi günstiger untervermieten - ist das erlaubt?
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Guten Abend,
ich habe eine Wohnung in Aussicht, die allerdings zu teuer ist. Könnte mein Bruder sie anmieten und mir dann untervermieten? Vorausgesetzt natürlich, der Vermieter wäre einverstanden.