Beiträge von Jueas

    Hallo,

    ich mache seit einiger Zeit eine berufliche Rehamaßnahme durch die Deutsche Rentenversicherung. Diese befindet sich in der Stadt in welcher ich wohne und fahre morgens hin uns abends wieder zurück, teilweise bin ich auch zu Hause im "Homeoffice" und zwischendurch berufsbedingte Praktikums. Ich bekomme weiterhin ALG 2 (normalen Satz + Kosten für Wohnung).

    Da in der Rehaeinrichtung wegen Corona kein Essen wie sonst ausgegeben wird bekomme ich wöchentlich 25 EUR (5 EUR täglich) Essensgeld / Verpflegungsgeld auf mein Konto überwiesen (schriftlich habe ich darüber von der Einrichtung nichts bekommen).

    Meine Fragen:

    1. Darf ich das Essensgeld (ist zweckbezogen) behalten?

    2. Wird das Essensgeld komplett angerechnet und ich werde deswegen weniger ALG 2 ausbezahlt bekommen?

    3. Gibt es eine Regelung dazu (Gesetze, Richtlinien, etc.)?

    Titel Korrektur

    Habe schon viel zum Thema gesucht, aber ich habe leider noch nichts aussagekräftiges herausgefunden und ich würde es gerne vorher wissen, bevor ich mich mit dem Jobcenter in Verbindung setze.

    Vielen Dank schonmal an alle Helfenden.

    Viele Grüße, Jueas