Beiträge von HavaKemi

    Hallo,

    wir ziehen zu viert zusammen ,die neue Wohnung ist in dem Satz drin laut Mietangebot

    Nun der Brief vom Sozialzentrentrum dazu:

    Vorraussetzungen für die Zusicherung:

    1. die Zusicherung wird vor Vertragsabschluss eingeholt

    2. der Umzug ist erforderlich UND

    3. die Aufwendungen der neuen Unterkunft sind angemessen

    Umzugsgrund wird akzeptiert und wird als erforderlich angesehen.Grundmiete 600€ ,Betriebskosten 80€,Brutto Kaltmiete 680€, Heizkosten 80€ ,Gesamtmiete 760€

    Die Betriebskosten betragen weniger als 1,15€ je qm dies wurde vermutlich als zu gering eingeschätzt und wird vermutlich nicht der Realität entsprechen.

    Die Mietkosten überschreiten somit die als angemessen angesehenen Aufwendungen

    Die Vorraussetzungen für die Erteilung der Zusicherung liegt NICHT vor. Der Umzug in diese Wohnung ist in diesem Sinne nicht erforderlich .

    Daher können die für die Wohnung über das Maß hinausgehende Kosten nicht berücksichtigt werden.

    Sollten sie trotz nicht Erteilung der Zusicherung in diese Wohnung einziehen ,werden zukünftig nur noch die Leistungen in Höhe der als angemessen zu bezeichnenden Aufwendungen als Bedarf bei der Berechnung von ALG II berücksichtigt "


    Ich bin mir nun etwas unsicher ob ich den Mietvertrag heute unterzeichnen darf .

    Die Betriebskosten sind pauschal und es gibt für diese Wohnung KEINE Nachzahlung .

    Es muss aber heute losgehen mit Mietvertrag und Umzug da zum 01.04.21


    Was sagt ihr dazu?

    Liebe Grüße Vanessa