Beiträge von ninsky

    Hallo liebes Forum,

    mich hält mein Erstantrag wach, denn die zuständige Mitarbeiterin informierte mich heute postalisch darüber, dass ich mit meinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilde, was ich nicht ganz nachvollziehen kann. Ich hätte gern mal eure Einschätzung dazu gehört – zu meinen Umständen:

    Ich bin 23 Jahre alt, bin aber mit 18 nach vollendeter Ausbildung bei meinen Eltern ausgezogen. Ende 2019 verlor ich krankheitsbedingt meinen Job, beantragte ALG1 und zog Anfang 2020 wieder zu meinen Eltern. Ich hatte schwere Depressionen und kannte an meinem alten Wohnort (500 km entfernt) keine Menschenseele. Meine Eltern boten mir an, mich wieder bei sich aufzunehmen, mit der Bedingung, dass ich eigenständig wirtschafte, da sie auch nicht sehr viel verdienen. Wir einigten uns auf einen Untermietvertrag für mein Stockwerk, damit wir abgesichert sind und ich ihnen die Unkosten gerecht zurückgeben kann. Ich war dann erstmal im Krankengeldbezug und in ambulanter Behandlung, seitdem bin ich auf Jobsuche, am 29.01.21 endete mein Anspruch auf ALG1 und ich beantragte ALG2. Ich habe immer für mich selbst eingekauft, bezahle alle meine Rechnungen allein, benutze bei ihnen nur die Küche mit und habe nie finanzielle Unterstützung erhalten und trotzdem macht allein die Tatsache, dass sie meine Eltern sind und ich unter 25 bin uns zu einer Bedarfsgemeinschaft? Ich meine, sie könnten das Stockwerk genau so gut an jemand anderen untervermieten, der würde dann volle Leistungen beziehen können? Und würde ich volle Leistungen bekommen, wenn ich nur ein Haus weiter in einer Mietwohnung wohnen würde, die nicht meinen Eltern gehört? Ich finde das alles so verwirrend und meine Eltern meinten schon, dass sie sich garantiert nicht komplett vorm Jobcenter nackig machen werden, weil sie mir helfen wollten und das kann ich auch verstehen. Ich habe sonst im Netz nicht wirklich etwas Vergleichbares gefunden und hoffe auf eure Hilfe, vielen Dank im Voraus!