Beiträge von Qwertz234

    Du kannst jederzeit umziehen, es besteht freies Recht auf Wohnsitzwahl in Deutschland. Problematisch wird es nur, wenn du das Ganze vom Jobcenter bezahlt haben möchtest, denn es reicht, wenn du, wie viele andere Studenten auch, erst zum Studienbeginn umziehst. Insoweit ist es eine Ermessensentscheidung, die nur dein zuständiges Jobcenter treffen kann.

    Das "Problem" ist, dass ich noch nicht 25 Jahre alt bin - da soll die Regel gelten, dass man grundsätzlich bei seinen Eltern wohnen soll. Ich habe gehört, dass dies mal vom JC akzeptiert wurde, aber anscheinend ist das nicht die Regel.

    Abend zusammen,

    ich habe vor zum Wintersemester 2021/22 ein Studium anzufangen, das, stand heute, ab Mitte Oktober 2021 beginnen soll. Meine Intention ist schon ca. im Sommer (ab Juli) in die neue Stadt umzuziehen, sodass ich die Möglichkeit habe, mich in der Stadt einzuleben sowie ggf. eine WG oder Ähnliches zu finden. Da die Bafög-Leistungen erst zum Semesterbeginn fließen werden (ab Oktober), bin ich für diese drei Monate weiterhin auf die ALG II Leistungen angewiesen.
    Ist es de jure möglich, dass das JC meinem Vorhaben zustimmt und auch den Umzug genehmigt?:thinking