Beiträge von fnli1

    Eine AU muss spätestens am 4. Tag beim Jobcenter vorliegen. Man hat jetzt akute Schmerzen oder eine akute Krankheit und muss zum Neurologen oder Orthopäden. Wie soll man innerhalb von 4 Tagen einen Termin kriegen? (das dauert doch teilweise Wochen-Monate) Oder ist damit gemeint, dass man zuerst krankgeschrieben sein muss, bevor man überhaupt zu Hause bleiben darf?

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    Ich möchte in 1-2 Monaten eventuell einen Antrag auf ALG2 machen. Ich ziehe in den nächsten Tagen um, schaue mich nach neuen Wohnungen um. Deshalb habe ich das Jobcenter gefragt, wie die Mietspiegeln sind. Sie wollten dann, dass ich vom Vermieter eine Art "Vor-Mietbescheinigung" ausfüllen lassen soll oder Ihnen die Anzeige schicken soll, damit sie es genehmigen. Danach habe ich den offiziellen Mietspiegel einfach gegoogelt und gefunden für meine Region.

    Ich frage mich: wozu das ganze? Denn das Jobcenter wird doch (falls Anspruch vorliegt) ja ohnehin während des Kostensenkungsverfahrens die Mietkosten für 6 Monate zahlen, auch falls die Wohnung zB 10-20€ über dem Mietspiegel liegt. Falls ich dann nichts finde bzw ich wegen meiner Behinderung nicht mehr umziehen kann, dann trage ich nach den 6 Monaten einfach die monatl. "überschüssigen" 10-20€.

    Ich sehe das eingentlich ganz einfach, oder hab ich was übersehen? Momentan bin ich ohnehin noch nicht für ALG2 berechtigt, warum solle ich dann jetzt schon von Vermietern, mit denen ich nicht mal einen Vertrag habe, etwas ausfüllen lassen?

    Warum nicht nach dem Motto: Einfach umziehen, dann Antrag stellen, wenn berechtigt. Soweit die Wohnung nicht hunderte von Euro über dem Spiegel liegt, ist doch alles okay?

    Genau das habe ich mir auch gedacht. Dann "verägert" man das Jobcenter schon mal nicht. Aber ist es überhaupt ratsam "Nein" anzukreuzen, obwohl man absolut nicht dazu in der Lage ist zu arbeiten und bereits im Alltag eingeschränkt ist? Selbst das Duschen bereitet mir große körperliche Schmerzen. Ich habe die Befürchtung, dass der Sachbearbeiter mich dann zu bestimmten Maßnahmen zwingt mit der Begründung "Sie haben doch damals "Ja" angekreuzt, also können Sie auch arbeiten".

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    Genau, ich habe Atteste, die bescheinigen, dass ich körperlich nicht belastbar bin. Eine AU werde ich wohl problemlos noch kriegen, bei meiner Krankheit.

    Wenn der Ärztliche Dienst Erwerbsfähigkeit feststellt, hat das erstmal nichts mit der vom Haus- oder Facharzt ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (das meinst du doch hoffentlich mit "Attest"?) zu tun.

    Achso krass, das wusste ich gar nicht. Ich dachte immer, eine AU wäre das gleiche wie eine Erwerbsunfähigkeit. Aber kann ich dann erst mal ohne Bedenken "nein" ankreuzen? Ich habe nur Angst, dass ich "ohne nichts" da stehe, wenn ich das "falsche" ankreuze.

    Ich würde gerne Sozialgeld beantragen. Ich bin seit Monaten krank (mit Attest), bin über 25 und wohne alleine. Vorher habe ich nach dem Studium für paar Monate gearbeitet bis ich krank (und arbeitslos) wurde.

    Ich kann momentan überhaupt nicht arbeiten aus meiner Sicht. Wenn ich beim Antrag die Frage "Ich fühle mich gesundheitlich dazu in der Lage mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten" mit "nein" ankreuze, dann kommt ja wahrscheinlich ein Amtsarzt und wird die Erwerbs(un)fähigkeit feststellen.

    Ich gehe absolut davon aus, dass der Amtsarzt sagen wird, dass ich nicht arbeiten kann, aber: Ich male jetzt trotzdem mal den Teufel an die Wand und frage mich: Was passiert, falls der Arzt der Meinung ist, dass ich doch arbeiten kann? Kann ich dann (bis das Gegenteil festgestellt wird) einen neuen Antrag stellen und die Frage mit "Ja" ankreuzen? Oder wird mir sowohl Sozialgeld als auch ALG2 verwehrt?