Beiträge von PBLer

    Danke für die schnelle Antwort.

    Was passiert denn im schlimmsten Fall, wenn ich in einer Wohnung wohne die etwas zu groß und zu teuer ist, aber Leistungen zur Aufstockung zum Arbeitslohn beantrage?

    Die Alternative wäre, eine kleine günstigere Wohnung zu wählen, welche aber nicht so behinderten-gerecht eingerichtet ist wie die teurere Alternative.

    Und wer ist der Ansprechpartner, wegen meinen Fragen zum Merkzeichen G?

    Vielen Dank für die Unterstützung!

    Hallo zusammen!

    Auf Grund einer chronischen Krankheit bin ich schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung von 60% und habe das Merkzeichen G. Angesichts meiner verminderten Leistungsfähigkeit erhalte ich eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

    Ich arbeite 16 Stunden die Woche in der IT-Branche im Büro oder von zu Hause aus.

    Auf Grund einer Trennung strebe ich einen Umzug an. Nun habe ich herausgefunden, dass ich zur Unterstützung Leistungen nach ALG II beantragen kann. Bislang war das nicht nötig, das meine Ex-Partnerin auch ausreichen Erwerbseinkommen hatte.

    Jetzt habe ich eine Frage zum Bezug als „Aufstocker“:

    Muss ich mich auch an die harten Regeln halten die normale ALG II-Bezieher ohne Arbeit haben, was die Größe und den Preis einer Wohnung angeht?

    Bei einer Wohnung, die mit gefällt wären es gut 62 m² und eine Bruttokaltmiete von gut 700 €.

    Da ich gut haushalten kann, käme ich trotzdem gut mit dem Geld zurecht. Was wären Folgen für mich? Gibt es zu den Regeln für Aufstocker eine Quelle, die ihr mir empfehlen könnt?

    Ich bedanke mich für die Unterstützung und bleibt gesund!