Beiträge von nina68

    Hallo an alle

    Habe mal ne Frage was man machen kann, wenn der Sb für die Bearbeitung des WBA zb (Ab)-rechnungen usw verlangt, die man erst frühestens im Januar /Februar 2021 bekommt?

    Es ist folgendes..

    Ein gute, knapp 60 jährige Bekannte ist Besitzerin eines alten Hauses und bezieht seit einigen Jahren Hartz4.

    Sie bekommt neben den normalen Satz noch die Zinsen (um die 100 Euro) für die Hypothek plus diverse Nebenkosten ( Grundsteuer, Wasser Abwasser, Kanalnutzungsgebühren etc noch etwas dazu.

    Bei einigen Abrechnungen.. Zb für Wasser, Kanalgebühr, Grundsteuer möchte er sehen wieviel Sie für 2021 bezahlen muss , sonst kann er den WBA nicht bearbeiten. Diese Abrechnungen kommen natürlich aber erst frühestens Mitte/Ende Januar nächsten Jahres. Geht ja alles immer von 01.01-31.12.

    Diese Sachen soll Sie dann halt nachreichen, wenn Sie kommen und erst dann werden diese auch angerechnet.

    Er macht auch keinen vorläufigen Bescheid, da er sich sonst nochmal stundenlang durcharbeiten müsste.


    Ihr WBA endet 31.12...

    Er lässt diese Nebenkosten dann halt weg beim Bescheid bis meine Bekannte Sie dann in 1-2 Monaten nachreichen kann.

    Ist das halt leider so und hat halt Pech wenn der neue WBA jeweils am

    01.01 neu beginnt?

    Finde es halt ungerecht. Wenn ihr WBA zb am 01.07 immer neu beginnen würde hätte Sie zb immer alle Abrechnungen etc schon da und müsste nicht irgendwie die 1-2 Monate überbrücken.

    Sorry, schreibe hier mit Smartphone und hoffe, dass es trotzdem einigermaßen verständlich erklärt war.