Beiträge von tiba

    Wenn du Glück hast, gelten bei Eintritt ins SGB II im Februar oder März 21 die vereinfachten Coronaregeln des § 67 SGB II. Danach wird nur abgelehnt, wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist. Das wird mit 60.000 Euro definiert.

    hmmm also auch wenn ich beide Versicherungen angebe, muss ich wegen vereinfachtem Antrag und Corona nichts auflösen? DAS wäre natürlich die genialste Lösung.


    Wobei ich halt auch froh wäre meine Schulden weg zu bekommen. Und einfach bei "null" anzufangen - ob das dann genau oder unter oder über der Höhe des Freibetrages ist nach Begleichung von allem - dass das nun so raus kam bei meiner Rechnerei war Zufall. Denke das wird eher minimal über den 7.500 liegen.

    Hallo zusammen,

    hier kurze Infos / Fakten:

    LV Nr. 1 läuft mit 65 Jahren aus, Auszahlung ca 30.000 Euro, Verwertungsausschluss besteht

    LV Nr. 2 läuft in 7 Jahren aus, Auszahlung ca 30.000 Euro, Rückkaufswert 20.000 (läuft seit 30 Jahren)

    Mein Alter: 45

    Aktuell noch im ALG1 Bezug, arbeitsunfähig erkrankt seit 06/2018

    Klage vor SG wegen EMR läuft

    Mein ALG1 Bezug würde im Februar 2021 auslaufen - bliebe Antrag auf ALG2 bzw Grundsicherung.

    Nun meine FRAGE(N):

    LV Nr. 1 müsste als Altersvorsorge ja geschützt sein, wenn ich richtig gerechnet hab (33.750 Euro Höchstbetrag)

    Es geht mir hauptsächlich um die LV Nr 2.

    Wenn ich mir diese jetzt während ALG 1 Bezug auszahlen lassen, sie auflöse zum Rückkaufswert ...

    1. ) Darf ich davon dann meine Schulden für

    a) Autokauf dieses Jahr in Höhe von 7.000 Euro über Privatdarlehen von Freundin und

    b) Ratenkredit, Restbetrag ca 1.500 Euro sowie

    c) Kontoausgleich ca 2.000 Euro

    begleichen??? Oder kann mir das zu Lasten gelegt werden?

    2. Meine technischen Geräte - Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner und Kühlschrank sind über 15 Jahre alt und mucken entsprechend rum. Damit ich hier zukünftig keine Sorgen haben muss, würde ich diese Geräte gerne jetzt neu kaufen von der Auszahlung. Ist das rechtens oder auch problembehaftet?

    3. Wenn Punkt 1 und 2 nicht möglich sind - wie lange müsste ich dann von den 20.000 Euro leben, bevor ich ALG2 erneut beantragen kann? Davon müssen ja Miete, Lebensunterhalt und zusätzlich KV, RV (freiwillig) bezahlt werden (und keine Ahnung.. ob dann AV auch gezahlt werden müsste oder ob ich da ohne Einzahlung dann weiterhin bezugsberechtigt wäre)

    Fazit:

    Von den 20.000 würden mir nach Abzug der Schulden (10.500 Euro) und Kauf der Geräte (ca 2000 Euro) dann ca. 7.500 bleiben - das wäre dann ja genau mein Freibetrag (45x150+750)

    Hat jemand Erfahrunge wie das läuft, ob das geht oder nicht. Ich hatte extra eine Umschulung in einen krisensicheren Beruf gemacht um nie wieder ALG2 beantragen zu müssen (war schonmal mehrere Jahre im Bezug vor ca 15 Jahren) und nun bin ich unverschuldet durch Krankheiten doch wieder soweit :(

    Mit der Situation komme ich nicht wirklich klar :(

    Lieben Dank für eure Hilfe!

    und JA - ich hatte das Jobcenter angeschrieben und Fragestellung mit "wie lang" und was ist mit RV/KV etc - und als Antwort nur bekommen "kein Anspruch" ... damit kann ich natürlich nichts anfangen :(