Beiträge von R.Fleckenstein

    Ja da hast du wohl recht. Ich bin leider der Typ der sich wegen Allem und Jedem Sorgen macht. Allerdings bin ich mir dessen schon von Beginn an bewusst das das Viertel wo ich wohne wohl mit zu den teuersten gehört. Früher oder später wird es darauf hinauslaufen, sofern sich an der Arbeitssituation nichts ändert. Bleibt nur abzuwarten und zu hoffen^^

    Bitte Vollzitate vermeiden, sind nicht hilfreich!

    Erstmal ein Danke an die schnelle Beantwortung meiner letzten Frage und auch durch die schnelle Hilfe der Admins.

    Hatte vorhin einem Freund, der zu Besuch war, erzählt was bei mir in Sachen der Mieterhöhung kürzlich los war und er meinte ich solle mich nicht zu früh freuen das meine höhere Miete bezahlt wird. Begründet hat er es damit das die Aufforderung zur Kostensenkung separat kommen und auch gerne überraschend spät kommen würde. Anzeichen sei auch die Erwähnung das es nur ein halbes Jahr bezahlt würde. Allerdings muss ich sagen das es bei mir immer für ein halbes Jahr im Bescheid bestätigt wird, da ja halbjährlich der Weiterbewilligungsantrag ins Haus flattert.

    Eine kurze Info der Sachlage: Vor einer Woche kam eine recht hohe Mieterhöhung. Die neue Miete übersteigt nun das was sein darf um 13 Euro. Habe direkt alles an das Jobcenter weitergeleitet und gestern kam dann der Änderungsbescheid, in dem steht das zusätzlich zum Regelsatz nun die höhere Miete gezahlt wird. Es gab dort keinerlei Hinweise darauf das es zu hoch wäre.

    Und nun ist meine Frage eben an jene unter euch, die sich damit auskennen: Kommt die Aufforderung zur Kostensenkung, wenn es denn wirklich zu einer kommt, wirklich separat und unter Umständen auch deutlich später, gar Wochen oder Monate später? Muss ich jetzt dauerhaft damit rechnen das solch ein Schreiben bei mir ankommt?

    Ach ja und muss ich in Sachen Mieterhöhung beim Vermieter auch nochmal zustimmen? Oder hat das Jobcenter das schon getan, immerhin sind die es, die es zahlen.

    Danke schon mal, ich hoffe ich nerve mit meiner Fragerei nicht.

    Liebe Grüße

    R.Fleckenstein

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    Die Regelsatzänderung muss erst im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, vorher kann das noch nicht berücksichtigt werden.

    Ich hab nach Ihrem Kommentar diesbezüglich noch mal ein Bisschen recherchiert und in der Tat hab ich bei EINEM Bericht gelesen das nun nur noch der Bundesrat zustimmen muss. DAS stand bei keinem andren dabei. Und es erklärt natürlich warum es noch nicht dabei steht. ^^ Vielen Dank für die Info.

    Heute Änderungsbescheid für ab 1.1.21 bekommen. Trotz Regelsatzerhöhung ab 1.1.21, immernoch alter Regelsatz angegeben?

    Huhu, :hi

    da mir dieser Gedanke nicht mehr aus dem Kopf geht, hab ich mich jetz extra hier angemeldet in der Hoffnung das sich Folgendes aufklärt. Dazu muss ich allerdings ein Bisschen ausholen, ich hoffe es is okay.

    Ich habe letzte Woche Freitag eine hohe Mieterhöhung bekommen. Meine aktuelle Miete liegt dadurch nun 13 Euro über dem erlaubten Mietwert für meine Stadt. Ich hatte bis heute bange Tage mit Angst das ich nun 13 Euro weniger im Monat habe, bzw ich mich nun sogar auf die Suche nach einer neuen Wohnung machen muss. Glücklicher Weise kam heute der Änderungsbescheid mit dem Inhalt das die Kosten komplett übernommen werden. Zum Glück. Hier erstmal pure Erleichterung.

    Aber jetzt kommt das was mir Sorgen bereitet: Heute Mittag habe ich durch Zufall herausgefunden das wohl ab 1.1.21 der Regelsatz steigen soll. Mal heißt es um 7, mal um 14 Euro. Soweit, so gut..

    Mein neuer Änderungsbescheid bezieht sich nun auch schon zum 1.1.21, müsste da also nicht eigentlich schon der neue Regelsatz angegeben sein? Im Änderungsbescheid steht auch weder was von einer künftigen Erhöhung des Regelsatzes, noch das es Probleme mit der Miete gibt, ich was zusätzlich bezahlen soll, was abgezogen wird, etc. Im ÄB steht nichts dergleichen. Lediglich das ab 1.1.21 diese Änderung eintritt und dann zusätzlich zu meinem normalen Regelsatz, die neue höhere Miete gezahlt wird.

    Ich hab nu, leider, Angst das die Klammheimlich mir die Regelsatzerhöhung vorenthalten, weil ich ja 13 Euro über der erlaubten Miethöhe bin und das so ausgeglichen werden soll.

    Oder mach ich mir einfach nur grundlos Sorgen und das JC schickt, wenns so weit ist, einen neuen Änderungsbescheid? (Was ja eig. total umständlich und mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre) Jedenfalls macht mir das totale Sorgen, man hört schließlich immer wieder diverse Horrorgeschichten. Ich weiß leider auch nicht mal ob das mit der Regelsatzerhöhung wirklich Tatsachen sind, da ich seit langem kein TV mehr habe und im Internet ja bekanntlich auch viel Müll steht. Unter Umständen gibt es keine Erhöhung und alles was dort stand war völliger Quest. xD

    Dem entsprechend würde ich mich freuen wenn ihr mir hier helfen könntet.

    Liebe Grüße

    Titel-Korrektur und Optimierung für Suchfunktion, zu lang.