Danke für die Rückmeldung, Tamar
Was hat der Einkommenssteuerbescheid damit zu tun?
Die Wohngeldstelle verlangt regelmäßig nach den 12 Monaten Wohngeldbezug die Vorlage des Einkommensteuerbescheids dieses Zeitraums (merke: ich bin selbständig, daher stark schwankende Einkünfte) um so die im Erstantrag gemachten vorraussichtlichen Angaben für das Wohngeld zu prüfen und ggf. rückwirkend anzupassen, d.h. es kommt zu einer Nachzahlung oder Rückzahlung.
Was hat Wohngeld mit Betriebsausgaben zu tun?
Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt auf Grundlage des Einkommens, als Freiberuflerin die von zuhause arbeitet dient meine Wohnung ebenfalls als Büro, somit ist es eine Betriebseinnahme, ergo: Gegenrechnung der Betriebsausgaben.
Kannst du versuchen. Wenn das funktioniert, wäre es wahrscheinlich die beste Lösung.
Was sind denn hier die Erfahrungswerte? Funktioniert das in der Regel oder versuchen es die wenigsten? Ich gehe ja immer von der Logik aus (bin halt Informatikerin ) und daher denke ich: aus Sicht des Jobcenters würde ich Bürgergeld-AntragstellerInnen im Wohngeldbezug dazu ermutigen, bei der Wohngeldstelle die Beendigung des Wohngeldbezugs zu erbitten, damit es eben nicht zu genannter Doppel-Leistung kommt. Das schont auch die Staatskasse.