Beiträge von Syno

    Nein Wohngeld hat seit Juli 2023 Vorrang vor dem Bürgergeld.

    Welche Angaben brauchen Sie für eine präzise Antwort, Sie können mich fragen.

    Den Wohngeldrechner hatte ich schon benutzt, jedoch werde ich daraus nicht schlau, da im Ergebnis immerwieder die selbe Zahl angezeigt wird, obwohl ich mehrmals immer eine andere Summe bei Einkommen eingegeben habe, außerdem beantwortet der Wohngeldrechner nicht meine anderen Fragen.


    MfG

    Reicht 350,- Einkommen (Minijob+Unterhalt) für Wohngeld aus? Bekommt man Kinderzuschlag UND BuT (Bildg.+Teilh.) oder nur eins der beiden bei Wohngeld?

    Hallo,

    ich hab Fragen zum neuen Wohngeld, seit Juli hat Wohngeld Vorrang zum Jobcenter, mir ist noch einiges unklar, ich hoffe auf Antworten, lieben Dank.

    Finde wegen Kind und ländlicher Region derzeit keinen Vollzeitjob und möchte unbedingt vom Jobcenter weg (momentan dort).

    Ich könnte einen Minijob anfangen und hätte dann inkl. Unterhalt (was auch als Einkommen gerechnet wird) im Monat 350,- Netto Einkommen.

    Frage: Reicht das aus, um Wohngeld zu bekommen? Meine Kaltmiete ist 464,- und warm 751,-. Wir sind Mutter+Kind (12J.) Kein weiteres Einkommen.

    Kann ich zusätzlich Kinderzuschlag beantragen, was ist dabei zu beachten bzw. würde ich es mit dem oben angegebenen Einkommen bewilligt bekommen (ca. wieviel?)?

    Kann man Kinderzuschlag UND BuT (Bildg. und Teilhabe vom Jobcenter) beantragen oder nur eines der beiden Sachen für Wohngeld?


    Ihr würdet mir echt weiterhelfen, Danke im Vorraus.

    MfG

    Titel-Korrektur, zu lang

    Es waren SECHS Wochen Ferien und Kind kümmerte sich um Wohnungsgesuche und Bewerbungsgespräche, hatte Termine. Ende Juli hätte Kind sowieso dort sein müssen wegen Ausbildungsbeginn. Ich lass mir da kein Versäumnis unterstellen, zumal ich nichtmal wusste, dass sie sich umgemeldet hat.

    "Auf Minderjährigenhaftung können sich nur Personen berufen, deren Schulden während ihrer Minderjährigkeit entstanden sind. Sie war aber lt. deiner Aussage bereits volljährig."

    Na da könnte ja einiges zusammenkommen, was während der Minderjährigkeit entstand..

    "Das haben Generationen an Azubis und Studenten über Jahrzehnte auch geschafft."

    Auch immer sehr hilfreich, alle über einen Kamm zu scheren und zu meinen, alle hätten die gleichen Voraussetzungen. Was solls "die werden das schon schaffen.."

    1. ist das nicht der Fall, auch andere haben die Probleme wie wir und wissen nicht wie, und 2. hat sich die Situation seit der Pandemie auch nochmal verschlechtert, sei es finanziell bei ganz vielen Leuten oder auch mental und dann braucht man Antworten wie diese nicht, deshalb frage ich hier nicht nach.

    Vater gibt es nicht, und nach und nach alles mitnehmen geht auch nicht oder soll sie auf dem Boden sitzen oder schlafen, es müssen ja wohl wenigstens die wichtigsten Dinge in die Wohnung. Freunde haben kein Auto, und selbst wenn, meinst du, die Eltern von lassen einen gerade 18 Jahre gewordenen eine 1600km Strecke mit einem Sprinter fahren, ohne Fahrerfahrung und mit Ladung hinten drauf? Meine Tochter hat auch noch kein Auto und ich auch nicht. Also ist nichts mit hinbringen oder was mitnehmen.


    Wir bleiben sachlich und akzeptieren die geltende Rechtslage

    Ok danke dir. Aber von was soll sie das ansparen, wenn sie schon im Januar 2022 aus dem Apartment rausmuss, eine Kaution für die neue Wohnung zahlen muss und jetzt noch Kosten für Schulbücher, Arbeitskleidung, Fahrtkosten usw. hat und der Umzug 800km weit gemacht werden muss, da brauchen wir schon einen kleinen Sprinter oder sowas aber den muss man mieten und für 800km das kostet, wer bezahlt das? Sie wird dann Ausbildungsvergütung haben und Kindergeld, Unterhalt aber insgesamt nicht mehr als 860,- pro Monat, das wurde extra so vom Jugendamt ausgerechnet (der Unterhalt), dass insgesamt im Monat nur 860,- Mindestsatz sozusagen, rauskommt.

    Hallo, eine Frage.

    Meine Tochter wohnt derzeit in einem kleinen möblierten Firmen-Apartment ihres Ausbildungsbetriebes in einem neuen Bundesland (ihr jetziger neuer Wohnort) aber ihre ganzen Sachen sind noch hier bei mir. Sie begann im August eine Ausbildung dort. Wer bezahlt jetzt den Umzug? Wir hatten schon im ...glaube Juli..einen formlosen Antrag beim Jobcenter hier auf Übernahme der Umzugskosten*Erstausstattung Wohnung gestellt, dieses schickte uns einen richtigen Antrag, den wir aber bis heute noch nicht ausgefüllt haben, da es sehr schwer war, eine Wohnung zu finden und erst jetzt vor ein paar Wochen ein kleines möbliertes Firmen-Apartment erstmal bekommen hat, dieses aber nur vorübergehend bis Anfang nächsten Jahres ist. Nun müssen aber ihre Sachen zu ihr hin, wenn sie eine richtige Wohnung gefunden hat, können wir diesen Antrag auch jetzt, so spät nach der 1.Antragstellung noch ausfüllen und muss das hiesige Jobcenter (wo meine Tochter zum Zeitpunkt der Antragstellung noch hier bei uns in der Bedarfsgemeinschaft lebte), den Umzug zahlen oder das JC, wo sie jetzt wohnt in dem neuen Bundesland? Dort bezieht sie aber kein ALG2 und war dort auch noch nie beim JC gemeldet.

    Dann eine Frage zur Erstausstattung der Wohnung. Wo bei welchem JC muss sie den Antrag auf Erstausstattung stellen, hat sie da überhaupt einen Anspruch drauf, wenn sie kein ALG2 bezieht? Es wird ihre 1. eigene Wohnung mit ihren 1. eigenen Möbeln, also sie hat noch nichts.

    Danke euch.

    Lg

    Hallo, ich hab eine Frage zu einer ALG2-Rückzahlung meiner Tochter.

    Sie ist nach der Schule umgezogen und hat sich ohne mein Wissen in einer anderen Stadt umgemeldet, wo sie ihre Ausbildung anfing. Eigentlich war es so abgesprochen, dass sie es mit mir absprechen soll, wann sie sich ummeldet, damit ich sie hier abmelden kann aber erst wollte sie nur in Urlaub/Ferien nach der Schule dort im Ort bei Freunden sein. Nun hatte sie sich aber zwischenzeitlich doch schon umgemeldet, ich wusste das nicht und hatte beim Jobcenter angegeben, dass sie noch im Juli und August hier bei mir wohnhaft ist. Daraufhin kam ab September die neue Berechnung des ALG2. Nun bekam sie aber vom Jobcenter ein Schreiben an ihre neue Adresse (woher wissen die die?), wo drin stand, dass sie ihre Meldebescheinigung vorzeigen soll. Schon merkwürdig, dass sie das gerade jetzt fragen, es sieht alles so aus, als wisse das JC schon, wann sie sich wo um/angemeldet hat. Jedenfalls ist auf ihrer Meldebscheinigung schon ein Datum vor Juli drauf, wo sie sich schon umgemeldet hatte, mir aber vergessen hat, Bescheid zu geben, weil sie sehr viele Formulare und Anträge zu stellen und zusammen zu tragen hatte, dazu noch Unterhaltsstress mit dem Vater etc. es war jedenfalls alles sehr viel neben der Ausbildung und sie hat es halt vergessen. Nun fordert das Jobcenter Geld für Juli+August von ihr zurück, weil wir für Juli und August noch Geld vom JC bekamen.

    Aber im Juli hat sie ja garkein anderes Geld irgendwo her bekommen, da stand ihr doch das Geld vom JC auch zu? Sie hat die Schule im Juni/Juli diesen Jahres beendet und im August eine Ausbildung angefangen.

    Wie ist das mit "Einrede stellen" was ist das genau? Meine Tochter war 18, als wir das Geld für Juli und August bekamen. Aber besagt die "Einrede" nicht, dass sie nur bis zu ihrem vorhandenen Vermögen die Rückforderung zurückzahlen muss, um eine Überschuldung Volljähriger zu verhindern? Sie hat kein Vermögen, nur Ausbildungsvergütung, Kindergeld und Unterhalt, und zahlt Miete und alle normalen Ausgaben wie ein Erwachsener.

    Was müssen wir/sie jetzt tun?

    Danke euch, Lg

    Warum soll Kind 1 schon im April ausziehen, obwohl dazu keine Notwendigkeit besteht? Das wird nichts werden, es sei denn, es finanziert sich selbst.

    Wenn Aufklärung, dann bitte richtig und vollständig. Woher willst du wissen, ob dazu eine Notwenigkeit besteht oder nicht? Eine Begründung für eine Umzug-Übernahme ist nicht nur gegeben, wenn Kind eine Ausbildung beginnt und aus diesem Grund aus der elterlichen Wohnung auszieht, sondern auch wenn z.b. Kind und Eltern nicht mehr miteinander klarkommen. Eltern dürfen ihre volljährigen Kinder durchaus auffordern, auszuziehen. Oder grob gesagt: rausschmeißen.

    Wir beachten bitte:

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    und Forumsregeln.

    Hallo,

    warum muss man der Schule einen Schein zum ausfüllen einreichen, wenn ich für ein Kind fürs Homescooling Laptop und Drucker beim Jobcenter beantrage?

    Die Schule weiß doch nicht, ob wir zu Hause einen Laptop oder Drucker haben oder nicht. Und dass momentan jedes Schulkind Laptop und Drucker braucht, ist doch klar, weiß doch jeder.

    Also was soll der Schein zum ausfüllen für die Schule?? Ist das überhaupt rechtens?

    Antworten bitte mit Begründung, rechtl. Nachweis.

    Danke, Lg

    Bitte nicht ständig neue Themen und dieses Thema weiterführen

    Hallo Tamar,

    danke dir für deine Antwort.

    Der Umzug zum 1.7. bezieht sich auf Mutter M und Kind 2.

    Es geht um 2 Umzüge.

    Der Umzug von Kind 1 (18 Jahre) wird höchstwahrscheinlich aber schon früher, ca. April stattfinden, siehe oben. Die Ausbildung beginnt aber erst ca. 8/2021, wird dann trotzdem der Umzug vom JC für Kind 1 übernommen? Unter welchen Vorraussetzungen wird der trotzdem bewilligt? Und bekommt Kind 1 dann bis zum Ausbildungsbeginn ALG2? Momentan bekommt es anteilig ALG2 (Bedarfsgemeinschaft mit Mutter und Kind 2).


    ich habe eine Frage zum Umzug eines 18 Jährigen.

    Wenn eine Ausbildung z.b. im August 2021 beginnt und der 18 Jährige aber schon im April/Mai/Juni zum Ausbildungsort für Vorbereitung etc. in die 1. eigene Wohnung aus dem Elternhaus umziehen will, bekommt er dann für die paar Monate, bis die Ausbildung beginnt, ALG2?

    Wenn ja, wo muss der 18 Jährige das beantragen, im Jobcenter des ALTEN oder NEUEN Wohnortes?

    Liebe Grüße

    Beitrag verschoben und zusammengefügt! Bitte kein neues

    Thema eröffnen, Fragen können alle hier beantwortet werden.

    Hallo,

    ich brauche mal dringend Hilfe, denn das ganze ist kompliziert.

    Was muss ich wann wo zuerst machen, was danach usw... ?

    Folgende Situation:

    Mutter M

    großes Kind 1 = 18 Jahre

    kleines Kind 2 = noch länger schulpflichtig

    -3-köpfige Familie (wohnen noch zusammen, Mutter+2 Kinder) will zum 1.7. von einem Bundesland xx in ein anderes Bundesland yy ziehen

    -Kind 1 hat bald die Schule fertig und will schon vor Ausbildungsbeginn (der ca. 8/2021 sein wird) in anderes Bundesland yy ziehen, dann ca. 8/2021 eine Ausbildung beginnen und in eine eigene Wohnung ziehen (hat noch keinen Ausbildungsvertrag und keinen Mietvertrag, wie sucht man die in Corona-Zeiten in einem anderen Bundesland???)

    -Kind 2 geht noch länger zur Schule

    -Mutter M ist arbeitslos, bezieht ALG2 (Bedarfsgem.), M will einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente stellen (was langwierig sein kann)


    Fragen

    1. Kind 1: Unter welchen Vorraussetzungen bekommt großes Kind 1 einen Umzug in ein anderes Bundesland yy (vor dem Ausbildungsbeginn) bezahlt UND die 1. eigene Wohnung die MIetkostenübernahme (solange die Ausbildung noch nicht angefangen hat, diese fängt ca. 8/2021 an), WO muss Kind 1 WAS beantragen und WANN?

    2. Kind1: Wie läuft das mit der Erstausstattung der 1. eigenen Wohnung, wenn zwar schon ein paar wenige Kleinteile vorhanden sind (daher soll ein Umzug dieser Sachen vom Jobcenter ins andere Bundesland übernommen werden, da durch die lange Strecke (und 2 Möbelpacker nötig) die Kosten recht hoch sein werden.

    WANN sollte man WO die Erstaustattung für die 1. Wohnung beantragen? Und WANN und WO die Umzugskosten beantragen? Was ist da für uns am allerbesten, sodaß wir soviel wie möglich Unterstützung bekommen und uns nicht selber Steine in den Weg legen?

    3. Umzug Mutter und Kind 2: da Mutter im jetzigen Bundesland xx keine Perspektive (Jobtechnisch, Schulbildung, Ausbildung etc.) für sich und Kind 2 sieht, will sie auch in Bundesland yy ziehen, um dort einen (wenn auch event. erwerbsgeminderten) Job zu bekommen und bessere Lebensbedingungen wie Schulbildung und Ausbildungsperspektiven für Kind 2 zu haben.

    Frage: Übernimmt das Jobcenter auch den Umzug von M+Kind2 (wenn nein, unter welchen Vorraussetzungen, was muss man sagen)?? Da die ganzen Kosten nicht von M allein getragen werden können, Darlehen vom Jobcenter ist ausgeschlossen, da schon Rückforderungen bestehen, die abbezahlt werden. Wir brauchen aber dringend eine andere Perspektive, hier geht das so nicht weiter (das war schon vor Corona so aber da war noch Kind in Schule usw.).

    WANN und WO muss Mutter M einen Antrag auf Umzugskosten-Übernahme stellen? Was muss Mutter M dafür vorweisen und woher/wie bekommt sie das??

    Was sollten wir jetzt -als 1. -als 2. -als 3. machen, damit wir uns nicht selber Steine in den Weg legen?

    Das ganze ist etwas umfangreich, darum brauchen wir dringend Hilfe.

    Auch wegen der Kündigungsfrist unserer Wohnung, wie mach ich das denn alles? Im Grunde muss ich ja wegen der 3-monatigen Kündigungsfrist schon bald irgendwann kündigen, habe aber noch garkeine Wohnung im anderen Bundesland und weiß auch nicht, wie man das macht bei Corona, man kann ja nirgends hinfahren zur Wohnungsbesichtigung und selbst wenn doch, durch die Entfernung müsste ich mit Kind ja irgendwo ein paar Tage übernachten dafür (z.b. in den Ferien), aber das ist finanziell garnicht machbar oder kann sowas auch übernommen werden?

    Hilfe?!!

    Vielen Dank schon im Vorraus für jede Info!!<3

    Titel-Korrektur

    mein Kind geht aufs Gymnasium und bekommt Ausbildungsförderung/Schüler-Bafög. Diese wurde errechnet je nach Einkommen von Vater, Mutter und Kind (Kindergeld 204,- und Mindest-Unterhalt 326,- monatlich, da 18 Jahre)

    Meine Frage ist nun, ob diese Förderung auf ALG2 anrechenbar ist? Mir wurde gesagt, nein, da es ja schon nach dem (zu geringen) Einkommen von Vater, Mutter und Kind berechnet wurde.

    Desweiteren habe ich im Internet folgendes gefunden bei nicht anrechenbaren Einkommen:

    Heisst das also, dass diese Förderung nicht auf ALG2 als Einkommen anzurechnen ist?

    Und weiß dann zufällig auch jemand, ob diese Förderung mit dem Kindes-Unterhalt verrechenbar ist? Der Vater will den Unterhalt um diese 125,- kürzen, obwohl die Förderung ja schon nach dem zu geringen Einkommen berechnet wurde, somit würde bei Kürzung von 125,- Unterhalt, mein Kind ja garkeine Förderung haben.

    Leider konnte ich auch nach mehreren Telefonaten mit Bafögamt, Jugendamt und Ministerien für Justiz und Finanzen keinerlei Auskunft dazu bekommen, wusste keiner. Das gibts doch garnicht.

    Lieber Tamar,

    danke für deine Antwort, es ist ja schön, dass man "Infos geben und unterstützen möchte etc." aber das entscheiden wir trotz event. Sanktion allein, ob wir die Hilfe annehmen oder nicht, und damit kommen wir zum Punkt, es ist eben keine "Hilfe oder Unterstützung" sondern eine Pflicht und diese empfinden wir in dieser Form als Gängelung. Die Jugendlichen haben den Kopf voll mit dem Abitur und wenn sie Hilfe brauchen, sagen sie es selbst. Berufsfindung wird auch mehrfach in der Schule gemacht, das muss kein Jobcenter machen, es gibt auch Menschen, gerade Jugendliche, denen das peinlich ist. Da nehmen wir die 10% in Kauf, ********

    *********************

    Schönen Tag.

    Wir bleiben sachlich und beschäftigen uns mit der derzeit

    geltenden Rechtslage. Bitte beachten:

    Rechte, Pflichten und Minderungen

    Beiträge alle zusammengeführt!

    Guten Morgen,

    ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum ausgesucht..

    Es geht um meinen Sohn, 18Jahre, 12. Klasse Gymnasium, wohnt noch bei mir (plus Bruder, 9 Jahre). Wir beziehen ALGII, der Große 70,- im Monat wegen zu wenig Unterhalt.

    Meine Frage:

    Der Große hat letztens eine Ladung/Termin zum JC bekommen, um Zitat "...Gespräch... Berufsberatung... feststellen, welche Leistungen für Ihre Eingliederung in Ausbildung erforderlich sind.."

    Mitbringen soll er das letzte Zeugnis und Bewerbungsunterlagen.

    Mein Sohn ist im Abi-Jahr und hat ständig Klausuren, Termine, Projekte und verbringt Tage und Nächte mit Lernen und Organisation. Gerade das letzte Abi-Jahr hat es noch mehr in sich als die Vorherigen und erst recht mit Corona, denn durch den ganzen Schulausfall hinken die Jugendlichen total hinterher!

    ******************************

    a) sich mein Sohn gedemütigt fühlt, zum JC gehen zu müssen, an Gymnasien ist das leider manchmal ein Thema, auch bei den Lehrern (Kleinstadt und unfähige Pädagogen ist eine sehr unangenehme Kombination!)

    b) nicht noch mehr unter Druck gesetzt wird durch die ****** des JC und er vielleicht irgendetwas antwortet, was zu seinem Nachteil ist

    c) nicht sein Zeugnis vorlegen soll, wo dann vielleicht subtile abfällige Bemerkungen wegen der Nicht-TOP-Zensuren kommen bzw. Druck gemacht wird, wenn die Zensuren nicht so sind, wie die sich das vorstellen, Er in irgendeine Ausbildung gedrängt wird (obwohl das nicht so geplant war) nur weil die ihn unbedingt aus ihren Berechnungen raushaben wollen, egal was er dann hinterher macht. Bei ihm ist aber ein Studium angedacht, wobei er noch nicht genau weiß, welches, da haben sie im Moment viel Druck, auch von anderen Seiten, daher möchte ich noch mehr Druck vermeiden.


    MEINE FRAGE:

    Was passiert (und in welchen Schritten), wenn er nicht zum Termin, ggf. Folgetermin, ggf. Folgetermin geht?

    AUSSERDEM: Was ist mit Corona, die Zahlen steigen massiv, mein Sohn ist Risikopatient (ich auch), ich möchte auf keinen Fall irgendwelche Termine, die eigentlich überflüssig sind oder zumindest noch Zeit hätten!!


    Ich möchte auf keinen Fall, dass sich mein Sohn

    a) ansteckt und

    b) Was ist mit den Sanktionsverboten gegen U25 Jährige?

    Und ich wette, geht er erstmal dahin, kommt sicher irgendwann der nächste Termin und der nächste, nächste usw... dann ist er ja auch noch zusätzlich beschäftigt, dabei soll er sich vernünftig auf sein Abitur vorbereiten und konzentrieren!

    Ich bin für jeden Tip dankbar, wie man so einen Termin umgehen kann.

    Lg

    Syno

    Titel-Korrektur, wir bleiben sachlich und nehmen die strengere U25 Regelung

    zur Kenntnis § 31a SGB II - Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen