Beiträge von Ivakra

    Danke für die Antwort.

    Ich kenne die „Sozialenbrennpunkte“ in unserer Stadt und ich weiss welche Wohnungen einem „zur Verfügung“ gestellt werden.

    Es hat nichts damit zu tun ob man sich für etwas Besseres hält oder nicht. Ich will nicht, dass mein Sohn in einer 18-stöckigen Betonburg lebt, wo Drogen der Alltag sind und Spritzen auf Spielplätzen liegen. Ich will auch nicht, dass er in hässlichen Schimmelbaracken lebt wo es an der Tagesordnung ist, dass Fensterscheiben eingeschmissen werden.

    Würdest Du das für Deinen Nachwuchs wollen oder würdest Du wollen, dass deine Frau/Ex-Frau da lebt?

    Es ist schon schlimm genug, dass meine Ehe nach 12 Jahren gescheitert ist und mein Sohnemann ein Scheidungskind sein wird. Ich versuche aus der jetzigen Situation das Beste für ihn zu ziehen.

    Und in wiefern will ich denn jetzt was besseres sein?

    Trotzdem Danke ich Dir für die sachliche Erläuterung meiner eigentlichen Frage.

    Oh je... das ist alles sehr kompliziert. Ich habe keine Erfahrung mit der Materie und es fällt mir sehr schwer mich da durchzubeissen.

    Danke für die wertvolle Informationen.

    Wenn ich nun also vor der offiziellen Trennung/Scheidung eine von der Größe her passende Wohnung mit meiner Frau/Ex-Frau anmiete, diese aber dem Amt zu teuer ist, wird Sie aufgefordert eine neue passende Wohnung zu suchen.

    Du hast geschrieben:

    Sie wird aufgefordert werden, die Miete zu senken, z.B. durch Umzug, wenn sich keine andere Möglichkeit findet. Kommt sie dem nicht nach, wird das Geld für die Kosten der Unterkunft auf das angemessene Maß (das sind üblicherweise die örtlichen Mietobergrenzen) abgesenkt.

    Heißt das im Unkehrschluss Sie darf in der Wohnung bleiben aber das Amt zahlt nicht die volle Miete? Wenn ja muss man in solch einem Fall dann nachweisen, dass man versucht hat passende Wohnungen zu finden? Denn wie gesagt denke ich, dass in Brennpunkten genügend günstige Wohnungen vorhanden sind.

    Kann Sie sich wehren in solche Wohnungen umzuziehen oder verweigert das Amt dann die Zahlungen?

    Tatsächlich war meine Idee, dass wir zusammen eine relativ günstige (wird trotzdem zu teuer im Bezug auf die Mietgrenze sein) und von der Größe passende Wohnung anmieten und ich dann zu meinen Eltern ziehe und wir uns offiziell trennen.

    Nun möchte ich sichergehen, dass Sie mit dem Kleinen auch in der Wohnung bleiben darf und es im Nachhinein keine Probleme gibt.

    Gib es Kriterien auf die ich achten muss, sodass alles glatt geht?

    Korrektur. Bitte grundsätzlich die Zitatfunktion nutzen zur besseren Übersichtlichkeit!!

    Hallo Schorsch,

    mir ist bewusst, dass ich zur Unterhaltszahlung verpflichtet bin und dem werde ich auch ohne Wenn und Aber nachkommen.

    Wir denn das Jobcenter es so genehmigen? Sagen wir mal die Wohnung kostet 150€ über der Mietgrenze. Darf denn meine Ex-Frau das Unterhaltsgeld (wird ja soweit ich weiss dem Sohnemann zugeordnet) zur Zahlung der 150€ für die Wohnung nutzen?

    Oder wird die Wohnung einfach nicht genehmigt, da zu teuer - ohne Hinsicht auf freiwillige Zuzahlung vom Unterhaltsgeld?

    LG

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich werden uns in kürze scheiden lassen. Wir haben einen Sohn (1 Jahr) und meine Frau ist nicht berufstätig, wird also Hartz IV beantragen müssen. Nun ist die Mietgrenze so gering, dass es eigentlich unmöglich ist bei den aktuellen Mietspreisen eine Wohnung in einem „normalen“ Wohngebiet, also keinem sozialen Brennpunkt, zu finden.

    Ich möchte auf keinen Fall, dass mein Kind in solch einer Gegend aufwächst.

    Habe ich das recht meine Frau/Ex-Frau bei der Miete zu unterstützen? Und wenn ja gibt es dazu Regeln wie hoch dieser Betrag sein darf?

    Ich würde mich über Hilfe diesbezüglich sehr freuen, denn bei google habe ich zu diesem Thema nichts gefunden.

    LG Ivakra