Beiträge von Hailo

    Hallo!

    Ich bin neu in diesem Forum und hätte eine Frage zu dem Anrechnen von Einkommen.

    Ich hätte eine etwas komplizierte Angelegenheit, und hole ein wenig aus.

    Ich lebe mit meiner 19 jährigen Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Sie erhält Unterhalt, der bis kurzem auch angerechnet wurde.

    Seit 1.9.2020 nimmt sie an einer berufsvorbereitenden Maßnahme in einem Berufsbildungswerk teil.

    Sie bekommt Ausbildungsgeld in Höhe von 247 Euro. Den Bescheid erhielten wir am 22.9.2020, ausgezahlt wurde es am 29.09.2020. Habe ich nach Rückfrage bei der Agentur für Arbeit erfahren.

    Das Ausbildungsgeld wurde voll auf den Unterhalt anzurechnen sein.

    Nun den Vater hatte ich bzw. meine Tochter noch nicht informiert, weil wir auch nicht wussten, ob meine Tochter Geld erhalten würde und in welcher Höhe.

    Das Jobcenter hatte im August von sich aus einen neuen Bescheid ausgestellt und darin die Leistungen ohne Unterhalt angerechnet. Also haben wir 379 Euro mehr Leistung als in den Vormonats erhalten.

    Ich hatte darauf nicht reagiert, wußte aber auch nicht, was der Anlass dafür war.

    Der Vater ist weiterhin zahlungspflichtig auch wenn das Ausbildungsgeld abgezogen würde, bleibt eine Summe zu zahlen über.

    Nun hatten wir den Vater gebeten, uns seine Kontoverbindung mitzuteilen, damit ich ihm das Ausbildungsgeld erstatten kann.

    Dieser hat sie nicht geben wollen, stattdessen vorgeschlagen, das was ich erstatten möchte, zu verrechnen.

    Wegen dem Jobcenter habe ich den nicht zugestimmt. Weil das mit dem verrechnen immer blöde ist.

    Wie ich auch erfahren habe darf der Vater den Unterhalt nicht aufrechnen.

    2 Tage später hat er ohne Rücksprache Unterhalt überwiesen und 150 Euro Coronakinderbonus abgezogen!

    Unfein. Und jetzt hat er zur Verwirrung beigetragen.

    Meine eigentlichen Frage:

    Den Unterhalt für September hatte ich im September bereits dem Jobcenter mitgeteilt. Leider. Denn keine 3 Tage später kam ein Änderungsbescheid für die Folgemonate mit der erneuten Anrechnung des Unterhalts.

    Eigentlich möchte ich dem Vater jetzt den Unterhalt vom September zurückgeben wollen sowie den Teil für Oktober.

    Wenn ich dem Vater im Oktober Geld erstatten würde, das aber im September auf dem Konto eingangen war. Kann das Jobcenter dann Schwierigkeiten machen, da sie ja immer monatsweise im Zufluss Prinzip anrechnen?

    Also meine Befürchtung wäre, dass die trotzdem den Unterhalt im September anrechnen wollen würden, obwohl ich das Geld jetzt im Oktober erstattet haben würde.Und ich dann den Nachteil habe.

    Oder könnte man über soetwas mit dem Jobcenter reden. Verstehen die soetwas?

    Vielen Dank für klärende Antworten.