Beiträge von Luna2018

    Hallo,

    Meine Tochter bezieht Ausbildungsvergütung und BAB. Sie hat einen Antrag auf Erstausstattung gestellt, da wir gelesen hatten, dass auch Geringverdiener dieses beanspruchen können.

    Ihr Antrag wurde jetzt abgelehnt mit dem Hinweis, dass sie kein Bürgergeld bezieht.

    Bekommen wirklich nur Bürgergeldbezieher die Erstausstattung?

    Danke für Eure Hilfe.

    Luna2018

    Ich habe die "falschen" Angaben aber nicht vorsätzlich gemacht. Das Formular, das bei uns verwendet wird, hat kein Feld wo man ggf. Fahrkosten geltend machen kann. Die genaue Frageformulierung lautet: "Machen Sie oder ein anderes Haushaltsmitglied Werbungskosten über den Pauschbetrag von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Paragraph 9a Einkommensteuergesetz) hinaus geltend? Mir war nicht klar, dass damit u.a. Fahrkosten gemeint sein könnten. Erst bei Durchsicht des neuen Bescheides bin ich über diesen Werbungskostenabzug gestolpert. Bei einem Telefonat mit dem Mitarbeiter des Amtes habe ich mich aufklären lassen, dass dieser Abzug u.a. Fahrkosten enthält/enthalten soll. Aufgrunddessen habe ich dann den Neufestsetzungsantrag gestellt.

    Hallo,

    Ich habe aus Unkenntnis im Wohngeldantrag angekreuzt, dass ich keine erhöhten Werbungskosten geltend mache. Im Nachhinein erhielt ich Kenntnis, dass damit auch Fahrkosten gemeint sind. Aufgrunddessen habe ich einen Antrag auf Neufestsetzung ab 2018 gestellt. Dieser Antrag wird mit dem Hinweis, dass ich ja erhöhte Werbungskosten verneint habe, abgelehnt. Ist das rechtens?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruss

    Luna2018

    Hallo,

    Seit 2017 beziehe ich Wohngeld. Ich habe bis Januar 2020 eine monatliche "Unterhaltszahlung" an meine große Tochter geleistet und zwar von ihrem Kindergeld. Sie hat also monatlich 204 Euro erhalten. Diese Unterhaltszahlung wurde mir bei der Berechnung meines Monatseinkommens in Abzug gebracht. Im Januar hat meine Tochter das 25. Lebensjahr vollendet, das Kindergeld fiel also weg. Da ich als Pflegeassistentin nur ein relativ geringes Einkommen habe, konnte ich meine Tochter ab Februar auch nicht finanziell unterstützen. Jetzt hat die Wohngeldstelle das Wohngeld neu berechnet. Da sich mein Einkommen angeblich um über 15 % erhöht hat, ist es seit Februar zu einer Überzahlung gekommen. Ist das rechtens so? Denn ich habe ja definitiv nicht mehr Geld.... weder zur Verfügung noch überhaupt. Ich habe doch lediglich das Kindergeld meiner Tochter an sie weitergeleitet.

    Ich wäre Euch dankbar wenn ihr mir helfen könntet.

    Liebe Grüße

    Luna2018