Beiträge von ewaldrainer

    Vorneweg die gute Nachricht.

    Dein Geld wirst du erhalten.

    Es gibt zwei Möglichkeiten.

    Entweder kannst du die Schecks weiterhin einlösen und damit dann wie gehabt das Geld kriegen.

    Alternativ sind die Schecks abgelaufen und das Jobcenter hat einen Rückläufer im System erhalten.

    In dem Fall sollte dir das Jobcenter das Geld auf dein Konto überweisen können, wenn du Ihnen den Änderungsbescheid zugeschickt hat und dein Konto im System ist. Hier genügt ein einfacher Antrag.

    Ohne einen entsprechenden Nachweis war es dem Jobcenter rechtlich nicht möglich ein neues Konto anzulegen und das Geld zu überweisen. Deswegen konnte es dir vorher nicht auf dein jetzt vorhandenes Konto überwiesen werden.

    Die Bedarfsgemeinschaft kann über ihre Kinder gebildet werden.

    Hierzu nimmt man das Kind, was in der Bedarfsgemeinschaft lebt, aber unter 25 Jahre, sowie über 15 Jahre alt ist, als auch am Ältesten ist.

    Sollte es in deiner Stadt ein Jugendhaus vom Jobcenter, bzw. ein spezielles Team für Kunden unter 25 Jahre geben, wäre dies für dich zuständig.

    Sollte deine Schwester in Lage sein mindestens 3 Stunden am Tag bzw. 15 Stunden in der Woche zu arbeiten, wird die BG über Sie gebildet.

    gibt es da keine anderen Hürden ? das hört sich ziemlich einfach an. Was für andere Themen spielen da eine Rolle ? müssen wir etwas beantragen, dass abgelehnt werden kann z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung oder andere Sachen ?

    Ist die Hochzeit bis Ende des Jahres nein.

    Bis zum 31.12.2020 gilt zur Zeit noch das Europarecht.

    Heißt zur Zeit wird weder eine Aufenthaltserlaubnis noch ähnliches benötigt wenn deine Freundin/ Partnerin, dann Ehefrau nach Deutschland einreisen will.

    Erfolgt hingegen keine Verlängerung und ist die Hochzeit nach dem 01.01.2021 geplant wird deine Partnerin zumindest ein Visum für die Einreise benötigen.

    Weiter wird deine Partnerin dann einen Aufenthaltstitel benötigen, welcher zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

    Den Titel erhält Sie aber durch die Hochzeit mit dir. Er muss beantragt werden.

    Ja. Sie erhält ihre Aufenthaltserlaubnis durch die Hochzeit mit dir.

    Erstmal zur Abklärung der Situation.

    Sollte er sich noch nicht Exmatrikuliert haben, sollte zunächst dies an der Uni beantragt werden.

    Generell ist ein Alleinstehender nur dann Leistungsberechtigt, wenn er für den Arbeitsmarkt verfügbar ist und mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Vollzeitstudenten sind hiervon ausgeschlossen.

    Wenn dies alles zustimmt, muss dein Sohn einen Antrag bei seinem Jobcenter auf Umzug stellen, sowie auf Übernahme der Kosten. Ein Schreiben deines Jobcenter auf Aufnahme in die Bedarfsgemeinschaft, damit eindeutig erkennbar ist, dass es sich um Familienzusammenzug handelt, kann hier ebenfalls hilfreich sein.

    In dem Fall wird sein Jobcenter prüfen, ob ein Umzug infrage kommt und wenn ja, welche Kosten übernommen werden können.

    Hierzu nehmen wir:


    (6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden.

    Vermutlich bedeutet Noch EU Bürgerin Engländerin, oder?

    Zunächst betrachten wir uns hierzu das einschlägige Gesetz und hierbei den Unterpunkt,

    welcher für uns relevant ist:

    § 7 Abs. III Nr. 3 lit. a SGB II

    Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

    als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

    a )die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,

    Schauen wir hierzu in den entsprechenden Kommentar so erhalten wir hierzu:

    - deine Ehegattin (nach der Hochzeit) muss bei dir wohnen

    - diese Ehe muss rechtswirkend also vor dem Gesetz zu Stande gekommen sein

    gelten diese beiden Punkte, so ist die Bedarfsgemeinschaft mit der Heirat zustande gekommen.

    Heißt ab diesem Datum habt ihr gemeinsam einen Anspruch, aber hierzu Vorsicht, ab dem Datum deiner Heirat hast du nur noch den Anspruch von einem Verheirateten (389 €).

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

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    Ein Antrag gilt ab deinem erstem Anruf bzw. ab dem entsprechenden Monat und muss bis dahin zurückwirkend bearbeitet werden.

    Einfaches Beispiel zum Verständnis: Du hast denen die Änderung im Monat Juli sagen wir am 29.07 mitgeteilt. Der Antrag gilt rückwirkend zum ersten Juli.

    Dies gilt selbst im Fall eines Neuantrages.

    Generell müsste dein Bewilligungsbescheid vorläufig bewilligt worden sein. Dies bedeutet spätestens mit Feststellung von Vorläufigkeit auf Endgültigkeit beim Abschluss des Bewilligungszeitraums müsste eine Nachzahlung seitens der Jobcenters erfolgen.

    In deinem Fall würde ich jetzt empfehlen eine letzte Mail/ Brief an deinen Sachbearbeiter mit der Bitte um Übersendung eines Änderungsbescheids und Setzung einer zweiwöchigen Frist zu schreiben. Sollte er/ Sie dies nicht binnen entsprechender Frist erledigen, schaltest du die nächsthöhere Dienstebene ein und schickst dem Teamleiter/ Teamleiterin eine Beschwerde.