Beiträge von wirsindindidivduell

    Hallo,

    ein Riester Vertrag soll jetzt, also während des Bürgergeld Bezugs, neu abgeschlossen werden.

    Also verstehe ich das richtig:

    Wenn der nahe Verwandte von seinem Konto direkt in mein Riester Konto einzahlen würde, würden weder die Einzahlungen als "Einkommen" angerechnet werden, noch das Guthaben als "Vermögen"? Und das ohne Obergrenzen? Ich bin gerade irritiert.

    So liessen sich ja ein Großteil von Bürgergeld-Regelungen zu Einkommen und Vermögen komplett umgehen.

    Ich kanns mir fast nicht vorstellen - Lese aber auf Jobcenter-Webseiten Ähnliches.

    Ich wäre ja persönlich froh darüber, wundere mich dennoch stark.


    Ich habe gerade vom Jobcenter die schriftliche Antwort erhalten:

    "anrechnungsfrei ist die Riesterrente nicht."

    Eine Erläuterung ist aber nicht enthalten.

    Das ist jetzt ein Widerspruch zu der bisherigen Arbeitshypothese dieses Threads.

    Drei Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Bitte Antwort abwarten

    "hnungsfrei ist die Riesterrente nichtanhnungsfrei ist die Riesterrente nichtnrechnungsfrei ist die Riesterrente nicht

    Habe vergessen, den Link zum Gerichtsurteil einzufügen:

    Zufließendes Einkommen wird beim Arbeitslosengeld voll oder bei Erwerbseinkommen zum großen Teil angerechnet. Das gilt auch für Geld aus einer Erbschaft, die während des Hartz-IV-Bezugs zufließt. Fließt die Erbschaft allerdings in einer Pause des Hartz-IV-Bezugs zu und wird dann wieder ALG II beantragt, so ist das Einkommen aus der Erbschaft zu Vermögen geronnen.

    In diesem Fall gelten die günstigeren Regelungen zur Vermögens-Anrechnung. Das entschied das Landessozialgericht Hamburg am 22.2.2018 (Az. L 4 AS 194/17).

    Verhandelt wurde vor dem LSG der Fall einer alleinerziehenden Hartz-IV-Bezieherin. Die Betroffene war während ihres Elterngeldbezugs auf aufstockendes und nach der Elternzeit bis Ende Oktober 2009 ganz auf ALG II angewiesen. Im Juni 2009 – also während des Hartz-IV-Bezugs – starb ihr Großvater. Die ALG-II-Bezieherin wurde damit zur Erbin.

    Wäre ihr zu diesem Zeitpunkt oder zu einem anderen Zeitpunkt während des ununterbrochenen Leistungsbezugs Geld aus der Erbschaft zugeflossen, so wäre dieses als Einkommen angerechnet worden (fiktiv auf sechs Monate aufgeteilt), wodurch ihr ALG-II-Anspruch dann zeitweise entfallen wäre. .....................

    Einziger Unterschied ist natürlich:

    Bei mir gehts rechtlich betrachter um eine Schenkung, nicht um ein Erbe.

    Tamar: Kannst Du das mit der Immobilie präzisieren?


    Tamar Ah, das mit der angemessenen Immobilie wusste ich nicht.

    An Hand welcher Kriterien ist "angemessen" denn definiert? Der Quadratmeterzahl?

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

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    Hi Tamar,

    und erstmal vielen Dank für deine Antwort.

    Zum Thema Paragr. 46 Abs.2 SGB I:

    In folgendem Gerichtsfall liegt exakt dies vor.

    H4 Empfängerin bekommt in einer Pause des Leistungsbezugs 5.000€ Erbe.

    Es wird als Vermögen angerechnet.


    Interessanter ist es, was Du zu einer selbstgenutzten Immobilie schreibst.

    Da muss ich bei dir nachfragen: Ist es nicht so, dass auch eine Immobilie nach einer gewissen Schonfrist im Bürgergeld als verwertbares Vermögen angerechnet wird?

    Für angeführtes Urteil bitte Aktenzeichen und Quelle

    Hallo,

    ich(43 Jahre alt) bin seit einigen Jahren im ALG II Bezug.
    Da ich seit 25 Jahren starke Depressionen habe, werde ich wohl auch nicht mehr arbeiten können. Es läuft wohl auf EU Rente hinaus.

    Jetzt hat mein Vater sich vor einigen Tagen entschlossen, mir und meinem Bruder unser Erbe zu übertragen.

    Ich bin erstmal aus allen Wolken gefallen, zumal es viel zu sein scheint und er eugentlich immer betonte, auf PlusMinus Null zu leben.

    Ich habe offen gesagt auch nie darüber nachgedacht, wieviel ich erben würde.

    Ich finde, das gehört sich nicht und habe mir Gedanken dahingehend verboten.


    Jetzt das Problem:

    Gibt es eine legale Möglichkeit, das Geld zu bekommen, ohne aus dem ALG II Bezug zu fallen?

    Eine Möglichkeit weiß ich: Den Alg Bezug "kündigen", die Schenkung erhalten und dann wieder ALG beantragen.

    Dann ist das keine Einkunft, sondern Vermögen. Das ist durch ein Gerichtsurteil bestätigt, funktioniert aber nur bis zu einer Vermögensfreigrenze von 40.000€(Bürgergeld).

    Diese Grenze ist zu niedrig.

    Gibt es weitere legale Möglichkeiten?

    Ich habe einen Bruder, vielleicht kann man den mit ins Spiel bringen.

    Hallo da draussen,

    ich werde mich nun wohl von meiner Lebensgefährtin trennen und aus der der gemeinsamen Wohnung ausziehen.

    Da ich die letzten 2 Jahre wegen chronischen Kieferschmerzen kaum arbeitsfähig war, bin ich im Hartz4 gelandet.

    Wir sind erst Ende 2019 zusammen gezogen - Grund war, dass wir ungeplant Eltern geworden sind. Nun merken wir: Es klappt einfach nicht.

    Meine Frage ist:

    Wie verhalte ich mich korrekt bezüglich dem Jobcenter? Theoretisch sollte es doch ein Leichtes sein, dem Jobcenter zu erklären, man sei getrennt, obwohl man es nicht ist. Und sich so Sozialleistungen erschleichen. Ich habe nicht ansatzweise Lust, dass so ein Verdacht aufkommt.

    Denn ich möchte nicht, dass das Sozialamt meiner Ex-Freundin einen Besucht abstattet, da es ein sehr konservatives Haus ist und ich nicht durch mein Verschulden den Ruf meiner Ex-Freundin ruinieren möchte.

    Wir trennen uns in Frieden - Was ist, wenn ich doch mal wieder bei meiner Ex übernachte und uns die räumliche Trennung emotional wieder zueinander führt?

    Wann ist man in den Augen des Jobcenters eigentlich getrennt und wann zusammen?

    Danke &

    Liebe Grüße

    W.