Beiträge von Sommertraum123

    Liebe Steffi,

    ich kenne deine Sorgen leider zu gut, auch finanziell: Wohnungssuche, getrennte Haushalte, Kinder zu versorgen und die Scheidungskosten im Nacken. Um nach dem Trennungsjahr die Scheidung einreichen zu können, ist es allerdings nicht unbedingt nötig, dass ihr getrennte Wohnungen habt. Im Gesetz wird nur verlangt, dass zwischen euch keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. Es ist sogar ausdrücklich möglich, dabei noch zusammen zu wohnen (§ 1567 BGB).

    Wichtig ist also, dass ihr „Tisch und Bett“ nicht mehr miteinander teilt. Dazu gehören verschiedene Punkte, ich liste dir die wichtigsten mal auf:

    1. Räumliche Trennung. Ihr teilt euch die Räume untereinander auf. Gemeinschaftsräume wie Bad und Küche könnt ihr beide nutzen, aber nicht zum gemeinsamen Kochen oder sowas. Wichtig ist, dass ihr getrennt voneinander schlaft und keine „Familienwohnung“ mehr habt. Stelle es dir eher wie eine Zweck-WG unter Studenten vor, in der jeder sein eigenes Reich hat.

    2. Finanzielle und organisatorische Trennung. Ihr führt keinen gemeinsamen Haushalt. Das heißt, ihr keine Lebensmittel, Einrichtungsgegenstände, Waschmittel etc. mehr zusammen. Jeder hat seine eigene Kasse. Und ihr putzt, wascht, kocht nicht füreinander. Jeder kümmert sich nur um seinen Kram.

    3. Persönliche Trennung. Ihr führt keine Beziehung mehr und verbringt eure Zeit nicht mit-, sondern nebeneinander in dieser Wohnung. Also keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten, keine gemeinsamen Mahlzeiten, keine gemeinsamen Fernsehabende. Das heißt natürlich nicht, dass ihr nicht mehr miteinander reden dürft. Ihr könnt einen höflichen Umgang miteinander pflegen, aber eben keinen vertrauten.

    Mir ist klar, dass das alles recht streng klingt, gerade wenn Kinder im Spiel sind. Ich würde mir an deiner Stelle immer die Kontrollfrage stellen: „Fühlt sich das gerade nach einer Beziehung an?“ Wenn ja, ist es nicht in Ordnung. Langfristig solltet ihr euch trotzdem um getrennte Wohnungen bemühen – du willst ohnehin wohl kaum dein Leben lang mit deinem Ex-Mann zusammenwohnen. Aber ihr müsst nicht das Erstbeste nehmen aus Angst, das Trennungsjahr würde sonst nicht starten.

    Ich wünsche dir alles Gute für die Scheidung und die Wohnungssuche!

    Jurist, vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Und wenn ich das bei dem von Tamar geposteten Link richtig sehe, dann ist es in der Sache ja auch unerheblich ob man jetzt Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sagt...

    Aber wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss ich dort wiederum nur darlegen, dass ich tatsächlich kein Geld habe um den Anwalt selbst bezahlen zu können, oder? Das sollte angesichts der Bezüge vom Amt ja kein Problem sein, denn dort muss ich ja auch nachweisen, dass ich berechtigt bin und bekomme sonst von denen ja auch nix.

    Aber handelt es sich dann sozusagen um eine Art Darlehen? Also muss ich es sobald ich Geld habe zurück zahlen, wenn ich das richtig verstanden habe. Muss man darauf dann auch Zinsen zahlen?

    Vielen Dank für deine freundliche Hilfe!

    Hallo,

    Tamar, entschuldige, ich hatte es unter das Thema ALG-II verortet, weil ich auch dachte, dass das gegebenenfalls die Grundlage für eine mögliche staatliche Unterstützung sein könnte.

    Schnippser20, vielen Dank für deine Hilfe! Ich werde mich dann mal auf die Suche nach einem Anwalt machen.

    Ich habe zwischenzeitlich auch mal bei Gericht angerufen bei der Beratungsstelle, dort wurde mir auch mitgeteilt, dass man dort einen "Beratungshilfeschein" bekommen könnte, derzeit ist es aber leider wegen Corona alles etwas kompliziert mit der Beratung vor Ort... Aber ich denke ich werde es einfach mal so machen wie du es vorgeschlagen hast, der Anwalt wird ja sicher wissen wie es dann weiter geht.

    Hallo Zusammen,

    ich bin noch recht neu und habe bisher immer nur zu einigen Themen mitgelesen. Nun habe ich aber selbst eine Frage und hoffe, dass ich hier im richtigen Themenbereich bin und es noch keinen Thread dazu gibt (über die Suchfunktion habe ich jedenfalls nichts passendes gefunden).

    Mein Mann und ich wollen uns scheiden lassen, wir beziehen jedoch beide Hartz IV, sodass wir uns keinen Anwalt oder sonstiges leisten können. Ich habe diesbezüglich bereits nachgelesen und gesehen, dass es die Möglichkeit gibt einen Antrag zu stellen, damit die Kosten vom Staat übernommen werden, ich habe jedoch nicht ganz verstanden wie das funktioniert und ob man das zurückzahlen muss.

    Muss ich diesen Antrag stellen bevor ich zum Anwalt gehe oder macht der das? Und gilt das dann auch schon für eine Beratung oder muss ich dann auch dort direkt die Scheidung machen lassen? Und wann muss man das zurück zahlen? Ich finde dieses ganze Juristendeutsch einfach immer wieder verwirrend, aber vielleicht kann mir hier ja jemand das ganze etwas verständlicher erklären.

    Vielen Dank schon vorab und liebe Grüße!