Beiträge von karen

    Wenn die Miete für die extrem teure Penthouse/Loft Wohnung, das gemietete Haus oder ähnliches in voller Höhe ( zumindest zeitweise) übernommen wird, ist dies natürlich eine Ungleichbehandlung von in Not geratenen Mietern gegenüber Eigenheim Besitzern.

    Dem Mietern und Vermietern von Luxus Immobilien wird geholfen und dem Vermieter die Vermögensbildung vorübergehend gesichert und beim Vermögensaufbau geholfen.

    Ein Beispiel aus meinem Bekanntenkreis: Loft Wohung in Frankfurt Stadtmitte , Miete 2400 Euro ( Kalt). Alleine Bewohnt... diese Kosten wurden vorerst für 6 Monate übernommen.

    Ich weiß nicht wie man hier keine Ungleichbehandlung erkennen kann.

    Hallo Tamar..

    ja, aber hier geht es nur um die kurzzeitige Corona Hilfe ( erleichterter Zugang, ohne Vermögensprüfung, Kosten für Unterkunft und Heizung in Voller Höhe, ungeachtet ob der Wohnraum oder die Miete angemessen ist oder nicht.

    .Hier wird nicht nur den Notleidenden Mietern geholfen, sonder auch gleichzeitig den Vermietern und somit deren Vermögensaufbau gesichert.

    Also auch Vermieter die keine bezahlbaren/günstige Wohnungen anbieten. Das ist die Ungleichbehandlung von der ich Rede.

    Hallo an alle..

    Ich bin Soloselbständig, Eigenheimbesitzer ( allein Lebend). Fast 100% Einnahmenausfall seit April. Kein Vermögen mehr vorhanden.

    ALG 2 wurde seit April bewilligt , nur die Kosten der Unterkunft ( Tilgunsrate) und Heizung werden nicht übernommen.

    Es wurde verwiesen auf die Stundungsmöglichkeiten von Darlehen. Diese sind nun ausgelaufen und werden nicht verlängert. Die Bank verlängert die Stundungen auch nicht mehr freiwillig.

    Die Sofort/Überbrückungshilfen, Kfw Kredite usw. dienen nur der Begleichung von Betrieblichen Ausgaben.

    Die Zinsen des Eigenheims werden nur anteilsmässig übernommen, da ich im Eigenheim auch teile meines Gewerbes führe ( somit keine Externen Mietkosten)

    Es besteht also eine große Lücke von Unterkunft und Heizung. Ich habe diese Lücke nun seit 6 Monaten ( Tilgunsraten von 900 Euro pro Monat) selbst getragen.

    Mit Hilfe der gesetzlichen Stundung , Restguthaben auf dem Konto bzw. Dispokredit). Diese Möglichkeiten fallen nun leider weg bzw. sind erschöpft.

    Die ALG 2 Corona Hilfe sollte für wenigstens 6 Monate die Kosten für Unterkunft und Heizung in voller Höhe gewährleisten (ohne Vermögensprüfung und angemessenheit des Wohnraums)

    Dies zum Schutz von Notleidenden Mietern. Es Profitieren auch die Vermieter von dieser Hilfe, diese können ihren Vermögensaufbau fortführen , schützen und Sichern, ohne in Eigenleistung treten zu müssen ( Stundungen, Mietausfälle selbst kompensieren). Diese Hilfe bleibt Selbstnutzern gänzlich verwährt.

    Ich empfinde dies als große Ungleichbehandlung und Frage ob dieses Thema bei den Arbeitsagenturen oder Gesetzgebern berücksichtigt wurde oder wird? Stehen diesbezüglich neue Regelungen an, gibt es eventuell Nachbesserungungen im Gesetz? An wen kann man sich wenden? Kommt nur eine Klage am Sozialgericht in Frage?

    Vielleicht weiß jemand mehr in diesem Spezielen Fall.. Danke im Vorraus