Beiträge von Nobby59

    Hallo, Danke für die Antwort.

    hier habe ich einen Fehler gemacht, Es geht um die Berechnung von Freibeträgen bei Hartz4 (wg. Rückforderung.

    Auf das monatliche Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit über 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro wird ein Freibetrag in Höhe von 20 prozent gewährt. Auf das Bruttoeinkommen über 1.000,00 Euro bis 'l .200,00 Euro ein weiterer Freibetrag in Höhe von 10 Prozent. Wenn Sie ein min- derjähriges Kind haben oder mit einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft leben wird der Freibetrag in Höhe von 10 prozent bis zu einem Bruttoeinkommen von 1.500,00 Euro gewährt.

    deswegen nochmals meine Frage:

    Teilzeitjob ca. 1100,- Brutto.

    Folgende Freibeträge:

    • 100 bis 1000 Euro 30% = 180 Euro
    • Ab 1000 Euro 10% = 10 Euro

    Aber was ist mit den ersten 100 Euro, wäre in diesen Fall der Freibetrag 190,00 Euro oder wird der grundfreibetrag noch dazu gerechnet, so das sich als Freibetrag 290,00 Euro ergeben.

    Hallo, habe mal eine Frage.

    Mein Kollege ist Ü60, war längere Zeit Krank und deshalb Job verloren. Seit etwa 12 Monaten im Bezug von ALG 2. Vor einigen Wochen wurde ihm ein Job durch das Jobcenter bei einer Leihfirma vermittelt. Nach ca 2 Wochenkonnte er den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen. Jetzt hat er einen neuen Job, muss aber etwa 3 Wochen Überbrücken, zwischen Kündigung und neuen Job. Kann er nun für diese ca. 3 Wochen einen neuen Antrag auf ALG2 stellen oder wird er erst einmal Sanktioniert?

    Im Voraus vielen Dank.

    ich habe schon gelesen was du geschrieben hast. Habe es aber anders interpretiert. Fakt ist, das mit dann wenniger Geld zum Leben bleibt als wenn ich ALG 2 erhalten würde. Das will ich nicht so richtig verstehen.

    Trotzdem Danke.

    Ist leider so. kann das Jobcenter das Ansparen verlangen auch wenn ich kein ALGII erhalte? Es geht um eine Erstausstattung, d.h. bis das Geld angespart ist muss man aus Tassen, Teller usw. verzichten.

    Ich verstehe das einfach nicht.

    Hallo,

    da mach die keinen Kopf. Du musst mit den Leuten vom Zoll reden, die kommen dir auf jeden Fall entgegen. Biete den Leuten eine Ratenzahlung an. Auch der zoll sagt sich lieber kleine Raten wie gar kein Geld.

    Was wäre die Alternative, wegen offener Krankenversicherungsbeiträge wurde noch keine eigesperrt.

    Und lass die Finger von Kleinkrediten, 95% sind Betrug.

    hallo,

    brauche mochmals Hilfe.

    Habe einen Bewiligungsbescheid erhalten, ist mir aber unverständlich.

    Zur Zeit beziehe ich ALG I.

    Bewilligt wurde für ein Schafsofa eine Geldpauschale inHöhe von 123,60 Euro.

    Was will mir dieser Absatz sagen:

    Beachten Sie dass die Höhe der Geldpauschale nicht die Höhe der Differenz Ihrer Ansparsumme in Höhe von 282,60 zu dem Bedarf von 159,00 euro übersteigen kann.

    Entscheidung gem §24 SGB

    Vilen Dank in voraus.

    Hallo, brauche nochmals eure Hilfe.

    Am 30.7.2020 wurde ein Antrag auf Erstausstattung gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt. Es wurde ein weiterer Antrag gestellt auch dieser wurde abgelehnt, da die Wohnung möbliert sei. Tatsächlich befindet sich eine Küche in der Wohnung. Jetzt wurde Widerspruch eingelegt. Auch dieser wurde abgelehnt, man könne sich den notwendigen Betrag vom ALG1 und Wohngeld ansparen. Der Mietvertrag läuft seit dem 5.10.2020. D.H. kein Stuhl kein Tisch kein Bett.

    Heute kam der Bewilligungsbescheid. Es können Sachen im Möbellager ausgesucht werden.

    Da sich die Sache über zwei Monate hinzog, wurden Mittlerweilen bereits einige Sachen für die Wohnung angeschafft. Sofa, Schrank, Lampen usw. Man kann ja nicht auf dem Boden Schlafen und sitzen.

    Was sollten wir jetzt tun? Bezahlt das Jobcenter die bereits gekauften Sachen oder was gibt es für eine Möglichkeit?


    Vielen Dank

    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort. Ich habe es so an meinen Kollegen weitergegeben. Er hat auch gleich einen Antrag gestellt.

    Heute am Freitag rief das Jobcenter an, es verlangt nun das der komplette Hartz4 Antrag ausgefüllt wird. Es könnte sein das mein Kollege noch über größere Bankguthaben verfügt.

    Kann ich zwar nicht so richtig nachvollziehen, wird aber seine Richtigkeit haben.

    Hallo, ich habe mich heute angemeldet und sofort eine Frage.

    Es geht um Erstausstattung. Ein Kollege war einige Zeit in Haft und bezieht jetzt ALG1 ca 900 Euro. Zurzeit lebt er in Betreuten Wohnen hat aber eine Wohnung in Aussicht. Besteht Anspruch auf Erstausstattung da er weder Möbel noch sonst irgendetwas für eine Wohnung hat.