Beiträge von martyss

    Vielen Dank für die Anwort. Ich werde mich informieren.

    Der ärtzliche Entlassugsbericht aus der Reha bescheinigt mir Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden. Der Entlassugsbericht aus der Adaption Arbeitsfähigkeit ohne Stundenangabe. Das ist der aktulle Stand. Ich gehe davon aus, dass die Feststellung "befristet voll erwerbsgemindert" der DRV auf dem 2,5 Jahre altem Gutachten basiert, das ja keine Gültigkeit mehr hat.

    Ich möchte ja wieder arbeiten, auch wenn Anfangs nicht Vollzeit, und nicht in die Grundsicherung rutschen.

    Hallo,

    hier meine etwas längere Geschichte.

    Ich bin seit Oktober 2017 ALG2 empfänger. Aufgrund von meinen gesundheitlichen Zustand werde im Januar 2018 zum Medizinischen Dienst eingeladen. Dieser stellt fest, dass ich befristet arbeitsunfähig (unter 3 Stunden) bin und nach Ablauf eines Jahres nochmas begutachtet werden soll.

    Das Jobcenter zahlt weiter. Ich mache 2019 eine stationäre Reha. Der Kostenträger ist die DRV. Der ärztliche Entlassugsbericht bescheinigt mir arbeitsfähigkeit (3-6 Stunden). Im Anschluss mache ich eine Adaption (mit 6 Wochen Praktikum), welche im Januar dieses Jahres endet. Der Abschlussbericht bescheinigt mir wieder arbeitsfähigkeit ohne Zeitangabe. Kostenträger ist ebenfalls DRV.

    Im Februar erfolgt mein Umzug ein anderes Gebiet, sodass ich beim zuständigen JC einen neuen Antrag auf Kostenübernahme für die neue Wohnung und ALG2 stellen muss. Beides wird genehmigt. Ebenfalls im Februar stelle ich, auf drängen des neuen JC, einen Antrag auf erwerbsminderungs Rente. Dieser wird abgelehnt, da die vorgegebenen Beitragszeiten nicht erfüllt sind.

    Vor dem Umzug stelle ich auch einen Antrag auf Eingliederungshilfe noch beim Sozialamt im alten Wohnsitz.

    Ende März bekommen ich Post vom Sozialamt im neuen Wohnsitz, ich soll etliche Unterlagen einreichen. Durch die Corona Kriese gibt es enorme Verzögerungen bei der Zustellung der Post, sodass die Frist sehr knapp ist. Ich rufe bei der zuständigen Sachbearbeiterin und wir vereinbaren, das ich erstmal zwei Unterlagen einreichen soll - das Gutachten von 2018 und Ablehnungsbecheid Erwerbsminderung. Ich gehe davon aus, dass es um die Eingliederungshilfe geht. Ich reiche die Unterlagen binnen 3 Tagen ein. Dannach passiert fast 4 Wochen nichts. Ende Mai bekomme ich wieder Post "Sie haben Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragt...und folgende Unterlagen nich eingereicht" jetzt wird mir klar, dass es um Grundsicherung und nicht um Eingliederung geht.

    Ich schicke beide ärztlichen Entlassberichte, die mir eine arbeitsfähigkeit bescheinigen an das Sozialamt.

    Eine Woche später das nächste Schreiben mit dem Vollständigen Antrag. "Sie haben Grundsicherung beantragt".

    Habe ich nicht!

    Am nächsten Tag das Schreiben des JC über die Entziehung der Leistungen.

    Erneuter Anruf bei der Frau vom Sozialamt. Es stellt sich heraus, dass Sie aufgrund der Tatsache, dass in dem Ablehnungsbecheid erwerbsminderugs Rente der DRV der Satz vorkommt "Sie sind seit Jauar 2018 (Gutachten Medizinischer Dienst) befristet erwerbsgemindert, feststellt dass ich arbeitsunfähig bin und in die Grundsicherung falle.

    Ich habe einen Widerruf and das Sozialamt gesendet und auch an das JC.

    Die DRV um die Klarstellung dieser absurden Aussage gebeten.

    Was kann ich tun? Ich bin seit diesem Monat ohne Geld, kann die Miete nicht bezahlen.