Beiträge von Kobold

    Tacheles Rechtsprechungsticker KW 14/2024 vom 04.04.2024

    Zitat von dem Inhalt

    BSG, Urt. v. 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
    Obliegenheitsverletzungen können in den Fällen der gescheiterten Bedarfsgemeinschaft bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruchs nur zu dessen Lasten gehen, dem die Obliegenheitsverletzung zuzurechnen ist.

    BSG, Urt. v. 20.09.2023 - B 8 SO 19/22 R
    Eingezahlte Beiträge für eine Sterbegeldversicherung können unter bestimmten Umständen vom Einkommen abgesetzt werden, selbst wenn der Abschluss einer Sterbegeldversicherung nach dem Leistungsbezug erfolgte.

    LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 21,02.2024 - L 3 AS 2081/23
    Bescheide über die vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 41a Abs 1 SGB II dürfen zu Ungunsten der leistungsberechtigten Person mit Wirkung für die Vergangenheit nicht zurückgenommen oder aufgehoben werden. Weder § 45 SGB X noch § 48 SGB X sind insoweit anwendbar.

    Bürgergeld: § 44 SGB X, § 41a Abs. 3 Sätze 3 und 4 SGB II
    Unterlagen, die von selbstständigen Leistungsbeziehern ( LB ) erst im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X vorgelegt werden, können bei der Überprüfung der abschließenden Bewilligung von Leistungen nach § 41a Abs. 3 Sätze 3 und 4 SGB II nicht mehr berücksichtigt werden.

    Kleine Anmerkung aus mietrechtlicher Sicht. In der Regel ist eine Pauschalmiete in Bezug auf die Heizkosten unwirksam, da ein Vermieter diese nach der Heizkostenverordnung abgerechnen muss. Es gibt nur wenige Ausnahmen, um von dieser Pflicht befreit zu sein. Der Vermieter sollte also auf Nachfrage erklären können, wie viel er für die Heizkosten in die Miete einkalkuliert hat.

    Normalerweise hat man sich selbst beim Versorger anzumelden. Dass das unterblieben ist, ist aber nun kein Drama. Problematisch wird es, wenn der Vermieter die Kosten des Verbrauchs zurecht ersetzt bekommen möchte und Sie das aber nicht können, da kein Geld vorhanden ist. Diese unangenehme Situation sollten Sie tunlichst vermeiden. Gehen Sie lieber proaktiv auf den Vermieter zu und gestehen Ihr Versäumnis ein. Für Offenheit und Ehrlichkeit wird man nie schief angeschaut. Bitten Sie ihn, die Abrechnung über ihn weiter laufen zu lassen. Dafür wird er eine monatliche Vorauszahlung haben wollen, worüber eine Vereinbarung unterschrieben werden kann. Und schon haben sie eine Bestätigung für das Jobcenter.

    wird auf die tatsächlichen Kosten erhöht ohne wenn und aber

    Ich denke, Sie wissen selbst sehr genau, dass diese Drohung bei den Leuten abprallen wird. Das wird sie nicht beeindrucken. Bisher gab es keine Konsequenzen, also warum sollte es nächstes Jahr welche geben. Aber Sie wollen diesen Familienangehörigen nicht kündigen und lieber weiterhin drauf zahlen, dann ist es okay, Ihre Entscheidung.

    Haben Sie denn wenigstens die Vorauszahlung erhöht, dass ab sofort monatlich mehr gezahlt wird?

    und ich fordere das dann nicht strenger ein wegen dem Familienfrieden.

    Und was halten Sie davon, das nun ab sofort zu ändern? Ich meine, einem Familienangehörigen in Not zu helfen ist lobenswert, aber wenn das dann durch verschwenderisches Verhalten ausgenutzt wird anstatt die Hilfe zu würdigen, ist doch eine Grenze überschritten, wo die Hilfsbereitschaft aufhören darf! Der Plan mit den Stadtwerken wird jedenfalls nicht funktionieren.

    Und eines kann ich Ihnen versprechen, ob Sie es jetzt glauben oder nicht, der Familienfrieden wird nicht darunter leiden, wenn man freundlich Grenzen der Hilfsbereitschaft durch Konsequenzen aufzeigt.

    Die Mieter sind damit einverstanden dass die selber anmelden

    Das ist nachvollziehbar, dass die Mieter mitspielen, da es die Familie ist, aber damit ist den Familienangehörigen nicht geholfen. Das Jobcenter wird da nicht mitmachen, da nur notwendige Kosten bezahlt werden, aber keine vermeidbaren. Und eine Vertragsänderung zu unterschreiben, zu der man nicht verpflichtet ist, ist vermeidbar.

    Es geht nicht um Mieterrecht

    Doch. Aufgrund des zuvor Gesagten geht es durchaus um Mietrecht. Denn wozu der Mieter verpflichtet werden kann nach den Gesetzen des Mietrechts, kann dann auch vom Jobcenter beantragt werden, aber keine freiwilligen Zugeständnisse.

    Das Jobcenter übernimmt die Nachzahlung nicht

    Die Frage ist immer noch offen, warum übernimmt da Jobcenter die Nachzahlung nicht?

    und die sich selber bei den Stadtwerken anmelden müssen?

    Das könnte vielleicht schon allein an den Stadtwerken scheitern. In manchen Städten machen die Stadtwerke grundsätzlich nur mit den Eigentümern Verträge.

    das über den Vermieter in der Nebenkostenabrechnung drin sein

    im alten Mietvertrag (5 Jahre alt, damals war alles das 3fache günstiger) sind die Wasserkosten mit in den Nebenkosten drin.

    Diese beiden Aussagen sind widersprüchlich. Im ersten Fall wäre es eine Vorauszahlung, und im zweiten eine Pauschale. Das ist mietrechtlich ein Unterschied. Bei einer Vorauszahlung erfolgt eine Abrechnung und man darf eine Nachzahlung verlangen. Bei einer Pauschale könnte man eventuell nur für die Zukunft erhöhen.

    und die können/wollen das nicht zahlen und ich bleibe drauf sitzen

    Das wäre nicht nötig, wenn Sie anfangen würden, die Familienangehörigen in dem Punkt genauso wie andere Mieter zu betrachten. Von Letzteren würde man die Zahlung einfordern mit allen Mitteln und ggf. kündigen, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen das erlauben. Wenn man Rücksicht nehmen möchte und lieber auf Geld verzichtet, ist das die persönliche Entscheidung.

    Merken Sie nicht selber, dass Sie von Ihren Familienangehörigen ausgenutzt werden? Diese sind nur deshalb so verschwenderisch, weil es keine Konsequenzen hat und sie nicht damit konfrontiert sind, sich unter Umständen eine andere Wohnung suchen zu müssen. Das ist das Problem, nicht das Wasser an sich.

    das Jobcenter will eine Korrektur der NK-Abrechnung haben

    Ja natürlich. Warum sollten Nebenkosten erneut bezahlt werden, die schon geleistet wurden!

    Komme ich trotzdem in den Verzug

    Nein, man kommt nicht in Verzug, wenn man eine Forderung bestreitet. Aber man muss dem Vermieter einen Brief (oder E-Mail) schreiben und darin die Einwände gegen die Abrechnung sachlich erklären.

    das man sie auch unter Vorbehalt bezahlen muss

    Unter Vorbehalt zu zahlen sollte man vermeiden wenn möglich. Denn man rennt sonst dem Geld hinterher.

    und dann Kündigung usw drohen kann

    Nein, eine Kündigung kann in diesem Fall nicht drohen. Diese wäre unwirksam.

    und der Vermieter hat bis jetzt nicht drauf reagiert

    Muss er auch nicht. Man schreibt dem Vermieter was falsch ist, und rechnet dabei den korrekten Betrag selbst aus. Wenn in diesem Fall ein Guthaben dabei entsteht, schreibt man schon direkt dazu, dass man das Geld mit der Miete aufrechnet, falls der Vermieter die Zahlung nicht leistet.

    das die Rechnung falsch ist

    Es ist noch mehr falsch als nur die Vorauszahlung. Beispielsweise sind die Heizkosten nicht nach Verbrauch berechnet, wozu der Vermieter aber verpflichtet wäre. Dadurch kann man von den Heizöl Kosten 15% abziehen. Möglicherweise tauchen noch mehr Fehler auf, wenn man die Belege anfordern würde.

    Gar nichts

    Hier liegt der Fehler. Man muss es schon sachlich mit konkreten Zahlen darlegen. Einige Bemühungen reichen nicht, mögen sie noch so ernsthaft gewesen sein. Der §16c Abs. 3 SGB II spricht von einer Stellungnahme von fachkundiger Stelle. Damit ist in der Regel ein Steuerberater gemeint, der eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellen wird. Darin sind dann fundierte Zahlen enthalten, die eine realistische Prognose zulassen. Das Jobcenter hatte im Prinzip überhaupt nichts auf dem Tisch, mit dem man die Zukunftsaussichten des Unternehmens hätte abschätzen können.

    Unser Haus wird verkauft und abgerissen

    Nur allein deshalb verliert man die Wohnung nicht, oder zumindest nicht so schnell. Die bisherige Vermieterin kann nicht kündigen, denn da nicht sie das Haus abreißen lassen will, hat sie auch kein berechtigtes Interesse an einer Kündigung. Eine Kündigung von ihr wäre also unwirksam.

    Der neue Eigentümer könnte dann kündigen, aber erst, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Das verschafft Zeit. Außerdem muss die Kündigung dann erst mal geprüft werden. Nicht immer ist eine Verwertungskündigung nach §573 Abs. 2 Nr. 3 BGB gültig, da es hierfür gewisse Anforderungen gibt. Das müsste man von einem Anwalt prüfen lassen, wenn die Kündigung da ist. Sollte die Kündigung nicht vor Gericht standhalten können, böte sich die Möglichkeit zu Verhandlungen für eine Abfindung, wenn man auszieht.

    Nein leider nicht. Bei der Suche nach einer Wohnung gibt es keine Stelle, die einen unterstützen würde. Eventuell muss man den Suchradius etwas vergrößern, um mehr Angebote zu finden, oder die Erwartungen an die Art und Ausstattung der Wohnung etwas reduzieren.

    Kein Vermieter wartet 4-5 Wochen auf eine Unterschrift

    Richtig. Das wissen aber auch die Jobcenter. Deshalb geht man üblicherweise persönlich zum Jobcenter und dort wird dann die Miete sofort geprüft und wenn alles passt sofort genehmigt. Mit der Post hin schicken dauert natürlich zu lang, das ist klar.

    Oder muss ich direkt zum Jobcenter und Bürgergeld beantragen?

    Ja, so ist es, man kann zum Jobcenter und einen Antrag stellen. Dort helfen auch die Jobvermittler, dass man sich neu orientieren kann. Arbeitslosengeld I bekommt man nur, wenn man auch Beiträge dafür eingezahlt hat. Das könnte man als Selbständiger auch freiwillig tun wenn man möchte.

    Leider hat die Wirtschaftskrise nun auch mich erwischt und ich muss meinen Laden leider aufgeben und werde es in den nächsten Wochen schließen.

    Vielleicht nicht unbedingt. Manchmal lohnt es sich darüber nachzudenken, an seinem Geschäftskonzept irgend etwas zu ändern, um neue Kunden zu gewinnen. Der wirtschaftliche Wandel ist eine völlig normale Sache, den gibt es immer mal. Man kann diesen Wandel als Krise sehen, man kann ihn aber auch als Herausforderung sehen, darauf zu reagieren und Dinge anzupassen.

    und für die „Mieteinnahmen“ von meiner Mutter jetzt rückwirkend die Einkommenssteuer haben wollen für? Jahre

    Die Steuernachzahlung ist das allerkleinste Problem deiner Mutter. Denn wenn das Finnzamt durch irgend einen Zufall von den Einkünften erfährt, wird es nicht zögern, bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung zu erstatten. Da sollte deine Mutter lieber Selbstanzeige machen. Das reduziert das Strafmaß erheblich.

    Oder hat jemand eine gute Idee, wie ich das beim Jobcenter verbuchen kann?

    Man sollte nicht im Traum auf die Idee von irgend welchen Tricks zu kommen. Die Ämter haben da viel Erfahrung und kennen die Methoden, mit denen es versucht wird. Besser ist, die Tatsachen wahrheitsgemäß anzugeben. Alles andere fällt einem auf die eigenen Füße.

    Ich kann nur zum mietrechtlichen Teil der Frage etwas sagen.

    gesammelt über 5 Monate würde ich demnächst ca 300€ von der Mietüberweisung abziehen

    Das ist nicht ohne Weiteres zu empfehlen. Eine Mietminderung ist gesetzlich nicht rückwirkend möglich, außer man hat unter Vorbehalt die Miete weiter gezahlt. Bei vorbehaltloser Zahlung wäre der rückwirkende Abzug nicht berechtigt und man ist im Zahlungsverzug.

    Bei Zahlung unter Vorbehalt wäre noch zu prüfen, ob die Höhe der Minderung angemessen ist. Dazu im Zweifel bei einem Anwalt oder einem Mieterverein nachfragen. Mindert man zu viel, gerät man ebenfalls in Zahlungsverzug und man kann Schwierigkeiten bekommen.

    Ein Vermieter ist erst nach Ende des Abrechnungszeitraums verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, nicht aber schon nach dem Auszug. Sollte der Abrechnungszeitraum beispielsweise das Kalenderjahr sein (unabhängig vom Nutzungszeitraum), dann muss er erst ab 1.1.2024 die Abrechnung erstellen und hat dann 12 Monate dafür Zeit. Über diese gesetzliche Regelung kann sich auch das Jobcenter nicht hinweg setzen.