Tacheles Rechtsprechungsticker KW 14/2024 vom 04.04.2024
Zitat von dem InhaltBSG, Urt. v. 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
Obliegenheitsverletzungen können in den Fällen der gescheiterten Bedarfsgemeinschaft bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruchs nur zu dessen Lasten gehen, dem die Obliegenheitsverletzung zuzurechnen ist.BSG, Urt. v. 20.09.2023 - B 8 SO 19/22 R
Eingezahlte Beiträge für eine Sterbegeldversicherung können unter bestimmten Umständen vom Einkommen abgesetzt werden, selbst wenn der Abschluss einer Sterbegeldversicherung nach dem Leistungsbezug erfolgte.LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 21,02.2024 - L 3 AS 2081/23
Bescheide über die vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 41a Abs 1 SGB II dürfen zu Ungunsten der leistungsberechtigten Person mit Wirkung für die Vergangenheit nicht zurückgenommen oder aufgehoben werden. Weder § 45 SGB X noch § 48 SGB X sind insoweit anwendbar.Bürgergeld: § 44 SGB X, § 41a Abs. 3 Sätze 3 und 4 SGB II
Unterlagen, die von selbstständigen Leistungsbeziehern ( LB ) erst im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X vorgelegt werden, können bei der Überprüfung der abschließenden Bewilligung von Leistungen nach § 41a Abs. 3 Sätze 3 und 4 SGB II nicht mehr berücksichtigt werden.