Beiträge von FrageFrage

    Der Fall:

    • ein 24 Jähriger (Sept. wird er 25 J) ist bei seiner Mutter gemeldet, nur als Postadresse, wohnt aber nicht dort, gilt offiziell als wohnugslos. Auf dieser Grundlage war er schon beim Jobcenter gemeldet und hat ALG II bekommen.
    • Seit letztem Jahr August wurde der begonnene Ausbildungsvertrag nicht mehr verlängert. Seit dem hat er kein Geld vom Jobcenter oder Arbeitsamt erhalten.
    • Die Mutter hat weiter Kindergeld bkommen.
    • Dies hat Sie ihm bisher immer bar ausgezahlt, da keine Gemeinschaft besteht.
    • Jetzt will er ALG II beantragen.

    Jetzt zu den Frage:
    Muss die Mutter das ganze Kindergeld zurückbezahlen? da sie nicht übers Konto belegen kann dass sie es übergeben hat und er auch keine Ausbildung mehr hatte.
    Reicht eine schriftliche Bestätigung des Sohnes dass er das Geld monatlich bekommen hat ??
    Kann er jetzt zuerst ALG II beantragen und dann bei Bewilligung das Kindergeld rückwirkend stoppen ???
    Das wäre mein Ansatz, da er sonst ganz mittellos ist, wenn der ALG II Antrag nicht durch geht.
    Er will im vereinfachten ALG II Antrag (Corona Antrag) jetzt angeben dass er kein Einkommen hat, ist das richtig?? oder soll man das Kindergeld angeben um eine Rückzahlungsforderung zu vermeiden ?? Aber womöglich muss das Kindergeld sowieso zurückgezahlt werden ??
    Wie geht man am besten vor ??

    Ich würde das ALG II beantragen und nach Bewilligung den Kindergeld Bezug der Mutter stoppen, wie sehr ihr das??

    Vielen Dank im Voraus :)