Beiträge von Snut05

    Hallo!

    Zu deiner ersten Frage kann ich Dir leider nichts sagen, aber...

    Dann stellt sich mir noch eine Frage.

    Ich lebe in einer 2 Zimmer Wohnung und brauche dann bald eine größere Wohnung.

    Ab wann könnte ich umziehen, damit ich nicht mit einem neugeborenen umziehen muss.

    Wird ein evtl eine etwas höhere Miete vor Geburt schon gezahlt oder muss ich dann bis zur Geburt den Anteil selbst zahlen?

    Ich bin auch schwanger und hatte auch im Netz recherchiert...Da stand oft, ein Säugling würde nicht zu einer größeren Wohnung berechtigen, da ein Baby beispielsweise vorerst kein eigenes Zimmer braucht. Allerdings handhaben die Jobcenter der Regionen das wohl unterschiedlich...

    Wir haben zum Beispiel glücklicherweise schon jetzt vor der Geburt eine größere Wohnung bewilligt bekommen und wir wurden bei Wohnungsgröße und Kaltmiete schon als 4 Personen angesehen (wir bekommen Zwillinge). In Ausnahmefällen zahlt das Jobcenter bis zu 6 Monate auch eine Miete, die über dem Anspruch liegt und danach ist dein Baby ja spätestens da, zählt als Person und würde auch seinen Regelsatz bekommen.

    Zumal du ja momentan zu zweit "nur" eine 2-Zimmer Wohnung hast, denke ich schon, dass Du durch den Familienzuwachs eine eine Bewilligung für eine 3 Zimmer Wohnung bekommen würdest, wenn die Mietkosten stimmen. Zumal dein ersten Kind ja schon im Schulalter ist.

    Bevor du eine neue Wohnung anmietest, würde ich aber in jedem Fall nachfragen.

    Hallo Mitglieder!

    Mein Partner und ich ziehen zum 01.05. in eine neue Wohnung in eine andere Stadt.

    Beide Jobcenter haben wir vorher informiert.

    Wir haben beim neuen, zuständigen Jobcenter (B) einen Neuantrag gestellt und auch die Zusicherung der Mietkosten erhalten (schriftlich).

    Zuletzt haben wir dann vom Jobcenter B Post bekommen, dass der Aufhebungsbescheid des alten Jobcenters (A) fehlt.

    Jobcenter A schrieb, dass wir den Aufhebungsbescheid nach der Ummeldung bzw. Anmeldung am neuen Wohnort bekommen.

    Die Stadtverwaltung hat uns aber gesagt, dass eine Anmeldung erst nach Mietbeginn möglich ist.

    Gestern bekamen wir dazu noch Post, dass Jobcenter A die Leistungen zum 01.05. einstellt (weil wir ja umziehen).

    Jobcenter B hat aber die Leistungen noch nicht bewilligt.

    Wir können die Miete für Mai aus Erspartem vorstrecken, aber

    Wie gehe ich jetzt weiter vor?

    - Schicke ich zumindest die Leistungeseinstellung von A zu B und sage, dass wir auf die Zahlung angewiesen sind (Rückmeldung soll bis 05.05. erfolgen).

    - Oder lege ich zur Leistungseinstellung Widerspruch ein (da wir ja noch keine neue Bewilligung haben)?

    - Warte ich bis zum 04.05., wir melden uns um, ich schicke die Meldebescheinigung zu Jobcenter A, warte auf den Aufhebungsbescheid und schicke ihn dann zu Jobcenter B?

    Ich steh irgendwie auf dem Schlauch, da man momentan beim Jobcenter auch nicht persönlich vorbei kann...

    Vielleicht habt ihr einen Tip:saint: