Beiträge von Con.ter

    Hallo Grace,

    vielen lieben Dank für deine Antwort.

    Was ich aber nicht verstehe ist: Hätte ich Guthaben gehabt, dass der Vermieter mir ausgezahlt hätte (in der Regel geht es bei ihm am gleichen Tag wie der Brief raus) und das Geld wäre am 31.03.2020 hätte ich das doch aufgrund des Zuflussprinzips zurück zahlen müssen. Dadurch ergibt sich doch, dass das Guthaben auch im selben Monat wie der Leistungsbezug fällig ist. Spätestens allerdings nach 30 Tagen.

    Mal abgesehen davon, dass der ganze Hick-Hack mit Fälligkeiten und Zuflüssen etc. für mich sehr undurchsichtig und verwirrend ist, wird da nicht mit zweierlei Maß gemessen? Generell kann ich sagen, dass ich mit dem zuständigen Jobcenter schon so meine Probleme hatte, die vor Gericht zu meinen Gunsten entschieden wurden. Das hat zwar jetzt hiermit nichts näheres zu tun, allerdings habe ich danach nicht wirklich Hilfe vom Jobcenter erfahren dürfen, sondern habe Teilweise die Briefe zu einem Meldetermin einen Tag vor dem Termin zugeschickt bekommen. Das war natürlich in dem ländlichen Gefilden, in denen ich wohne, sehr ungünstig für mich. Zwei mal kam der Brief erst nach dem eigentlichen Termin an. Sanktionen sind daraus zwar nicht entstanden, es trug aber natürlich nicht zu meinem Stresslevel bei, der eh schon wegen Arbeitssuche sehr hoch war. Einmal wurden mir auf einen Schlag sämtliche Leistungen gestrichen, weil das Jobcenter der Meinung war, ich würde arbeiten gehen und einen Brief an meinen ehem. Arbeitgeber geschickt haben, der natürlich nicht geantwortet hat. Daraufhin war die Beweislast bei mir, ich musste zu ihm fahren und mir bestätigen lassen, dass kein Arbeitsverhältnis besteht. Das war sehr unangenehm und äußerst peinlich. Eine Woche später wurde mir das Hartz IV dann überwiesen.

    Ich muss jetzt nicht die Welt nachzahlen, es sind knapp 150 Euro, allerdings hat das Jobcenter hier mir bisher nichts geschenkt und mich stets wie einen Bürger zweiter Klasse behandelt. Ich kann mich nicht an ein einziges Mal erinnern, an dem ich ernsthafte Jobangebote bekommen habe (Stellen die teilweise in Teilzeit ausgeschrieben waren, dafür aber fast 200 KM entfernt) oder etwas hilfreiches für mich unternommen wurde. Meine Arbeitsstelle habe ich Gott sei Dank selbst finden können.

    Ich sollte in Maßnahmen gesteckt werden, die weder beruflich noch in einer anderen Weise hilfreich gewesen wären (Ich bin ins ALG 2 gekommen, da mein ALG 1 für meine Familie und mich zu niedrig gewesen wäre).

    Dementsprechend halten sich meine Sympathien in Grenzen.

    Liebe Grüße

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage, die bei mir aufgekommen ist:

    Zum persönlichen Hintergrund:

    Ich habe zum 01.03.2020 eine neue Tätigkeit aufgenommen. Mein erstes Gehalt kam Anfang dieses Monats auf mein Konto.

    Ich habe einen Bestätigung des Jobcenters erhalten, dass mein Leistungsbezug bis 31.03.2020 gilt und danach aufgrund

    der neuen Tätigkeit die Hilfsbedürftigkeit endet. Also zum 01.04.2020.

    Am 30.03.2020 habe ich meine Nebenkostenabrechnung mit Ausstellungsdatum 28.03.2020 bekommen und habe diese

    am 31.03.2020 beim Jobcenter eingeworfen (persönliche Abgabe war durch die Corona-Situation leider nicht möglich,

    per Post wäre es erst im April beim Jobcenter angekommen). Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich für euch einmal

    abgetippt habe:

    "Ihr Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung für die Zeit vom 01.09.2020 bis 31.12.2019 muss leider abgelehnt werden,

    da der Leistungsbezug nach dem SGB II mit dem 31.03.2020 endete.

    Zur Übernahme der beantragten Kosten ist ein Leistungsbezug notwendig.

    Die Entscheidung beruht auf §22 SGB II."

    Ich habe jetzt etwas recherchiert und habe schon einmal herausgefunden, das nach § 271 Abs. 1 BG die Rechnung nach

    Erhalt fällig ist. Somit also am 30.03.2020. Jetzt kann ich leider nicht nachvollziehen, wann das Jobcenter den Brief

    "erhalten" hat (also noch am 31.03.2020 oder erst im April). Dennoch ist ja unabhängig davon die Rechnung noch im März fällig.

    Auch in dem Paragraph des BG steht drin, dass das Zahlungsziel mit der eigentlichen Fälligkeit nichts zu tun hat (der

    Vermieter hat rein geschrieben, dass die Nebenkosten wegen Corona erst bis Juni gezahlt werden müssen).

    Ich möchte gerne widersprechen, da aus meiner Sicht die Rechnung noch im Leistungsbezug erfolgte.

    Was meint ihr dazu? Habt ihr vielleicht schon Erfahrungen mit sowas oder könnt mir etwas dazu raten?

    Sorry für den langen Text. Viele Infos die ich unterbringen musste.

    Liebe Grüße

    Con.Ter

    Edit: Ich sehe gerade, dass ich meinen Beitrag in den falschen Thread gepostet habe, kann jemand das vielleicht in "Kosten der Unterkunft" verschieben? Lieben Dank :)