Aber ich denke du verwechselt da etwas
Nein.
die 100 Euro sind hier nur insofern relevant als das es in der Summe der Abzüge um die Frage geht abseits von Statuten inwiefern 180 Euro ethisch/sozial (nenne es wie du es willst) vertretbar/zumutbar sind als vermeintliche Lebensgrundlage für einen Einpersonenhaushalt über einen gesamten Monat hinweg.
Die Frage stellt sich nicht, weil alles, was du an den Vermieter angetreten hast, auf deinen Wunsch passiert. Der Einbehalt wegen der Überzahlung ist jedoch gesetzlich vorgesehen. Wenn, dann musst du eben die Zahlung für die Schulden an den Vermieter mindern oder einstellen.
Auch zusätzlich interessant ist die Verpflichtung des JCs eine angemessene Unterkunft zu gewährleisten (Zwangsräumung stand im Raum) wofür sie z.B. das Mittel des Darlehens haben kann welches sich vermutlich auch stunden lassen oder in Raten aufteilen lassen kann.
Das ist unrelevant, da du nunmal kein Darlehen des Jobcenters tilgst, sondern direkt die Schulden beim Vermieter. Das Jobcenter ist im Prinzip dahingehend nur deine Bank, die einen Dauerauftrag ausführt.
Der Punkt mit den gesonderten Heizkosten ist mir geläufig, habe ich auch immer wieder im WBA gesondert aufgeführt wurde aber nie berücksichtigt aus unerfindlichen Gründen. Habe ich zugegebenermaßen nicht weiterverfolgt.
Dann geht es dir wohl nicht schlecht genug. Du regst dich über einmalig 50 Euro Einbehalt auf, aber monatlich xxx Euro für Heizkosten sind dir egal. Das verstehe, wer will.