Mein Gehalt für September erhalte ich erst am 15.Oktober.
Warum? Lt. BBiG ist Ausbildungsvergütung am Ende des Monats fällig, vgl. § 18 BBiG.
Bin ich VERPFLICHTET dem JobCenter einen Ausbildungsvertrag und Einkommensbescheinigung einzureichen ?
Einkommensbescheinigung definitiv,§ 58 SGB II. Soweit aufgrund des Fehlens der Einkommensbescheinigung eine vorläufige Regelung getroffen werden soll (und das willst du ja), müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Dies ist vorliegend der Ausbildungsvertrag. Dabei darfst du Bestandteile schwärzen, die nicht notwendig sind für die Bearbeitung durch das JC.