Kaution gibt es darlehensweise und Erstausstattung, was für eine schlichte Haushaltsführung notwendig ist und du nicht von zuhause mitnehmen kannst.
Beiträge von Tamar
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Da du ja einkommens- und vermögenslos bist, solltest du Beratungshilfe bekommen.
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Ein GdB hat erstmal nichts mit Grundsicherung für Erwerbsgeminderte zu tun. Ggf. solltest du dich an einen caritativen Verein oder an einen Anwalt wenden, die dem Sozialamt deine Notlage klarmachen und notfalls gerichtliche Schritte einleiten können.
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Zuerst musst du mal den Dienstherrn fragen, ob das als Dienstreisen gilt und er Fahrtkosten oder auswärtige Unterbringung bezahlt. Sollte das eine Ausbildung sein, die vergleichbar ist mit einer an einer normalen Hochschule, kann es sogar sein, dass du vom ALG2 Bezug ausgeschlossen bist, siehe folgendes Urteil.
Von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB 2 ist ausgeschlossen, wer als Beamtenanwärter eine nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung absolviert.
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Nochmal: natürlich kann man das. Aber das Jobcenter wird euch unter der Konstellation, die nunmal letztendlich bedeutet, dass niemand für sich allein lebt, eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen. Und nach einem Jahr musst du das Gegenteil beweisen, da die gesetzliche Vermutung eintritt. Ab einem gewissen Alter ist es auch ungewöhnlich, dass ein erwachsener Mensch sich die Unruhe einer gesamten Familie mit x Kindern im pubertären Alter ans Bein bindet. Insbesondere, wenn es einer anderweitigen Partnerschaft hinderlich ist, denn, wenn er eine Partnerin finden würde, wäre die sicherlich nicht erfreut, sich mit jemand anderem Küche, Bad und Wohnzimmer teilen zu müssen.
Euer Konstrukt widerspricht dem, was in dem Alter eigentlich üblich ist. WGs sind was für junge Erwachsene.
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Elterngeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss sicherlich. Wobei das, Jobcenter garantiert schon darauf geachtet hat, dass sie diese vorrangigen Leistungen beantragt.
Das ALG2 incl. des dort berücksichtigten Einkommens sollte daher durchaus zum Lebensunterhalt ausreichen. Insbesondere, da, sie aufgrund eines Mehrbedarfs für Alleinerziehung schon mehr erhält als andere.
Ggf. stimmt ihr Ausgabeverhalten nicht.
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Dauraufhin hat dann der Herr der Agentur für Arbeit xxxxxx die Entscheidung gefällt, das er meinen Jobcenter - Sachbearbeiter anschreibt, damit dieser dann übers Gesundheitsamt klären soll, ob ich 18 Stunden im gesundheitlichen Rahmen arbeiten kann. Passiert ist nichts.
Dann solltest du die Agentur fragen, was das soll. Entweder wird hier Gleichstellung und Leistungen zur Teilhabe durcheinander gebracht oder dein Jobcenter ist kommunal, da ja das Gesundheitsamt und nicht der Ärztliche Dienst der Agentur begutachtet hat...
Oder der Herr von der Agentur hat Zweifel, ob du überhaupt erwerbsfähig bist. Denn "geschützt" bedeutet eben, dass du den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht gewachsen bist.
Ich tippe auf letzteres, man hält dich wahrscheinlich für erwerbsunfähig.
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Möglich ist das natürlich, aber ich kann dir nur raten, das zu lassen, denn spätestens nach einem Jahr wird das JC von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen, da keine richtige abgeschlossene Wohnung vorliegt.
Vielleicht sollte der Bekannte schauen, ob sich die 210 qm nicht so teilen lassen, dass 2 abgeschlossene Wohnungen vorliegen.
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Das Jobcenter ist überhaupt nicht zuständig für einen Antrag auf Gleichstellung. Es ist doch überhaupt kein Rehaträger. Zuständig ist die Agentur für Arbeit. Und wieso fragst du, warum das JC nicht über deinen GdB entscheidet? Zum einen ist dafür das JC auch nicht zuständig, zum anderen musst du doch schon einen GdB haben (zwischen 30 und 50), sonst ginge ja kein Antrag auf Gleichstellung?!
Und wer hat dieses "20 Stunden im geschützten Rahmen" attestiert? Die Rentenversicherung? Dein Arzt? Bist du vielleicht derzeit als erwerbsgemindert begutachtet? ". Sowas musst du mit deinem Rehaberater der Agentur für Arbeit besprechen. Oder wer auch immer dein zuständiger Rehaträger ist. Dort wird dann festgelegt, was für eine Förderung du bekommen kannst. Das Jobcenter hat mit Reha/GdB/Gleichstellung erstmal gar nichts zu tun. Nur, wenn die Agentur für Arbeit Rehaträger ist, wird es dann mit einbezogen, da es die von der Agentur vorgeschlagenen Maßnahmen finanzieren muss, § 6a SGB IX.
Eine Bitte: versuche bitte bei einer Antwort, dich auf konkrete Fakten zu beschränken und nicht zuviel Drumrumgeplänkel. Das mach es echt schwer, den Sachverhalt zu verstehen.
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Zitat von Anderson
Der MV „wurde“ mündlich geschlossen. Knochen kann sich, um dem Arbeitszentrum einen schriftlichen Nachweis zu liefern, eine formlose Bestätigung von seinen/ihren Eltern einholen. „Hiermit bestätigen wir, daß Herr/Frau so-und-so eine 40qm-Wohnung [Anschrift] für 123€ monatlich mietet.“ „Leider“ könnt ihr euch hierbei nicht mehr „erinnern“, seit wann das Mietverhältnis besteht.
Die Rechtsprechung des BSG verlangt ein ernsthaftes Mietzinsverlangen. Den von dir zusammenphantasierte vor ewigen Zeiten mündlich geschlossene Mietvertrag gibt es nicht. Der TE schreibt selbst, dass er keine Miete zahlen musste!
Das, was du hier versuchst, ist eine Anleitung zum Betrug. Und noch dazu ein leicht beweisbarer, da ganz einfach zu ermitteln ist, dass nie Miete bezahlt wurde.
Deine "Tipps" sind gefährlich.
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Mit Verlaub, aber eine solche Bandansage gibt es es garantiert nirgends.
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Bitte nur noch Beiträge, die tatsächlich mit Sozialleistungen zu tun haben.
Die Frage zur Angemessenheit wurde beantwortet. Die fiktiv bessere Arbeitslage spielt keine Rolle. Weil eben nur fiktiv und nicht real.
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Das dürfte angesichts der eindeutigen Regelungen im SGB II durchaus korrekt sein. Jemand hat kein Geld, seine Wünsche zu bezahlen. Da ist es eigentlich logisch, den zu fragen, der es bezahlen soll, ehe die Ware gekauft wird. Dass eine Betreuerin das nicht weiß, ist traurig. Dann soll sie jetzt ihren Job machen und eine angemessene Wohnung suchen. Auch eine Behinderung ändert daran nichts, soweit sie keinen höheren Unterkunftsbedarf begründet (z. B. Rollstuhlfahrer). Dessen ungeachtet, dass die Behinderung wohl nicht so schlimm ist, dass er als erwerbsgemindert gilt. Sonst wäre er nicht beim Jobcenter.
Mit der Auslands- bzw. EU-Politik Deutschlands hat das nichts zu tun. Im Übrigen bezweifle ich, dass du du den politischen und wirtschaftlichen Durchblick hast, die Politik beurteilen zu können.
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Ohne Nennung, worum es geht, also, was für Unterlagen gefordert werden, wir das wohl nicht beantwortet werden können. Der erleichterte Zugang hat übrigens reichlich wenig mit weniger notwendige Nachweise und Unterlagen zu tun.
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Dann schreib doch, wie es ist. Dass er sich nach kurzer Probe wieder umentschieden hat für Hotel Mama.
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Wenn Bafög nicht nur wegen Einkommen und/oder Vermögen abgelehnt wurde: nein, da gibt es kein ALG2.
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Die gesetzliche Regelung zum Schadensersatz bei Abbruch wurde vor Jahren schon abgeschafft. Das war mal in § 15 Abs. 3 SGB II normiert. Außerdem hast du doch auch wichtige Gründe. Wenn es gesundheitlich nicht geht, geht es nicht.
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Es gibt keine Grundlage für einen Kostenersatz. Mit deinem Verzicht geht der Abbruch einfach schneller und unbürokratischer.
Allerdings solltest du zusehen, schnellstmöglich in psychiatrische Behandlung zu kommen, denn von allein werden deine Probleme nicht besser. Wohl eher im Gegenteil.
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Wenn die Zahlung des Übergangsgeldes so hoch war, dass damit der Bedarf im Monat des Zuflusses
gedeckt war, dann ist das Übergangsgeld wie eine einmalige Einnahme zu behandeln, d. h.: Aufteilung
auf 6 Monate. § 11 Abs. 3 SGB II - Zu berücksichtigendes Einkommen
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Wenn du auf nicht absehbare Zeit arbeitsunfähig bist, wird man das sicherlich per Gutachten vom Ärztlichen Dienst prüfen lassen.
Unterlagen deiner Eltern sind nicht notwendig, da ihr nicht in einem Haushalt lebt. Das musst du aber dem Jobcenter verdeutlichen.
Einen Mietvertrag genau zu dem Zeitpunkt abzuschließen, in dem du Hilfe vom Staat brauchst, wird man so nicht akzeptieren. Lass dir das auf der Zunge zergehen: Als du noch selbst Geld hattest, durftest du kostenlos wohnen und jetzt soll der Staat zahlen. Das wird nichts. Das, JC wird von einem Scheinvertrag zu Lasten Dritter ausgehen.
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Während das Kind betreut wird, ist dir halt durchaus Arbeit zumutbar. Dann natürlich nur in dem Zeitrahmen. Auf ein Pflegeheim kann nicht verwiesen werden, ihr seid da frei in der Wahl der Pflege.
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Nochmal: die Rentenversicherung hat festgestellt, dass du erwerbsfähig bist. Wenn du meinst, nicht arbeiten zu können, brauchst du natürlich einen Krankenschein.