Beiträge von Tamar
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Ja, das musst du mitteilen. Bzw.: das hättest du bereits im September mitteilen müssen.
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Soweit in der Rechtsgrundlage, auf die die Gewährung der Prämie beruht, nichts anderes geregelt ist, sehe ich nicht, wieso die Prämie kein Einkommen im Sinne des SGB II sein sollte.
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Für was soll es Beratungshilfe geben? Die Zahlungen wurden wieder aufgenommen, es gibt kein Problem mehr. Auch die Amtsgerichte stellen zuerst auf mögliche Selbsthilfe ab.
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a) eine Überweisung dauert eben
b) würde das was ändern? Wer soll den Anwalt bezahlen?
c) das kannst du gern in einem Amtshaftungsanspruchsverfahren versuchen zu bekommen. Allerdings hat die Zivilgerichtsbarkeit erfahrungsgemäß weniger Verständnis für Sozialleistungsempfänger, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Ungeachtet dessen, dass die vorläufige Zahlungseinstellung sozialrechtlich nicht koscher war. Denn daran ist ein Zivilgericht nicht gebunden.
d) Viel Spaß. Ich würde ja glatt einfach empfehlen, nicht nur Rechte in Anspruch zu nehmen, sondern auch ein Mindestmaß an Pflichten zu erfüllen.
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Wenn die Leistungen wieder fließen, was soll ein Anwalt noch machen?
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Dann sollte er sich behandeln lassen. Von allein oder durch Schönreden ändert sich nichts. Bei 5000 Euro Einkommen wird es kein ALG2 geben.
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Ohne genaue Angaben zum Einkommen und den Hauslasten: wer soll die Frage beantworten können?
Stell dir doch lieber die Frage, ob ALG2 wirklich die Lösung für ihn ist. Will er nicht langsam was aus seinem Leben machen? Mit einem Freiwilligendienst z. B. wäre er versichert und bekäme noch Taschengeld. Wäre er wenigstens ausbildungssuchend, gäb es noch Kindergeld.
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Das ist wirklich kompliziert zu erklären. Je nachdem, wann das zuviele ALG 1 zugeflossen ist und wann die Agentur für Arbeit die überzahlten Leistungen zur Erstattung fordert, wird dir das ALG 1 aufs ALG 2 angerechnet oder nicht.
Sollte die Rückforderung bereits in dem Monat erfolgen, in dem das ALG 1 zugeflossen ist, ist es für ALG 2 unschädlich. Wenn die Rückforderung später kommt, ist das ALG 1 definitiv auf das ALG 2 anzurechnen. Dann musst du ALG 2 (auch) erstatten.. Für die Überzahlung des ALG 1 kannst du dann aber einen sogenannten "Erlassantrag" stellen.
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Du wirst es melden müssen. Je nachdem, wann die Agentur dann zurückfordert, hat das Auswirkungen auf das ALG2.
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Da passiert nichts in Richtung Sanktion oder Bußgeld, falls du das befürchtest. Du darfst halt nur nicht Tage oder gar wochenlang warten mit der Mitteilung. Aber Montag In der Pause oder nach dem Job ist ausreichend.
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Ich verstehe deine Sachverhaltsschilderung nicht. Wie kann man auf einen 3stelligen Gewinn eine 4stellige Steuer zahlen müssen? Und wieso musst du Steuern, die die zahlst zum Lebensunterhalt aufwenden? Steuern sind Ausgaben?
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Du trägst die Kosten ein, die dir entstehen.
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Also zum ersten Punkt: Wie teilen sich meine Mutter und Ich die Kosten für die Miete? Zahlt sie alles, zahl ich alles?
Ähm, liest du:
Wenn du einziehst, musst du die halbe Miete zahlen.
Was verstehst du an "musst du die halbe Miete zahlen" nicht? Von welchem Konto ihr dann die Miete abbuchen lasst, ist eure Sache.
Um wie viel würde sich das ALG 2 mindern?
Auch das habe ich doch bereits beantwortet:
Um den Betrag mindert sich das ALG2 deiner Mutter.
Sie bekommt den Betrag weniger, den die halbe Miete ausmacht.
ICh bin ja über 30. Zähle ich dann überhaupt zur Bedarfsgemeinschaft?
Nein. Das hat mit dem Sachverhalt, dass du die halbe Miete zahlen musst, auch gar nichts zu tun, ob BG oder HG. Es ist einfach so, dass dich eine Person, die Leistungen vom Staat bekommt (auch für die Miete) nicht einfach kostenlos wohnen lassen darf, da du dadurch indirekt auch Leistungen beziehen würdest, obwohl du gar keine benötigst.
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Die Anlage WEP ist für weitere Personen in der Bedarfsgemeinschaft. Also, wenn du mit einem Partner oder Kinder unter 25 zusammen lebst.
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Von vorherigen Schulden war bisher keine Rede.
Ohne einen Wohnsitz, ohne Wohnungsgeberbescheinigung usw. kann man sich nicht einfach ummelden. Das muss es alles gegeben haben sowas fällt nicht vom Himmel. Offenbar kümmerte sie sich nicht mehr um die Wohnungssuche, denn sie hatte schon was, wenn sie sich dort anmelden konnte. Deine Aussagen widersprechen sich.
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