Kopfteil nimmt man eigentlich nur unter Verwandten. Bei solchen Verhältnissen wie hier müsste entweder nach Mietvertrag (es hat doch im Normalfall jeder einen, wenn sie nicht verwandt sind) oder nach Wohnanteil gerechnet werden. Bei den Heizkosten eigentlich nach Verbrauch.
Beiträge von Tamar
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Meine Frage ist,wie lange hat das Jobcenter Zeit für einen Überprüfungsantrag,und dürfen sie bis zur endgültigen Überprüfung weiterhin die Rückzahlung forden ?
6 Monate und ja, dürfen sie. Der Rückforderungsbescheid ist ja bestandskräftig geworden, nachdem du nicht geklagt hast.
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Wenn ihr einen Darlehensvertrag abschließt, der einem Fremdvergleich standhält (schriftlich, vereinbarte Fälligkeit, Ratenzahlung etc.), kann es nicht angerechnet werden. Oder, wenn es die Verwandten direkt ohne Umwege an den Vermieter überweisen. Also dir nichts zufließt.
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Ja, natürlich ist das gesetzlich geregelt und zwar in § 6 HeizkZuschG.
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Was heißt "die Miete gestoppt"? Es wird trotz Bewilligungsbescheid einfach nicht gezahlt? Es gibt einen Teilversagungsbescheid? Eine vorläufige Zahlungseinstellung? Ein einfaches Informations/Mitwirkungsschreiben?
Und wo ist das Problem, schnellstens die gewünschten Unterlagen einzureichen, damit das JC weiß, was es noch als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen hat und ob es was zurück fordern muss?
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Sie muss euch nicht unterstützen. Allerdings muss sie natürlich ihren Lebensunterhalt dann selbst bezahlen, also auch Mietanteil etc. Kindergeld wird dann ggf. beim Kindergeldberechtigten als Einkommen angerechnet.
Ob eure Wohnung nach einem eventuellen Auszug zu teuer ist, kann ich nicht beurteilen. Solange sie wohnen bleibt, ändert sich eben nur, dass, wenn sie nicht hilfebedürftig ist, das Jobcenter dann nur noch 4/5 der Miete berücksichtigt und sie ihren Anteil selbst zahlen muss.
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Eine Einladung vom 20.11 habe ich erhalten, doch keine weiteren.
Hätte ich die Post erhalten,Dann kläre doch bitte, wo das Problem mit deiner Post liegt. Dass mal ein Brief nicht ankommt. Aber so viele, gibt dir das nicht zu denken?
Wie sieht aus aufgrund der angefallenen Lastschrift Gebühren die durch die verspätete Zahlung nun auf mich zukommen?
Kann ich diese beim Jobcenter geltend machen?Wieso soll das jemand seriös beantworten, wenn das mit der Post unklar ist? In meinem JC wird ab der 2. Einladung mit PZU also mit Zugangsnachweis zugestellt. Wenn da Postrücklauf kommt oder du kommst nicht trotz nachweislicher Zustellung: wer handelt denn da nun tatsächlich falsch?
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Anhand deiner Schilderung kann man nicht erkennen, ob du irgendwas schuldhaft verursacht hast. Stelle einfach deinen Antrag und warte ab, was kommt. Sollte es Probleme geben, dann frage nochmal mit dem konkreten Problem nach.
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Ich kenne den Fragebogen nicht. Aber du solltest natürlich alle verlangten Angaben machen.
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M. E. n. ist die Ablehnung nicht korrekt, denn die Behörde muss anhand verfügbarer Mittel entscheiden. Wenn eine vorrangige Leistung nicht beantragt wurde, kann es nur darauf verweisen, dass sie beantragt werden muss und im Normalfall in Vorleistung gehen und den anderen Sozialleistungsträger dann wegen Erstattung anschreiben.
Wenn bereits abgelehnt wurde, müsste Rechtsmittel, also Widerspruch erhoben werden. Am besten mit Anwalt.
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Nein, das Jobcenter hätte dir nichts schicken müssen. Zum einen erhält der Inkassoservice vom Jobcenter genau dafür Geld, dass es solche Tätigkeiten übernimmt, zum anderen kannst du dir ja anhand deiner erhaltenen Bescheide selbst ausrechnen, was an alten Forderungen noch offen ist, weil die Schulden nicht mehr über Einbehalt getilgt werden konnten.
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Unterlagen wofür? Wegen der Angemessenheit der neuen Wohnung? Wegen Umzugskosten? Kautionsdarlehen? Worum geht es genau?
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