Das ist angesichts der Unkenntnis, wie das Jobcenter überhaupt gerechnet hat, schlecht zu sagen. Vielleicht errechnen sie, wieviel auf NT entfällt, vielleicht setzen sie einfach das Verhältnis von 135 Euro Abschlag zu 48 Euro Heizkosten an, das kann dir niemand sagen. Wenn alles angerechnet wird und du damit nicht einverstanden bist, dann gehe in Widerspruch.
Beiträge von Tamar
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Mir kommt die Heizkostenpauschale schon wenig vor. In meinem JC wird einfach das, was im Regelsatz enthalten ist, vom Abschlag abgezogen und der Rest als Heizkosten gewährt. Oder, wenn Unterlagen über den Verbrauch der Heizung vorliegen (Herstellerangaben) wird errechnet, wieviel Kilowatt die Anlage im Normalfall verbraucht und das dann hochgerechnet. Wie es dein Jobcenter macht, kann dir niemand sagen. Und wie schon geschrieben: dass du 6 Monate kein Bürgergeld bezogen hast, spielt beim Guthaben keine Rolle.
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Was macht das für einen Unterschied, müssen die mir was nachweisen oder muss ich denen was nachweisen ?
Du musst deine Hilfebedürftigkeit nachweisen. § 9 Absatz 5 SGB II besagt, dass bei jemandem, der in Haushaltsgemeinschaft mit einem Verwandten lebt, das Jobcenter vermuten kann, dass er von diesem Hilfe erhält. Der Hausbesuch soll dahingehend wahrscheinlich Klarheit bringen.
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Das greift hier wahrscheinlich nicht. Der Antrag wurde nicht einfach so (unwissentlich oder wissentlich) bei einem unzuständigen Träger abgegeben, sondern nach den Ausführungen des TE mit Absicht genau bei diesem Jobcenter, um von genau diesem Leistungen zu erhalten. Das JC ist dann nicht unzuständig im Sinne des § 16 SGB I. Deshalb erfolgte keine Weiterleitung, sondern die Ablehnung.
Dessen ungeachtet, dass immer noch die Frage der Erreichbarkeit im Raum steht, die ja auch Ausschlussgrund wäre.
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Wenn Sie kein Bürgergeld erhält, hat sie mit dem Jobcenter nichts mehr zu tun, also interessiert dort auch niemanden das Erbe.
Krankenversichern muss sie sich dann freiwillig. Oder ihr heiratet, dann kann sie kostenlos in die Familienversicherung.
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Die Frage, wovon du 3 Monate leben konntest, wird garantiert gestellt werden.
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Nun bin ich schon länger im Krankengeld. Hat er da nicht Anspruch auf mehr Bürgergeld da ich ja viel weniger bekomme und es kaum reicht.?
Manchmal wird das Bürgergeld mit Krankengeld sogar weniger, weil der hohe Freibetrag für Erwerbstätigkeit, der sonst vom Einkommen abgezogen wird, wegfällt.
In diesem Zeitraum bekomme ich noch weniger ( übergangsgeld von der Rentenversicherung) hat er in diesem Zeitraum nicht auch Anspruch auf mehr Bürgergeld ?
Auch hier: nicht unbedingt, siehe oben. Im Normalfall ist es doch so: man reicht, wenn sich was geändert hat, dies beim Jobcenter ein und dort wird dann der Anspruch neu berechnet. Eigentlich ganz einfach.
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Ja es muss dir nachgezahlt werden
wenn tatsächlich Hilfebedürftigkeit bestanden hat. Die Aussage ist daher viel zu pauschal.
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Wie hat man denn die Aufteilung Haushaltsstrom und Heizkosten derzeit berechnet? Also wieviel wurde von der Höhe des Abschlages für Heizkosten übernommen und wieviel wurde als vom Regelsatz umfasst nicht berücksichtigt? Ob du 6 Monate nicht im Bürgergeldbezug warst, spielt keine Rolle. Es gilt da immer der Bezug zum Zeitraum des Zuflusses.
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Die Regelung bezieht sich nur auf Haushaltsstrom. Da du aber auch mit Strom heizt, kann es durchaus sein, dass das Guthaben ganz oder teilweise als Heizkostenerstattung angerechnet wird.
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Eine Anlage VM ist doch unüblich bei einem WBA oder?
Jein. Da in vielen Fällen jetzt das Jahr Karenzzeit mit den 40.000 Euro Vermögensfreibetrag abläuft und die nur noch 15.000 Euro anfangen, ist es derzeit der Nomalfall, dass die Anlage VM verlangt wird.
Bekomme ich dann noch das Geld für April und warum kam vom Jobcenter nichts weiter?
Wenn du bedürftig bist, wird ab April bewilligt. Warum vom JC noch nichts weiter kam, das kann dir wahrscheinlich nur das zuständige JC sagen. Da gibt es einige Möglichkeiten über "Post mit Anlage VM kam nicht an" bis hin zu "zuständiger SB ist krank".
Ich meine die scheinen ja flink zu sein wenn ich ein paar Tage später direkt eine neue Anlage gesendet bekomme
Hast du denn mal (z. B. telefonisch oder über jobcenter digital) nachgefragt?
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Tja, Mietvertrag unter Verwandten. Wollen die Großeltern, für die du dein eigenständiges Leben aufgegeben hast, denn überhaupt Miete von dir? Immerhin pflegst du sie ja auch quasi als Gegenleistung? Wer pflegt sie, wenn sie dich rausschmeißen müssten, weil du Mietschulden hast? Die Kosten eines Mietvertrages werden nur übernommen, wenn der Mietvertrag auch gelebt wird. Ich zweifle, dass ein Rechtsstreit da viel bringen wird, denn es dürfte kaum jemand für logisch erachten, dass Großeltern, für die ihnen zuliebe die Eigenständigkeit aufgegeben wird und die von dieser Person gepflegt werden, von der Person für ein kleines Zimmerchen Miete verlangen. Im Normalfall ist doch eher das Gegenteil der Fall, nämlich, dass zumindest kostenloses Wohnen und sogar kostenlose Verpflegung drin ist.
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Ja, kannst du. Du musst halt eine verlässliche Postanschrift (Familie, Freunde, ein Verein etc) angeben, wo du dann auch tatsächlich jeden Tag nach Post schauen kannst und musst.
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Die Heizkosten sind aber mit fast 400 Euro im Monat definitiv zu hoch für 2 Personen. Und ob das zuständige Jobcenter eine Gesamtangemessenheitsgrenze bildet, weiß hier niemand. Denn das muss es ja nicht, der Normalfall ist weiterhin die getrennte Angemessenheitsbetrachtung.
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Ja, "in der Regel". Schätzungsweise sollte aber mit einer hinreichenden Ermessensausübung in solchen Fällen die darlehensweise Gewährung von vorerst 6 Monaten durchaus einer gerichtlichen Überprüfung stand halten. Eine Ermessensreduzierung auf Null liegt jedenfalls nicht vor.
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Ja, falsch ausgedrückt: ab dem Monat nach Fälligkeit. Nicht nur "im". Wenn das Guthaben höher als die KdUH sind, wird der Rest auf den übernächsten Monat usw. angerechnet, bis es rechnerisch aufgebraucht ist. Also nicht nur im Folgemonat und dann wird der Rest Vermögen oder so.
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im Monat nach Fälligkeit.
Korrektur: ab dem Monat der Fälligkeit
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Erstmal bekommen die Stadtwerke nichts zurück, sie wollen mehr, eine Nachzahlung.
Also wenn die Stadtwerke von der Jahresendabrechnung für Gas was zurück bekommt, muss ich dafür eine Kostenübernahme beantragen ?
Hast du das denn nicht schon, wenn das Jobcenter dir
Das Jobcenter sagt jetzt zu mir das ich die Nachzahlung aber selber an die Stadtwerke bezahlen muss.
das hier geantwortet hat?!
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muss man die Erstattung angeben
Ja.
wird das auf den aktuellen Bezug verrechnet
Ja.
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habe ich die Möglichkeit, dass die ARGE für eine gewisse Zeit die volle Miete übernimmt?
Wahrscheinlich nein. Wenn du nur ca. 200 Euro ausgezahlt bekommst, sind wahrscheinlich die Kosten der Unterkunft schon seit geraumer Zeit abgesenkt, vermutlich im Zusammenhang mit dem Auszug der ersten beiden Kinder. Wenn das bereits vor dem 1.1.23 so war, gibt es keine Karenzzeit.
Es werden nach dem Auszug des letzten Sohns nur die Kosten der Unterkunft berücksichtigt, die bisher mit ihm berücksichtigt wurden und das für 6 Monate von Mai bis Oktober, so dass eine weitere Absenkung ab November tatsächlich korrekt ist.
Mit den knapp 200 Euro schaffe ich das doch gar nicht und fakt wären Mietschulden und dann die Räumung.
Ja. Deshalb hast du ja (und hattest nach Auszug der ersten Kinder) noch 6 Monate Zeit, eine für eine Person passende Wohnung zu suchen.
Natürlich bin ich auf der Suche nach einer kleinen Wohnung, aber finde mal was auf die Schnelle, das angemessen ist.
Das Problem besteht doch schon länger und 6 Monate ist auch nicht "auf die Schnelle". Es ist doch nur logisch, dass, wenn 3 Personen ausziehen, diese Wohnung nicht zu halten ist. Das würde wahrscheinlich noch nichtmal jemand machen, der die Miete aus eigenem Einkommen bezahlt.
Kann mir einer bitte sagen, wie viel Zeit ich habe, eine Wohnung zu finden, bis die die Mietbeihilfe einstellen?
Eingestellt wird sie nicht. Es wird dann ab November einfach nur das gewährt, was für eine Person angemessen ist, was natürlich bedeutend weniger als die 890 Euro sein dürfte.