Könnte wir zu diesen Wohnungsbesichtigungsterminen hinfahren und dann danach eine Erstattung der gesamten Kosten beantragen?
Beantragen kann man alles, selbst einen Flug zum Mond. Dem Vermittler geht es darum, dass er offenbar die Fahrten zur Besichtigung als unnötig ansieht, da sich solch ein Luxus bei so einer Entfernung nur die Wenigsten leisten würden. Eine Wohnung muss man ja nicht zwingend besichtigen, um sie anzumieten. Nimm nur mal als klassisches Beispiel Rückkehrer aus dem Ausland. Die mieten auch ohne Besichtigung an.
Wenn einer der Wohnung uns angeboten würde, könnten wir dann zusagen oder müssten wir das durch das JC machen?
Da es um eine Arbeitsaufnahme geht, werden Umzugskosten aus dem Vermittlungsbudget gesponsort. Dazu muss die neue Wohnung nicht unbedingt angemessen sein. Wenn ihr trotz Arbeit aber noch Leistungen vom (dann neuen) Jobcenter braucht, dann müsst ihr euch die Wohnung genehmigen lassen.
Die finanzielle Lage sieht so aus, das wir das JC brauchen um die Mieten hier in Sachsen zu bezahlen für die drei Monate (wegen Wohnungskündigungfrist)
Auch das dürfte äußerst blauäugig sein. Wenn du weißt, dass du zum 1.10. nicht mehr dort wohnst, hättest du schon kündigen können, um Doppelmieten zu vermeiden. Das JC muss die nur übernehmen, wenn sie tatsächlich unvermeidbar sind. Ansonsten immer nur für die tatsächlich bewohnte Wohnung. Der SB hat da schon recht, dass das JC kein Rundumsorglospaket ist.
Laut unserem Mietvertrag in Sachsen müssen wir renovieren beim Auszug (wir sind hier erst letzten Dezember eingezogen), dafür muss ich auch Renovierungskosten beantragen, oder?
Wie oben: beantragen kann man alles. Viele solcher Mietvertragsklauseln sind jedoch unwirksam, so dass man das zuerst prüfen sollte.