Das ist ja auch keine Unterhaltsnorm nach dem BGB, sondern eine Unterhaltsvermutung mach dem SGB II. Unverheiratete Paare sind nach BGB ja auch nicht gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet und trotzdem wird Einkommen und Vermögen im SGB II gegenseitig angerechnet.
Beiträge von Tamar
-
-
Vielleicht erfolgte die Ablehnung aufgrund der Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II
(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Man müsste den Ablehnungsbescheid sehen.
Bitte korrekte Nutzung der Zitatfunktion beachten!
-
Wenn er seit Jahren/Monaten dort mietfrei wohnt und jetzt ein Mietvertrag abgeschlossen wird, dann wird das JC von einem Scheinmietgeschäft ausgehen (oder Vertrag zu Lasten Dritter). So einfach ist es nicht mit Mietverträgen unter Verwandten.
-
Das ändert aber doch nichts am Zufluss des Lohnes und dass dieser Lohn im Zuflussmonat noch nicht mit einer wirksamen Rückzahlungsverpflichtung belegt war, wenn es der AG erst später zurückfordert...
-
Doch, das gibt es schon. Aber alles an die Tochter zu zahlen und die Mutter muss dann Kostgeld, Stromanteil, Mietanteil usw. hinterher laufen, ist auch keine Lösung. Da ist der Strom schneller abgestellt und die Wohnung gekündigt, als man denken kann.
-
Gibt es denn einen Unterhaltstitel? Wollen kann die Mutter der Kinder ja viel... Auch die teurere Wohnung als sie der Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle vorsieht, ist wohl eher Luxus. Viele Eltern müssen viele Kilometer in Kauf nehmen. Es dürfte daher keinen wichtigen Grund für einen Umzug in eine teurere Wohnung geben. Weder sozialrechtlich noch nach Unterhaltsrecht.
Fahrtkosten ( 45km einfache Strecke) zur Arbeit
Auto Versicherung
Auto Reparatur kosten
Miete
Versicherungen
gez
Reinigung arbeitskleidung
Handy Rechnung wegen der arbeit
DSL Anschluss wegen der Arbeit
Unterhalt die man für Kinder zahlt
Fahrtkosten sind Absetzbeträge. Da werden pauschal 20 Cent/Kilometer für 19 AT/Monat einfache Entfernung berücksichtigt. Die Auto-Versicherung wird auch berücksichtigt, aber nur Haftpflicht, keine Kasko. Die Reparaturkosten sind mit der 20 Centpauschale abgedeckt, Steuern, TüV usw. auch. Für Versicherung gibt es eine 30 Euro Pauschale. GEZ wird man befreit, sollte man ALG 2 bekommen, es wird daher nicht berücksichtigt. Kosten für die Reinigung der Arbeitskleidung müsstest du belegen können. Handelt es sich um vom Arbeitgeber vorgeschriebene typische Arbeitsbekleidung ("Blaumann") oder um Buisinesskleidung (Anzug etc.)? Ein Handy wegen der Arbeit, was soll das sein? Wenn das notwendig ist, muss der Arbeitgeber sich drum kümmern. Genauso DSL Anschluss. Oder bist du selbständig. Unterhalt ist abzusetzen, wenn es dazu einen Titel gibt.
Ich glaube, du hast irgendwie falsche Vorstellungen, wofür es ALG 2 gibt.
-
Dein Partner hat als Lehrer ein extra Büro angemietet? Kein Zimmer in der Wohnung?! Ist das nicht ein bisschen viel Luxus bei gerade mal 1800 Euro netto?! Und welches Material muss er selbst kaufen? Ist er nur Honorarkraft? Kein Landesbeamter oder -angestellter muss Papier und Stifte mit auf Arbeit bringen...
-
Bekommst du das als Angestellte oder als normaler Antragsteller auf Stiftungsgelder? Also: würde das auch jemand bekommen, der dort nicht angestellt ist?
Wenn das jeder Notleidende fiktiv bekommen könnte und dein Arbeitgeber als Träger der freien Wohlfahrtspflege gilt, könnte § 11a Abs. 4 SGB II greifen. Wenn es nur für Angestellte ist, dann § 11a Abs. 5 SGB II. Allerdings ist bei 5000 Euro immer noch zu prüfen, ob diese 5000 Euro deine Lage nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach SGB II nicht gerechtfertigt wären.
-
Das JC rechnet mit dem tatsächlichen Einkommen. Wenn das durch das Krankengeld weniger ist, dann mit dem geringeren Einkommen. Bedenke aber auch, dass der Freibetrag für Erwerbstätigkeit sinkt, denn den gibt es auf Krankengeld nicht. Ein voller Ausgleich über ALG 2 wird also wohl nicht erfolgen.
-
Du darfst Zahlungsempfänger schwärzen, deren Angabe Rückschlüsse über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben zuließen. Aber nur die Zahlungsempfänger, nicht die Beträge, siehe BSG Urteil vom 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R Randziffer 26
Bitte beachten:
Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen
-
Ergänzend: Für ALG 1 muss man verfügbar sein, d. h. das Kind müsste schon irgendwie betreut werden, sonst kann man nicht arbeiten. Bei ALG 2 spielt die Verfügbarkeit keine Rolle.
Ansonsten klingen 500 Euro Werbungskosten recht hoch. Werbungskosten ist auch ein Begriff aus dem Steuerrecht, das im SGB II so keine Anwendung findet. Was sind das für Kosten, die 500 Euro im Monat betragen?
-
Im ALG 2 gilt das Zuflussprinzip. Das Geld, was dir Ende September zugeflossen ist, wird im September als Einkommen berücksichtigt. Es ist egal, wofür bzw. für welchen Zeitraum es bestimmt war/ist.
-
Das kommt aus dem Gesetz. Das regelt, welche Art Bafögempfänger ALG 2 Anspruch haben und welche nicht. Die, die nach § 12 Bafög Anspruch haben (Schüler) und die, die nach § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 (Studenten, die bei den Eltern wohnen) oder nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 Bafög (Fachschüler) Anspruch haben, haben einen Anspruch auf ALG 2.
Du bekommst Bafög nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 Bafög (Studenten mit eigener Wohnung). Du bist ausgeschlossen.
-
Also mit ALG 2 hat das wenig zu tun. Fahrdienste kenne ich eher im Zusammenhang mit Behindertenhilfe, z. B. über das SGB XII. Vielleicht mal beim Sozialamt erkundigen. Oder der Rehaabteilung der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
-
Das JC wird prüfen wollen, ob tatsächlich das gesamte Kindergeld bei dir anzurechnen ist. Kindergeld muss in dem Umfang, in dem es das Kind benötigt, bei diesem angerechnet werden. Nur der übersteigende Teil ist beim Kindergeldberechtigten anzurechnen.
-
War die Bewilligung vorläufig, dass eventuell mit einem Durchschnittseinkommen gerechnet wurde? Wenn Lohn angerechnet wurde, ist die Versicherungspauschale im Freibetrag für Erwerbstätigkeit mit drin.
Vielleicht kannst du den Bescheid + Berechnungsbögen mal anonymisiert als PDF über
Dateianhänge des Forum hochladen?
Hinweis hinzugefügt
-
Wie soll das echte Wechselmodell mit einem 3 Wochen alten Säugling funktionieren? Stillen kann es nur die Mutter. Elterngeld gibt es nur, wenn das Kind überwiegend im Haushalt ist, will die Mutter keine Elternzeit machen und kein Elterngeld?
-
Es kommt darauf an, wie hoch ihr Bedarf ist und wie hoch ihr Einkommen. Ohne Details kann man das so nicht beantworten.
-
Werden ALG I Bezüge komplett auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft umgelegt?
Ja.
Und gibt es bei der Berücksichtigung für die Aufstockung keine Freibeträge?
Doch, aber nicht viel. Die Versicherungspauschale von 30 Euro auf alle Fälle und wenn du Kfz-Haftpflichtversicherung hast. Riesterrentenbeiträge wären auch noch absetzbar.
-
Deine Eltern sind nach deiner Aussage selbst im ALG 2 Bezug. Sie können dich also gar nicht unterstützen. Von daher ist es doch egal. Die Vermutung der Unterstützung wegen Haushaltsgemeinschaft greift doch nur, wenn die Verwandten im Haushalt auch in der Lage sind, deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Vielleicht solltest du deine SB einfach darauf aufmerksam machen, dass deine Eltern selbst unter BG xxxxxx Leistungen beziehen und gar kein Geld haben, dich zu unterstützen.
-
Wenn er einzieht, gibt es 2 Möglichkeiten: Er wird als Partner der Tochter angesehen. Oder er wird als EinzelBG angesehen.
Wird er als Partner der Tochter angesehen, kommt es darauf an, ob bei ihr die Erwerbsminderung schon auf Dauer festgestellt wurde oder nicht oder ob sie noch im Berufsbildungsbereich der WfB ist. Ist sie bereits im Arbeitsbereich und/oder ist die Erwerbsminderung dauerhaft durch die DRV festgestellt, bleibt sie in der Sozialhilfe, dann aber nur noch mit 1/3 der Miete. Ist sie noch im Berufsbildungsbereich, wird das JC für sie zuständig mit Sozialgeld in der BG mit dem Partner.
Wird er als EinzelBG geführt, dann bekommt sie weiter Sozialhilfe mit 1/3 der Miete.
Du bekommst weiter ALG 2, ebenfalls mit 1/3 Miete, also entsprechend weniger.
Sollte er eine Sanktion bekommen, sind das ja momentan nur 30%. Das ist dann sein Problem. Da geht ja nichts auf die Miete.