Du gehörst nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Aber: wie soll das Jobcenter das feststellen, wenn du keine Unterlagen einreichst? Da du altersmäßig zur BG gehören würdest, geht das nicht ohne Nachweis, dass du nicht hilfebedürftig bist.
Beiträge von Tamar
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Wie alt bist du? Wie wird die Miete in deinem Bedarf eingestellt? Zu 1/3? Und bei deinen Eltern zu 2/3?
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Zuerst solltest du einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und die Trennung offiziell machen. Inclusive Durchsetzung von Unterhalt und Auskunft gegenüber der Krankenkasse, denn dazu ist er verpflichtet.
Dann kannst du natürlich, wenn er nicht freiwillig zeitnah auskömmlich Unterhalt zahlt, Bürgergeld beantragen.
Warum willst du ausziehen? Warum nicht er, wenn er sowieso kaum noch nach Hause kommt?
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Wie kann sich der/die Betroffene gegen das Jobcenter wehren, weil diese die angestiegenen Preis/Vorauszahlung um 170% nicht akzeptieren wollen?
Wenn das Jobcenter den neuen Heizkostenabschlag nicht mehr in voller Höhe berücksichtigt, dann kann man ganz einfach in Widerspruch und ggf. anschließend in Klage gehen, wie es der Rechtsbehelfsbelehrung eines jeden Bescheids zu entnehmen ist.
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Wie wird der Betrag der vom ALG2 abgezogen wird richtig gerechnet?
Die selbständige Tätigkeit wird mit einem Durchschnittseinkommen aus dem Gewinn des gesamten Bewilligungszeitraums ermittelt. Das Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit wird nach Zufluss im jeweiligen Monat berücksichtigt.
Nach meinem Verständnis der Gesetze endet damit der ALG2 Bezug.
Nein. Im SGB II gilt das Monatsprinzip. Du kannst nicht für einzelne Tage verzichten. Nur im Ausnahmefall endet eine Bewilligung taggenau (z. B. bei Umzug ins Ausland). Für das Einkommen aus Selbstständigkeit wird sogar noch das Einkommen nach Verzicht berücksichtigt, wenn der Bewilligungszeitraum noch weiter gelaufen wäre.
Das ist zu meinen Ungusten, da so die Rückforderung für den Betrag des halben Monats höher ist als ein halber Monat ALG2,
Ich verstehe die Aussage nicht. Das JC hat ja sicherlich nicht nur für 14 Tage ALG2 gezahlt, sondern für den gesamten Monat. Und für diesen gesamten Monat wird der (halbe) Monatslohn angerechnet, wenn der Zufluss in diesem Monat war.
Laut meinem Verständnis endet der Leistuntgsbezug/die "Mitgliedschaft" beim Jobcenter zum Tag der Abmeldung, und nicht am Ende des Berechnungszeitraumes.
Dein Verständnis ist halt falsch.
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Das JC ist für die Agentur für Arbeit in Vorleistung gegangen, indem es Bürgergeld ohne Einkommen aus Arbeitslosengeld gezahlt hat. Deshalb wird sich das Jobcenter das Arbeitslosengeld von der Agentur auszahlen lassen. Die Agentur hält es, daher bis 30.4. zurück, damit das JC abrechnen kann. Wenn das noch in den nächsten Tagen erfolgt, kann es sein, dass die das Alg für April direkt ausgezahlt wird. Ansonsten erst für Mai.
Je nachdem, ob nun für April oder Mai sinkt dann drin Bürgergeld um den Betrag des Alg,vwird also ein gutes Stück weniger. Ob das dann noch reicht, dass die Miete gedeckt ist: keine Ahnung, du schreibst ja keine Zahlen.
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Es gibt überhaupt keinen Bescheid über 83 Euro. Das ist die Restforderung aus einem der dort aufgeführten Bescheide. Sorry, du klingst jetzt echt nicht sehr glaubwürdig mit solchen Behauptungen.
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Wenn schon was abbezahlt wurde
Die mit den 83€ kann ich nachvollziehen, die hat mein Partner abbezahlt, irgendwann (bestimmt schon über ein Jahr her)
dann muss es damals auch Bescheide gegeben haben. Gar nichts erhalten zu haben, kann also nicht stimmen.
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Mit Durchsetzungsbescheid verjähren solche Forderungen nach 30 Jahren, ohne Durchsetzungsbescheid nach 4 Jahren. Die Verjährung beginnt in dem Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem die Bescheide unanfechtbar geworden sind. Bei denen aus 2019 also in 2020 und endet mit Ablauf des Jahres 2023. Bisher ist also noch nichts verjährt. Abgesehen davon, dass hier auch niemand weiß, welche verjährungshemmenden Maßnahmen die Behörde zwischendurch unternommen hat oder wie die Zahlung auf mindestens eine der Forderungen als verjährungshemmend anzusehen ist.
Verjährung ist kein Grund. Und "wir haben immer alles angegeben, Fehler der Behörde", das hättest du in einem Widerspruch gegen die Bescheide aus 2019 und 2021 angeben können. Aber nicht, nachdem die Bescheide anscheinend zwischenzeitlich bestandskräftig geworden sind. Das ist jetzt bereits die Vollstreckung der Forderungen!
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Die Kosten des Umgangs obliegen dem Kindesvater. Da dieser kein Anspruch auf Bürgergeld hat, muss er die Kosten aus eigener Kraft aufbringen.
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Dafür ist nach wie vor die Krankenkasse zuständig.
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Hat da jemand eine Einschätzung für mich?
Gerne. Abgesehen davon, dass das Guthaben Einkommen darstellt, welches du umgehend hättest melden müssen, droht dir jetzt noch ein Bußgeld.
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Ein bisschen wenig Input. Ist sie ausgezogen? Bist du ausgezogen? Die Aufnahme eines Jobs ist ja nun definitiv kein klassischer Trennungsgrund, wie z. B. " wir lieben uns nicht mehr".
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Das ist natürlich nicht ganz korrekt so mit diesen kurzen Fristen. Aber letztlich hast du doch die Auflage erfüllt und das Geld sollte dann auch wieder angewiesen werden. Vielleicht kannst du das JC nochmal kontaktieren, dass es das schnellstmöglich macht.
Ansonsten: wenn du Schwierigkeiten bei solchen Dingen hast, solltest du ggf. über einen Betreuer nachdenken.
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Kopfteil nimmt man eigentlich nur unter Verwandten. Bei solchen Verhältnissen wie hier müsste entweder nach Mietvertrag (es hat doch im Normalfall jeder einen, wenn sie nicht verwandt sind) oder nach Wohnanteil gerechnet werden. Bei den Heizkosten eigentlich nach Verbrauch.
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Meine Frage ist,wie lange hat das Jobcenter Zeit für einen Überprüfungsantrag,und dürfen sie bis zur endgültigen Überprüfung weiterhin die Rückzahlung forden ?
6 Monate und ja, dürfen sie. Der Rückforderungsbescheid ist ja bestandskräftig geworden, nachdem du nicht geklagt hast.
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Wenn ihr einen Darlehensvertrag abschließt, der einem Fremdvergleich standhält (schriftlich, vereinbarte Fälligkeit, Ratenzahlung etc.), kann es nicht angerechnet werden. Oder, wenn es die Verwandten direkt ohne Umwege an den Vermieter überweisen. Also dir nichts zufließt.
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Ja, natürlich ist das gesetzlich geregelt und zwar in § 6 HeizkZuschG.
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Was heißt "die Miete gestoppt"? Es wird trotz Bewilligungsbescheid einfach nicht gezahlt? Es gibt einen Teilversagungsbescheid? Eine vorläufige Zahlungseinstellung? Ein einfaches Informations/Mitwirkungsschreiben?
Und wo ist das Problem, schnellstens die gewünschten Unterlagen einzureichen, damit das JC weiß, was es noch als Kosten der Unterkunft zu berücksichtigen hat und ob es was zurück fordern muss?
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Nein. Das ist eine zweckbestimmte öffentlich-rechtliche Leistung.