Ich habe der Dame auch mitgeteilt, dass sie zu jederzeit Kenntnisstand über das Einkommen hatte und schon vorab hätte reagieren müssen.
Falsch. Die endgültige Festsetzung einer vorläufigen Bewilligung erfolgt erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraums:
4) Die abschließende Entscheidung nach Absatz 3 soll nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erfolgen.
dass sie als wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen haben und ein Guthaben bekommen haben, sie ganz ganz schnell den Bescheid geändert hat und das Guthaben mit den Leistungen für den nächsten Monat verrechnet hat.
Vollkommen korrekt, das sieht § 22 Abs. 3 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung
nunmal so vor. Eine Änderung für die Zukunft ist etwas anderes als für die Vergangenheit.
Warum will Sie jetzt den Zeitraum von 01.01.2022 - 31.12.2022 überprüfen obwohl von 01/2022 - 06 /2022 der Bescheid schon abschließend festgesetzt wurde
Wie kommst du darauf? Du hast geschrieben, dass sie Kontoauszüge an Dezember 22 haben will. Nicht ab Januar 22.
nach meiner Recherche gibt es einige Urteile von Sozialgerichten, dass dies nicht rechtens ist, da die Einnahmen zweckbestimmt sind
Falsche Recherche. Dass Auslöse und Spesen Einkommen sind, ist schon seit vielen Jahren höchstrichterlich geklärt, schaust du BSG Urteil B 4 AS 27/12 R vom 11.12.2012.
Werbungskosten alles schön und gut, dafür gibt es ja vom Gesetzgeber Pauschalen, je nach Dauer der Abwesenheit jedoch lösen diese das Problem mit den Verpflegungskosten nicht
Nein, wie das BSG in der verlinkten Entscheidung geurteilt hat, können die tatsächlichen Kosten für die Verpflegung abgesetzt werden, wenn man sie nachweist:
Tatsächliche und notwendige nachgewiesene Verpflegungsmehraufwendungen können vom Einkommen eines SGB II-Aufstockers bis zu den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes (juris: BRKG 2005) abgesetzt werden, weil die in der Alg II-Verordnung (idF ab 1.1.2008 - juris: AlgIIV 2008) vorgesehene ausnahmslose Beschränkung auf einen Pauschbetrag in Höhe von 6 Euro täglich bei einer Abwesenheitsdauer von mindestens zwölf Stunden nur mit einer Öffnungsklausel ermächtigungskonform ist.
Darf Sie jetzt das ganze Jahr 2022 aufdröseln obwohl schon abschließend bewilligt wurde? (ich habe nämlich die Vermutung, dass sie gerne noch mehr zurückfordern möchte)
Mehr zurückfordern geht nur, wenn ihr was verschwiegen hättet. Ansonsten besteht für den Zeitraum Januar bis Juni 22 Vertrauensschutz. Ihr habt ja sicherlich die Spesen und/oder Auslöse damals auch angegeben.
Muss ich auch die Abwesenheitszeiten vor dem 30.06.2022 einreichen nur weil die Dame das gerne möchte?
Ja.
Kurz und knapp kommt es mir einfach so vor, als wenn die Damen sich ein wenig auf den Schlips getreten fühlt da ich Widerspruch eingelegt habe und das jetzt zu einem Machtkampf ausartet.
Nun, für mich liest es sich eher so, dass die Dame ihre Arbeit korrekt macht und ihre Vorgängerin dies nicht getan hat, was für dich jedoch positiv war. Aber nicht alles, was für einen positiv ist, ist auch richtig.