Beiträge von Friedrich24

    Ich beziehe momentan ALGII und habe im September 2020 eine selbstständige Tätigkeit begonnen, in der ich von Oktober 2020 bis Januar 2021 Einkommen erzielt habe. Aufgrund der Höhe meines Einkommens wurde mein Anspruch auf Bewilligung von Leistungen rückwirkend abgelehnt und die Erstattung der bereits ausgezahlten Leistungen gefordert.

    Nun ist es aber so, dass sich mein Bewilligungszeitraum von Februar 2020 bis Ende Januar 2021 angesetzt wurde.

    Meine Frage lautet hierbei, ob das Gesamteinkommen, das ich aus meiner selbständigen Tätigkeit bezogen habe, nicht auf den gesamten Bewilligungszeitraum verteilt werden muss und eben nicht nur auf die vier Monate, in denen ich es erwirtschaftet habe.

    Hierzu habe ich folgende Stelle gefunden:

    Eine interessante Entscheidung das das BSG kürzlich getroffen. Demnach ist das Gesamteinkommen, zusammen mit den festen Teilen, wie Kindergeld oder Unerhaltszahlungen, auf den gesamten Bewilligungszeitraum zu verteilen, auch wenn nur in einem Teil der Monate gearbeitet wird (BSG vom 11.07.2019, Az.: B 14 AS 44/18 R).

    Und in welcher Form soll ich den Änderungsvorschlag einreichen?

    Per Mail oder direkt auf die Eingliederungsvereinbarung?

    “Ich bewerbe mich auf 8 zumutbare sozialversicherungspflichtige Stellenangebote entsprechend meines Bachelorgrades in Pädagogik im pädagogischen Bereich.“

    Und wäre das eine gültige und sinnvolle Formulierung, bzw.falls nicht wie könnte sie aussehen?

    Ich habe es recht genau durchgelesen.

    Nach folgender Stelle im § 15 SGB II müsste ich ein Recht darauf haben, dass mein Bachelor in Pädagogik und daraus resultierende Stellenangebote in diesem Bereich berücksichtigt werden oder?

    “Die Eingliederungsvereinbarung kann insbesondere bestimmen, in welche Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll.“

    Wie verhandelt man sowas dann im nächsten Schritt? Ändere ich die mir vorliegende Eingliederungsvereinbarung direkt handschriftlich als Gegenvorschlag - bspw.

    Ich bewerbe mich auf 8 zumutbare sozialversicherungspflichtige Stellenangebote entsprechend meines Bachelorgrades in Pädagogik im pädagogischen Bereich.“ - oder soll ich es per Mail anmerken?

    Danke schon mal soweit für die Hilfe.

    Also habe ich keine Möglichkeit die Art der Bemühungen für Bewerbungenim Hinblick auf meine Qualifikation zu konkretisieren? Ich habe bei vielen anderen gelesen, dass sie sich dann bspw als Mediengestalter für Jobangebote in diesem Bereich bewerben sollen.

    Noch dazu kommt, dass er mich bei der Erstellung meines Profils aufgrund eines Cateringnebenjobs während des Studiums zusätzlich für Jobs im Gastronomiebereich aufgenommen hat. Ich glaube dabei ging es um die Vermittlungsplattform des Jobcenters.

    Aber wenn ich mich eigenständig auf 8 Stellen bewerbe, kann er mich dann trotzdem dazu verpflichten mich auf von ihm ausgewählte Jobangebote zu bewerben?

    Ich habe meinen Bachelor in Pädagogik absolviert und jetzt Alg2 beantragen müssen. Bei dem Gespräch mit dem Arbeitsvermittler wurde mir zu verstehen gegeben, dass ich jeden Job annehmen müsse und dieser sich daher auch nicht in meinem beruflichen Fachbereich befinden müsse. Dementsprechend soll ich mich nun auf 8 Stellen im Monat darunter auch befristete Angebote und Personaldienstleister bewerben. In meiner Eingliederungsvereinbarug wird in keiner Zeile auf meinen beruflichen Ausbildungsweg eingegangen. Nun ist meine Frage, ob das so rechtens ist oder ob ich aushandeln kann mich zumindest in den ersten Monaten auf Stellenangebote im pädagogischen Bereich zu bewerben.

    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe!