Beiträge von mondscheinlicht

    Hallo,

    leider konnte die Mitarbeiterin des Jobcenters diese Fragen vor einigen Wochen oder Monaten noch nicht beantworten. Ich hoffe jetzt ist mehr

    bekannt und ich frage an dieser Stelle mal - wenn das erste Jahr Karenzzeit vorbei ist und man "nur noch" 15 000 Euro Vermögensfreibetrag hat, darf man

    dann auch noch zusätzlich seine festen Altersvorsorgeverträge haben - so z.B. Riesterrente oder auch einen neu angelegten privaten Altervorsorgevertrag?

    Wie hoch dürfen diese Beiträge dann meximal sein, und welche Details sind hier wichtig für die Verträge, damit es als Altervorsorge extra gerechnet wird - so

    hat mir z.B. die Allianz angeboten neu einen Vertrag aufzusetzen, und den kann man dann, da ich schon 60 oder dann noch älter bin, jährlich bei Bedarf kündigen - wird das akzeptiert?

    Gibt es wegen der hohen Inflation vielleicht bessere Alternativen, die akzeptiert werden - so z.B. die Investition in Antiquitäten die man auf seiner Bude eben bunkern muss und dann

    mit Glück später mit Gewinn wieder veräußern kann - das habe ich mal gelesen irgendwo im Internet, aber das Jobcenter konnte mir dazu auch nichts sagen.

    Ich hoffe inzwischen sind meine Fragen nicht exotisch sondern einfach und schnell und sicher zu beantworten.

    Leider ist es ja wahrscheinlich, dass ich aufgrund meines Alters weiter im Bezug bleibe, und deswegen so längerfristig planen muss.

    Mit freundlichen Grüßen

    Meine Frage nach welchem Gesetz ich jetzt Schonvermögen haben darf, finde ich aber leider nicht dadurch für mich eindeutig beantwortet. Ich war ca. 3 Monate aus dem ALG II Bezug heraus- gilt jetzt nicht das Gesetz von meinem erneuten Antrag, wo man mehr Schonvermögen besitzen darf? Wenn nein, warum, wo kann man das lesen????

    Offensichtlich werde ich falsch verstanden, wenn ich das da oben richtig verstehe - ich habe kein Vermögen oder Geld von Verwandten erhalten für eine private Altersvorsorge, ich überlege nur für die Zukunft und würde gerne versuchen Verwandtschaft drum zu bitten- aber bevor ich sie bitte, muss ich halt wissen bis in welcher Höhe es möglich ist. Die Formulierung der Antworten wirken auf mich so scharf, als ob ich schon ein Verbrecher sei, nur weil ich mich etwas frage, oder bin ich da überempfindlich???

    Nach meinen Recherchen ist das Schonvermögen was man für das Alter zurück behalten darf, wenn man es mittels Vertrag auch nicht vorher zurück fordern kann, nach einem bestimmten

    Termin 17.04.2010 deutlich höher bei der Erstantragsstellung wie danach- unklar ist mir bei den Formulierungen und meinem Fall, da ich sowohl vorher als auch hinterher ALGII bezogen habe, ob ich durch 3 Monate, wo ich etwas gearbeitet habe und mir dann gekündigt wurde und zurück man in den Leistungsbezug nach diesem Stichtag, ob ich jetzt deutlich mehr Schonvermögen besitzen darf oder nicht- vermutlich stellt sich das für die meisten Leute nicht als Frage, da kein weiteres Vermögen zurück gelegt werden kann, aber nach meinem Kenntnisstand kann auch z. B. ein Verwandter Geld für einem z. B. in eine kleine Altersprivatversicherung einzahlen, und somit könnte ich dann jetzt doch deutlich mehr Schonvermögen zurück legen oder nicht? Die drei Monate waren ja auch gefördert worden mit Lohnkostenzuschüssen, die wohl aber zurück gezahlt werden mussten, da mir vorzeitig ohne wichtigem von mir verschuldetem Grund gekündigt worden ist. Leider hat mir meine Leistungsabteilung dazu nicht geantwortet, ich warte schon 4 Wochen vergeblich drauf. Und wenn der höhere Betrag gilt- welche Auszahlsumme wird zur Berechnung heran gezogen- die garantierte Summe oder auch höhere bei Gewinnbeteiligung oder wie die Versicherungen das so nennen. Aber es könnte ja auch sein dass man im Lotto gewinnt oder für ein halbes Jahr mal einen Job hat und dann doch noch was zürück legen möchte. Weiß jemand darüber Bescheid?