Beiträge von Knuffi42

    Ja, die aufstockung ALG2 wurde abgelehnt,da vorrangig andere Sozialleistungen zu zahlen wären (Wohngeld) . Aber.. die Bearbeitung wird ja auch wieder Zeit in Anspruch nehmen. Was mache ich bis dahin?

    Bei der Wohngeldstelle habe ich schon gefragt bezüglich Erstausstattung und Kaution. Die konnten mir nicht weiterhelfen...

    Ich wurde darauf verwiesen,dass ich doch 700€ ALG 1 erhalte, und damit beim An und Verkauf gut gucken könnte...

    so...habe einen Ablehnungsbescheid bekommen, da vorrangig Wohngeld zu zahlen sei. Ich habe zwar Anspruch auf Wohngeld, aber wie verhält sich das mit einer Erstausstattung und der Kaution? Ich kann diese Kosten mit meinem ALG1 (700,00€) + eventuell Wohngeld nicht decken.Aus der Haft wurde ich im November mt 55€ entlassen...

    Gibt es da noch eine Möglichkeit, eventuell Darlehen zu beantragen oder bringt ein Widerspruch etwas? Was ist, wenn das Wohngeld geringer ausfällt als ein ALG2 Anspruch?

    Über hilfreiche Tips bin ich sehr dankbar, denn ich bin echt gerade dabei, mein Leben wieder in geordnete Bahnen zu leiten...

    Mit dem ALG I Bescheid bitte zum Jobcenter und ALG II Antrag auf Aufstockung

    stellen. Dort wird dann geprüft, ob ein ALG II Anspruch aufgrund der Höhe des

    ALG I besteht.

    Habe ich schon einmal versucht, dort wurde ich abgewiesen, ohne jede Prüfung. Mir wurde gesagt, dass ich zwingend wohngeld beantragen muss. Aber ich weiss,wenn ich wohngeld erhalte, bekomme ich kein aufstockendes ALGII. Somit habe ich auch keine Chance auf eine Erstausstattung bzw. Übernahme Kautionsdarlehen... Oder gibt es doch eine Möglichkeit?

    Unverständlich und erklärungsbedürftig! Welche Einkünfte sind denn vorhanden?

    Habe ich doch geschrieben... 700 € ALG!

    ALG II schließt Wohngeld aus! Zunächst Informationen zum Lesen, denn hier scheinen erhebliche

    Wissenlücken vorhanden zu sein.

    Ich weiss,dass Wohngeld durch ALG II ausgeschlossen wird...

    Das Problem ist, dass ich hier von Amt zu Amt hin und her gescheucht werde und mir niemand etwas konkretes sagen kann... Ich kann doch keine Wohnung anmieten, wo ich 1. die Kaution nicht zahlen kann und 2. wo ich nichts reinstellen kann...

    Mir geht es darum, ein Darlehen oder so etwas zu erhalten, um die Grundlage zu schaffen. Und so wie man mir heute erst wieder gesagt hat, bekomme ich nur eine Erstausstattung, wenn ich Anspruch auf ALG II habe...

    Hallo,

    ich habe folgende Situation. Ich war 1 Jahr in Haft und habe so ziemlich alles verloren,was ich verlieren konnte. Nach der Entlassung bin ich notdürftig erstmal bei meinen Eltern untergekommen. Die Suche nach einem neuen Wohnraum gestaltet sich mehr als schwierig. Nun sind eine sehr gute Bekannte und ich auf die Idee gekommen, eine WG zu gründen.

    Sie mietet nun eine 3-Raum Wohnung an und stellt mir 1 Zimmer(unmöbliert) zur Untermiete zur Verfügung. Natürlich mit Untermietvertrag und gemeinsamer Nutzung von Wohnzimmer, Küche,Bad.

    Wie kann man es im Untermietvertrag reinschreiben, dass für die Nutzung von z.B. Küche und Waschmaschine eine monatliche Pauschale gezahlt wird?

    Da ich auch in meinem Zimmer nichts reinstellen kann, müsste ich auch einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Was kann ich dann alles beantragen? Ein Kühlschrank benötige ich auf jeden Fall, da der meiner Bekannten zu klein ist...

    Momentan erhalte ich 700€ ALG ! Kann ich denn mit ALG2 aufstocken? Einen Wohngeldantrag stelle ich auch noch, aber das wird sicher geringer als ALG2 ausfallen...

    Ich freue mich über Tips und Ratschläge...