Beiträge von Susisana

    Hallo.

    Ich fasse mein Anliegen sehr kurz.

    Ich ziehe ab dem 1.03.2020 in eine Wohnung mit meinen Kindern. Diese Wohnung (Einliegerwohnung von seinem Haus) gehört meinen Ex Freund, mit ihm habe ich ein gemeinsames Kind, was bei ihm bleibt. Ich selbst habe aus früheren Beziehungen noch 3 Kinder. Mietbescheinigung und Mietvertrag liegt dem Jobcenter vor.

    Nun sagt das Jobcenter wir wären eine Bedarfsgemeinschaft. Und stehen für einander ein etc.

    Sie gewähren mir dann also ab 1.03.2020 keine Leistungen. Ich habe bereits Widerspruch eingelegt.


    Wer hatte den so eine ähnliche Situation und kann mir eventuell ein bisschen helfen oder kennt sich damit juristisch aus??

    Ich bedanke mich schon Vorraus.

    Lg Susisana

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