Beiträge von P-Man

    ALGII Antrag: Jobcenter fordert Auflösungsschreiben der privaten Rentenversicherung,
    Zahlungsnachweise und mehr…

    Hallo,

    kurz zu mir - Baujahr 1985, Alter 34 Jahre


    Thema erneuerter ALG II Hauptantrag (Ich war 4 Monate aus dem Leistungsbezug)


    Situationsbeschreibung:

    1.) Das Jobcenter fordert weitere Unterlagen zu einer von mir gekündigten privaten Rentenversicherung.
    (Siehe genauere Infos weiter unten)

    Diese Versicherung wurde von mir gekündigt, um Schulden zu bezahlen. Der geschuldete Betrag wurde
    direkt auf das Konto des Gläubigers überwiesen.

    Da ich diese Umänderung meines Vermögens nicht als Leistungsrelevant sehe, habe Ich diese Änderung
    dem Jobcenter auch nicht mitgeteilt. (Das Vermögen war dem Jobcenter bekannt)

    Hierbei handelt es sich meiner Meinung nach, um eine Vermögenumwandlung.

    Siehe auch Bundessozialgericht, Vergleich vom 15.12.2010, B 14 AS 41/09 R,

    Wenn geschütztes (Sach) Vermögen veräußert wird, ist der Gelderlös kein Einkommen, sondern
    es handelt sich vielmehr um eine Vermögensumwandlung. Der Erlös ist somit nach § 12 SGB II
    als Vermögen zu berücksichtigen.

    Sofern dabei kein Gewinn erzielt wird (Verkaufserlös abzgl. Verkaufsaufwendungen > Vermögenswert lt.
    Antragstellung), handelt es sich um eine Vermögensumwandlung innerhalb des geschützten Vermögens.

    2.) Infos zur gekündigten privaten Rentenversicherung:

    Die Rentenversicherung war dem Jobcenter bereits seit Jahren bekannt und es gab auch in keinem WBA
    Antrag der letzten Jahre Probleme damit. (Schonvermögen, ging nicht über die Vermögensfreigrenze)

    Bei der Versicherung gab es keinen Verwertungssauschluss.

    Ausgezahlt wurden 5.598,34€


    3.) Das Jobcenter schreibt:

    Sie haben hinsichtlich der Versicherung XXXX mittgeteilt, dass sie diese aufgelöst haben. Der Rückkaufswert
    wurde direkt an Gläubiger überwiesen. Im Rahmen des bisherigen Leistungsbezuges war diese Versicherung
    nicht verwertbar. Mit der Auflösung dieser Versicherung geht der Rückkaufswert in das allgemeine Vermögen über.
    Damit würde Hilfebedürftigkeit nicht vorliegen.


    Das Jobcenter fordert nun folgendes:

    Ein Auflösungsschreiben der Versicherung aus dem hervorgeht:

    - Wann die Versicherung aufgelöst wurde

    - Wie hoch der Rückkaufswert war

    Darüber hinaus fordert das Jobcenter noch folgendes:

    - Ein Zahlungsnachweis wohin der Rückkaufswert überwiesen wurde

    - Ein Nachweis das es sich um die Befriedigung einer Gläubigerforderung handelte


    4.) Dazu folgende Fragen:

    Darf das Jobcenter die oben aufgezählten Unterlagen überhaupt verlangen - Wenn Ja warum, wenn
    Nein warum nicht? (Auflösungsschreiben der Versicherung, Zahlungsnachweis wohin der Rückkaufswert
    und Nachweis das es sich um die Befriedigung einer Gläubigerforderung handelte)

    Ich bitte wenn möglich um Gerichtsurteile, Datenschutzhinweise, Gesetzestexte (SGB)
    und/oder fachliche Weisungen

    Danke

    Grüße P-Man

    Titel - Korrektur