Beiträge von Schnecki84

    hmm, er ist am Wochenende zu Hause er befindet sich von Montag bis Freitag im offenen Vollzug Samstag und Sonntag verbringt er zu Hause von morgens bis Abends jeweils dem entsprechend isst er auch zu Hause.... ab Februar wird er auch über Nacht zu Hause verbringen, dann werde ich jetzt mal abwarten was das Jobcenter dazu sagt Antrag ist in Bearbeitung, werde hier berichten wie es ausgeht. Vielen lieben Dank für deine Bemühungen

    Lg Schnecki

    Hallo zusammen, durch Google bin ich hier her gestoßen und hoffe ich finde hier im Forum Antworten.

    Ich erkläre mal kurz worum es geht......

    Mein Mann befindet sich seit August 2017 in haft und seit Dezember 2019 im Offenen Vollzug er darf Samstags und Sonntags Heim zwar noch nicht über Nacht, aber von morgens bis Abends dann muss er wieder im offenen Vollzug sein. Ich beziehe Hartz4 mein Mann bekommt keine Leistungen seit er in haft ist das versteh ich, nun kam mir zu Ohren das ich eine Temporäre bedarfsgemeinschaft beantragen kann, ich wusste echt nicht was das ist und das es das überhaupt gibt, hab es gegoogelt aber es kommt immer was von getrennt lebenden Eltern mit Kindern. Jetzt meine Frage, da die Verpflegung die ich für meinen Mann am Wochenende habe, nicht in meinem Regelsatz inbegriffen ist gilt da die temporäre bedarfsgemeinschaft auch ? Würde mich über antworten freuen.....

    Lg Schnecki