Beiträge von rosenkreuzer79

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    bei mir geht es um folgenden Sachverhalt. Nach einer 6 monatigen Beschäftigung die von Beginn an befristet war erhalte ich seit 01.10.2019 wieder ALG II. Durch Eigenbemühung habe ich nun wieder einen Arbeitsvertrag erhalten und fange Januar dort an. Es ist eine Stelle als Außendienstmitarbeiter im Vertrieb mit einer 42,5 Std. Woche, Firmen PKW mit Eigennutzung usw.

    Ich habe zwei Dinge als Darlehen beantragt, Arbeitskleidung (Sakko, Anzughose, 2 Hemden, Krawatte und Business-Schuhe), wurde abgelehnt mit der Begründung sowas hat man schon zuhause da man sich bei Vorstellungsgesprächen ja auch so kleidet (mündlich so bei Termin mitgeteilt), ich könne aber ja einen Antrag aus dem Vermittlungsbudget stellen, würde aber eh abgelehnt werden.

    Das zweite war ein Betrag um die 230 Euro von meinem DSL Anbieter, Rückstand, mit Sperr-Androhung sollte nicht bis zum 30.12.2019 bezahlt werden. Dieses Schreiben dem Antrag beigefügt, genauso wie ein Schreiben meines Arbeitgebers das der private DSL Anschluss unabdingbar für den täglichen Arbeitsalltag ist und dieser vom Arbeitgeber mit 25 Euro monatlich bezuschusst wird. Im Antrag habe ich dies als Begründung angeführt das ohne DSL Anschluss die Tätigkeit nicht ausgeführt werden kann. Darlehensantrag hierzu wurde mit der Begründung abgelehnt das "Schulden" nicht übernommen werden können.

    Kann ich hier in beiden Fällen noch etwas tun? Bin für jede Hilfe dankbar.