Beiträge von NinjaWalross

    Danke für die Antwort .

    Nicht mehr hilfsbedürftig, kein Anspruch auf Erstausstattung.

    Ich habe den Antrag auf Erstausstattung ja schon am 30.8. gestellt.


    Antrag auf Erstausstattung wird abgelehnt, da Möbel vorhanden.

    Wird abgelehnt auch wenn mir die Möbel nicht gehören? Ich kann dem Amt wahrscheinlich schlecht unterstellen, dass sie "mit Absicht" so lange zum Bearbeiten gebraucht haben und ich gezwungen war mir Möbel in die Wohnung stellen zu lassen.

    Hallo zusammen,

    am Anfang vielleicht kurz zu meinem Fall.

    August 2016 Studium beendet und ins Ausland gegangen.

    Januar 2019 wieder zurück gekommen und bei den Eltern eingezogen. ALG2 ohne Probleme in xxxxx bewilligt worden und fleißig nach einem Job gesucht.

    Juli 2019 Arbeitsvertrag mit Beginn zum 1. September unterschrieben.

    Wohnung gefunden, Antrag auf Umzugsbeihilfe gestellt und bewilligt bekommen. Nach Aussage vom Jobcenter xxxx sollte ich mich für den zweiten Teil des Augusts in xxxx arbeitslos melden um zu verhindern, dass ich a) Geld zurückzahlen muss und b) kann ich erst dort den Antrag auf Erstausstattung stellen, da xxxxxx nicht mehr zuständig ist.

    Und hier fängt der Spaß an.

    Am 15.8. bin ich also umgezogen und habe mich am gleichen Tag xxx gemeldet und bin zum Jobcenter. Dort wurde mir erstmal nahe gelegt mir den ganzen Aufwand mit der Antragsstellung zu ersparen und ob ich mir nicht Geld von meinen Eltern leihen könnte (erstes Gehalt wäre erst Ende September gekommen, das übrige Geld auf meinem Konto hätte nicht mehr für Miete etc im September gereicht). Desweiteren wurde auch direkt behauptet, dass ich ja gar nicht ALG2 berechtigt bin, da ich eine private Rentenversicherung habe und xxxxx einen Fehler gemacht hat (dass ich im Februar einen Verwertungsausschluss unterschrieben hat an der Stelle nicht interessiert). Nach zwei weiteren Terminen wurde mir widerwillig ein Antrag ausgehändigt und mir sollte ein Termin zur Abgabe per Post zugesandt werden.

    Da ich der Meinung war ab September nicht mehr ALG2 berechtigt zu sein habe ich noch am 30.8. meinen Antrag auf Erstausstattung abgegeben. Der Antrag beinhaltete im Grunde alles, was man in einer Wohnung braucht, außer Küche und einen Schreibtisch + Stuhl. Der Termin zur Abgabe lag am 12. September in meinem Briefkasten mit Datum 19.9. Aufgrund von Krankheit im Jobcenter hat sich die Abgabe dann nochmals um einen Woche verschoben.

    Mitte Oktober kam die erste Nachforderung von Unterlagen.

    Anfang November noch eine Nachforderung und am 25.11. eine weiterer Brief, dass ich ja eine Erstausstattung beantragt habe und ich mich erklären solle, wo ich vorher gewohnt habe. Es konnte sich nicht vorgestellt werden, dass eine komplette Wohnung ausgestattet werden muss.

    Letzte Woche lag schluss endlich ein handbeschriebener Briefumschlag im Briefkasten mit der Bitte wegen einer Terminvereinbarung anzurufen. Der Briefumschlag war bis auf einen Visitenkarte leer.

    Bisher habe ich auf den Briefumschlag noch nicht reagiert aber ich gehe davon aus, dass jemand vorbeikommen und sich die Wohnung anschauen will.

    Dieser jemand wird auch Möbel in der Wohnung vorfinden. Allerdings haben meine Eltern diese notgedrungen gekauft und mir zur Nutzung überlassen, bis ich Geld habe und sie bezahlen kann.

    Hat jemand von euch Tipps oder Ratschläge, wie ich vorgehen sollte? Durch die ganze Vorgeschichte mit dem Amt xxxx gehe ich zu 100 % davon aus, dass das Jobcenter sagen will: "Sie haben doch alles. Somit lehnen wir ihren Antrag gern ab."

    Darf das Amt überhaupt noch im meine Wohnung nach dem ich ja seit 1.10. kein ALG2 mehr erhalte?

    Vielen Dank im Voraus für Ratschläge :)

    Datenschutz und Ortsangaben gelöscht,

    für Hilfestellung unnötig