Beiträge von Tommy94

    Hallo,

    ich habe im Dezember 2020 die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2019 erhalten. Ich musste an meinen Vermieter nachzahlen. Zusätzlich wurde ein Antrag auf Übernahme dieser Kosten bei Jobcenter gestellt. Dieses stellte fest, dass die Betriebskosten durch die Nachzahlung zu hoch und somit unangemessen seien. Da eine erstmalige Überschreitung vorlag, wurde der Betrag übernommen mit dem Verweis darauf, dass zukünftig der Betrag, welcher den Höchstsatz überschreitet, nicht mehr übernommen werden kann. Dazu wurde zusätzlich erwähnt, dass uns empfohlen wird, den Verbrauch zu verringern, um eine Nachzahlung zu vermeiden.

    Nun kam im Dezember 2021 die Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2020. Ebenfalls eine Nachzahlung, deutlich geringer als das Jahr davor, trotzdem überschreitet die Nachzahlung erneut die angemessenen Beiträge. Nun muss ein Teil also von uns selber getragen werden.

    Nun aber zu meiner Frage:

    Der Bescheid im Dezember 2020 hat uns mitgeteilt, dass unsere Betriebskosten unangemessen seien. Das Jahr 2020 war somit gelaufen.
    Müsste somit nicht das Jahr 2020 trotzdem komplett übernommen werden, da wir dort ja erstmalig darüber informiert worden sind, dass unsere Betriebskosten zu hoch sind? Dies konnten wir bis dahin ja gar nicht Wissen und somit hätte eine Änderung für das Jahr 2020 gar nicht mehr stattfinden können.

    Ist es also korrekt, dass wir schon den unangemessenen Betrag zahlen müssen oder hat man da eine Art "Unwissenheitsschutz"?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu meiner aktuellen Situation. Ich bekomme aufstockend ALG2. Habe Anfang des Jahres meine Arbeit beendet und mich während Corona von Job zu Job "gehangelt". Dies habe ich gemacht, um nicht komplett abhängig vom Jobcenter zu sein.
    Dabei ging mein vorletztes Arbeitsverhältnis von Juni bis Ende November. Jedoch bestand dann kein Bedarf mehr und ich konnte kurzfristig ein Arbeitsverhältnis im Dezember beginnen. Dort gefiel es mir jedoch gar nicht, sodass ich mich "über Nacht" dazu entschlossen habe selbstständig zu machen.

    Diese Selbstständigkeit besteht seit dem 01.01.2021. Ich habe einen Online Shop auf eBay und verkaufe digitale Produkte. Heute habe ich vorerst den Verkauf eingestellt. Habe bislang aber einen Gewinn erwirtschaftet.

    Den Verkauf musste ich einstellen, weil ich mich dämlicher Weise nicht gut genug vor Start informiert habe. Ich habe bei einem Großhändler eingekauft, welcher aber nicht die Europäischen Anforderungen einhalten kann.
    Es scheint nicht so, als würde ich einen Händler finden, welche ähnliche Preise anbietet, sodass ich mit meiner sehr niedrigen Abnahmezahl annähernd Konkurrenzfähig bleibe.

    Dieser Umstand ist mir also nach 6 Tagen Verkauf aufgefallen. Sollte ich mich nicht an die Richtlinien halten, kann es sein, dass ich hohe Strafen bekomme, weshalb ich einen neuen Anbieter finden muss, welcher die europäischen Anforderungen einhält. Sollte dies nicht möglich sein, müsste ich die Selbstständigkeit wieder aufgeben.

    Könnte es dort Probleme mit dem Jobcenter geben? Könnte es Sanktionen geben?


    Vielen Dank für eure Einschätzung.

    Freundliche Grüße

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur folgenden Situation:
    Ich lebe zusammen mit meiner Partnerin und meiner Tochter. Meine Partnerin als auch ich befinden sich im Studium. Nebenbei arbeiten wir beide (ich Teilzeit, sie auf Minijob Basis). Wir erhalten trotzdem aufstockend ALG2. Dabei beziehen wir ca. 200€ im Monat. Wir wohnen derzeit in einer angemessenen Wohnung, welche damals auch vom Jobcenter bewilligt wurde. Nun ist es leider so, dass wir in unserer Wohnung nicht zufrieden sind. Das Hauptproblem dabei ist der Schimmel, welcher immer stärker wird und schon im ersten Herbst bereits zum Vorschein kam. Diesmal jedoch stärker (Schimmel an vielen Stellen und Feuchte Wände/Böden an den Außenwänden). Deshalb möchten wir innerhalb des gleichen Ortes umziehen. Die neue Wohnung ist 34€ warm teurer. Die Bruttokaltmiete beträgt 36€ mehr als die vorgegebenen Kosten. Die Kosten selber zu tragen wäre nicht das Problem. Jedoch habe ich mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert und ihr unser Anliegen geschildert.
    Laut ihrer Aussage ist ein Umzug möglich, aber es wird nur die alte Warmmiete bewilligt. Soweit, so gut. Weiterhin sagte sie, dass auch mit Grund (Schimmelbefall, Gesundheitsgefährdung vor allem für drei Jährige Tochter) die Heiz-und Betriebskostennachzahlung nicht mehr bezahlt werden würde. Da leider viele Bescheide der Sachbearbeiterin fehlerhaft sind und so gut wie jeder Widerspruch bis jetzt Erfolg hatte, brauche ich hierzu einmal eure Einschätzung. Ich habe im Internet gelesen, dass die Differenz der teureren Wohnung selber getragen werden muss. Jedoch habe ich auch gelesen, dass die Kaution und Heiz- und Betriebskostennachzahlungen trotzdem vom Jobcenter bezahlt werden, wenn es einen Grund gibt. Schimmelbefall soll als Grund gelten.

    Welche Aussage stimmt den nun? Über eine Aufklärung eurerseits wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Tommy