Beiträge von Marone

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe vor einem 1 Jahr eine Beschäftigung im Lebensmittelbereich angefangen.

    Mit der Zeit kam immer mehr Druck auf, den ich immer weniger und weniger standhalten konnte. Zusätzlich kam hinzu,

    dass ich vor kurzem etwa 10 Kilogramm an Gewicht verloren habe und deutlich mehr Erholung brauche nach dem Job.

    So kam es, dass ich immer öfters krankgeschrieben war.

    Eines Tages, konnte ich die Firma nicht erreichen, dass ich nicht kommen kann. Und man hat sich über Whatsapp bei mir mittags informiert.

    Daraufhin, hab ich geantwortet, dass ich niemanden erreichen konnte.

    Nach 2 Wochen kam daraufhin eine Abmahnung.

    Es ist auch extrem schwer dort. Sehr chaotische Zustände leider in der gesamten Firma. Auch die Menschen sind unzufrieden.

    Jetzt kommt aber der krasse Part.
    Ich habe das Gesundheitszeugnis vor 1 und halb Jahren machen lassen und war bis dahin wieder krankheitsfrei. (Ich hatte einen Hautauschlag

    an für mich unangenehmer Stelle), dieser ist schon vor 7 Jahren, also 2014 im Keim erstickt worden und war danach garnicht mehr vorhanden. Lediglich die Haut war

    bisschen dunkler an den Stellen. Nachdem mein Immunsystem anscheinend völlig geschwächt zu sein scheint durch den Job, habe ich wieder den Ausschlag gekriegt.
    Was nun? Soll ich sofort kündigen und dem Arbeitgeber DARÜBER in Kenntnis setzen? Soll ich erst zum Hausarzt? Was sag ich dem Amt?
    Wie sieht es mit Alg1 und vielleicht auch 2 aus, wenn ich sofort kündige ohne vorher beim Arzt gewesen zu sein?
    Und was soll auf der Kündigung dann stehen? Laut Infektionsschutzgesetz darf ich da sowieso nicht mehr arbeiten. Das ist mir in Ende letzter Woche aufgefallen, dass

    ich daran wieder erleide und für mich praktisch will der Körber samt Abmahnung sagen, dass ich besser selber die Firma verlassen soll.
    Brauche jetzt dringend sofort Hilfe.
    Grüße

    .

    Guten,

    ich mache den Job seit 3 Monaten und die haben mir gelangt.
    Genau wie den Job vorher, wo man sich mit LKW-Achsen beschäftigen musste, was mir überhaupt nicht zugesprochen hat.
    Die beabsichtigte Selbstständigkeit ist definitiv rückenschonender, auch wenn ich viel sitzen muss. Habe da bereits Erfahrungen im sitzenden Beruf.
    Bewege mich ja dann zusätzlich. Das mit den Attest versuche ich. Ich muss mich mit der Firma darauf einigen, dass diese mich aus gesundheitlichen Gründen kündigen. Bzw mit dem Attest darf ich es ja selbst.


    Ich muss dir auch noch erwähnen, dass ich Einstiegsgeld bekomme. Auf dem Dokument steht nichts darüber, dass wenn man den Job aufgibt, man dieses Einstiegsgeld zurückzahlen muss. Da steht nur, dass nicht mehr weiter überwiesen wird.

    Bitte kein Vollzitat

    Hast du dir den § 34 SGB II denn überhaupt mal angeschaut?

    Wenn du deinen Job schmeißt, was ist das denn sonst? Mit Job brauchst du kein ALG2.

    Das Problem ist, dass ich am Donnerstag und Freitag mich krank gemeldet habe.
    Ich war nicht beim Arzt und wollte Montag morgens nach der Nachtschicht, die Morgen beginnt hin, um mich rückwirkend krankschreiben zu lassen.
    Generell ist es körperlich schwere Arbeit und ich habe das BWS Syndrom im Rücken.
    Jetzt lese ich, dass die 3 Tage, die als Rückwirkend gelten, auch als Kalendertage zählen und nicht als Arbeitstage.
    Das heißt, ich bekomme wenn überhaupt den Freitag krankgeschrieben.
    Trotzdem möchte ich da nicht mehr arbeiten und möchte mit meiner Leidenschaft ernst werden und das dem Amt bestätigen.
    Soll mich der Arbeitgeber besser selber kündigen? Jetzt ist dort ein Tag unentschuldigt, der Donnerstag und ich überlege, was der beste Weg wäre.
    Und danke dir.

    Wieviel Stunden soll denn der Minijob umfassen? Und wieso ALG2 und nicht normales Arbeitslosengeld, wo du dann Gründungszuschuss beantragen kannst?

    Im ALG2 drohen dir aufgrund der willentlichen Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit nicht nur 30% Sanktion, sondern auch eine Kostenersatzforderung nach § 34 SGB II. Das heißt, dass man sämtliche ALG2 Leistungen wieder von dir zurück fordern wird.

    Weil ich aktuell kein Anspruch auf ALG 1 besitze.
    "Willenentliche Herbeiführung", ich will ja etwas machen, nur in der Bereich Selbstständigkeit. In Bereich Willentliche Herbeiführung habe ich nichts dazu gehört, außer, dass man die 30 % sanktioniert bekommt.

    Moin Leute.

    Ich arbeite aktuell Vollzeit, will aber diesen Job beenden, von mir aus.

    Nun eine Frage. Bekommen ich Alg2 Leistungen, wenn ich vorher nen Minijob ausgesucht habe,

    und dann bei meinem Hauptjob kündige?
    Oder muss ich erst ALG2 beziehen, damit ich überhaupt einen Minijob annehmen kann?
    Das ich mit 30 % sanktioniert werde, ist mir klar.
    Würde mich gern in der Selbstständigkeit versuchen und das dem Amt und meiner Arbeit zu sagen.
    Kommt zwar bisschen radikal, aber anders wird man nicht erfüllt.
    Liebe Grüße

    Hallo ihr lieben,

    ich erhalte seit Ende Januar von der Agentur für Arbeit, aber auch vom Jobcenter Vermittlungsvorschläge immer mit diesem Zettel auf der 2 Seite.
    Meine Frage steht schon im Titel. Das hört sich demnach an, dass ich sanktioniert wurde, wenn man diesen liest.
    Muss es nicht vorher einen Bescheid geben? Oder ist das hier was "neues"
    Ich hoffe, ihr könnt mir den Schock nehmen. Ich kann mich nicht daran erinnern etwas versäumt zu haben.


    Ich kann mit diesem Blatt nichts anfangen, jedoch habe ich das Gefühl, dass es eine Rechtsfolgenbelehrung ist. Jedoch nicht vollständig.

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    Ja du hast Recht, Grace :D
    Ich bin manchmal durcheinander, wegen mir.

    Jedenfalls bekomme ich noch die Abrechnung zur Hand die kommenden Tage.
    Ich weiß wohl, dass es nicht wenig sein wird.
    Dann werde ich das machen, was du hier beschrieben hast.

    Ich habe übrigens gerade einen Brief bekommen, auf dem drauf steht "Sie brauchen keine Rückzahlungen machen, da ihnen ALG 1 zusteht und wir bis zum 20.12 eine Rückzahlaufforderung für die Agentur für Arbeit gemacht haben, da wir ja Ihnen vorläufig ALG 2 gezahlt haben"

    Jedoch wissen die ja noch nicht, dass ich einen Arbeitsvertrag am Montag bekomme.
    Kann auch sein, dass sie später plötzlich das Geld von mir fordern, wenn ich einen Job anfange, obwohl sie es von der Agentru für Arbeit verlangt haben. Da bin ich mir unsicher.

    Bitte kein Vollzitat, gelöscht

    Hallo,

    das ALG I wird ja vermutlich zum 15.12.2019 eingestellt werden, somit könntest du evtl. noch Anspruch auf ALG II haben. Da die Leistungen bereits ausgezahlt wurden, dein Gehalt aber noch nicht angerechnet wurde, könnte es zu einer Rückzahlung kommen. Entscheidend hierfür ist der Zufluss des Gehalts. Erhälst du dein Gehalt erst Januar 2020, wird es für den Monat keine Rückzahlung bzgl. des Gehalts geben.

    Warum sollte das Jobcenter die Nebenkostenabrechnung nicht zahlen? Sofern die Miete angemessen ist, wird jede Nebenkostenabrechnung übernommen, egal wie hoch.

    Danke für die Antwort. Aber Strom muss ich doch selber zahlen.. :/
    Und genau da liegt es in den Nebenkosten. Ich muss es irgendwie mit meinem

    Arbeitgeber klären, wenn ich den Arbeitsvertrag ausgehändigt bekomme Am Montag.

    Einfach nur verwirrent. Ich habe bis zum 16.10 gearbeitet. Habe dieses Jahr eine dicke

    Nachzahlung, und diese wird nicht übernommen, weil da hauptsächlich Strom in den

    Nebenkosten drin ist? Oder wird diese voll übernommen, weil ich ja vorher Beschäftigt war.

    Hallo ihr lieben,

    ich bin neu hier und hab gesehen, dass dieses Forum umfangreich ist, so das ich mit einer guten Antwort rechnen kann :)
    Um was es geht: Ich habe ALG 1 und 2 Beantragt, und es wird mir vorläufig ALG 2 gezahlt. Das ALG 1 wird an das Jobcenter gezahlt, welches mir also ALG2 zahlt.

    Ich habe Ende November am 29.11 mein ALG 2 für Dezember ausgezahlt bekommen, nun fange ich eine Beschäftigung an, am 16.12.

    Ich werde vermutlich auf 700€ Netto kommen, für die letzten Tage vor Jahresende.
    Wenn ich Ende Dezember meinen Lohn von 700€ Netto kriege, muss ich diesen dann ganz zurückzahlen an das Jobcenter, oder nur einen Teil? Einen Teil meine ich 250 € zurückzahlen, damit ich für den Dezember den Mindestnettolohn erreiche.
    Ich weiß noch nicht, wann genau ich meinen Lohn bekomme, aber kann ich das nicht mit meinen Arbeitgeber klären, dass ich bestenfalls erst im neuen Jahr entlohnt werde und gut ist?
    Ich muss noch eine Nebenkostenabrechnung zahlen, die wahrscheinlich ein bisschen höher ausfallen wird, sodass das Jobcenter nicht zahlt.
    Außerdem was ist mit dem ALG1 was an das Jobcenter gezahlt wird? Es müsste doch dadurch, dass das Jobcenter mein ALG 1 bezieht, zu keiner Rückzahlung kommen, oder?

    Danke :) thinking

    Grüße