Beiträge von Rettock

    Ich verstehe die Frage nicht. Hält sich ein Kind an x Tagen überwiegend bei dir auf (über 12h/Tag) und an y Tagen beim anderen Elternteil, dann ist das ein Wechselmodell. Ein paritätisches (echtes) Wechselmodel ist es dann, wenn sich Tage x und Tage y in einem Verhältnis von 50:50 bis 60:40 bewegen. Aber auch 5:25 oder 4:26, 10:20 usw. sind eben ein Wechselmodell.

    Vielen Dank für Deine Informationen. Ich glaube ich habe es jetzt verstanden. Jedes Wochenende ist das Kind bei mir, inkusive Übernachtung. Es ist somit kein "paritätisches" Wechselmodel, aber "ein" Wechselmodell. Ich habe das bisher beim Jobcenter nicht angegeben, da ich das immer nur als Besuch aufgefasst habe, ohne Bedeutung für das Jobcenter. Wenn ich es richtig verstanden habe, besteht aber möglicherweise Anspruch auf anteilige Regelleistung für das Kind. Und das Kind bildet mit mir eine temporäre Bedarfsgemeinschaft an den Wochenenden. Kindergeld und Unterhaltsansprüche gehen richtigerweise zu 100% an die Mutter, da das Kind dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Richtig?

    Danke.


    Mal rein interessenhalber, gibt es auch nur im Wechselmodell den anteiligen Regelsatz für Kinder? Oder wie im Zitat beschrieben, ist der anteilige Regelsatz als Umgangskosten Tragung zu verstehen und somit Modell unabhängig?

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    Laut notariell aufgesetzter Sorgerechtsvereinbarung sind die Kinder am kompletten Wochenende (Freitrag Mittag - Montag früh) und in den besagte Zeiten in der Woche beim Vater. (Wechselmodell) Die Zeiten, wie ein Wechselmodell gestaltet wird, liegt allein in der Entscheidung der Eltern. In der Vereinbarung wird ausdrücklich festgehalten, das sowohl Sorgerecht als auch Aufenthaltsbestimmungsrecht bei beiden Elternteilen weiter liegt.

    Im Rahmen der Sorgerechtsreglung (gemeinsames Sorgerecht) kümmert sich der Vater um seine 7 und 9 Jahre alten leiblichen Kinder, täglich nach der Schule (13.00 Uhr bis 17.00 Uhr). In der übrigen Zeit sind die Kinder bei der Mutter. In der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr arbeitet die Mutter.

    Angenommen das Jobcenter will ein 3 monatiges Vollzeit Bewerber Training machen. Kann der Vater an der Ausübung seines Sorgerechts gehindert werden?

    Ich habe die letzten 12 Monate zusammen mit meiner Ex Freundin gewohnt (gemeinsamer Mietvertrag, da sie Kinder hat, bin ich ausgezogen nach unserer Trennung). Auf Grund ihres Einkommens hatte ich keinerlei Leistungen und Einkommen. Zum 01.12.2019 habe ich einen Mietvertrag für eine eigene Wohnung abgeschlossen (angemessen im Sinne des ALG II ist sie, die Werte habe ich mir besorgt). Die Kaution und Umzugskosten hat meine Ex Freundin übernommen, da wir uns im friedlichen getrennt haben.

    Wenn ich jetzt Mitte Dezember Alg II beantrage (der Antrag wirkt ja glaube auf den Monatsanfang zurück), kann ich Probleme bekommen das ich die Wohnung nicht vorher habe genehmigen lassen? Ich brauche keine Kaution, keine Umzugskosten, keine Erstausstattung. Es geht nur um die Übernahme der Mietkosten und natürlich des normalen Regelsatzes.