Beiträge von Mango

    Ne wurde nicht angegeben.


    Und das hat doch auch mit dem Zuflussprinzip nix zu tun. Das Ding ist die Versicherung bestand bevor Alg2 beantragt wurde. Jedoch wie beschrieben auf Versicherungsnehmer die Mutter und als versicherte Person meine Freundin.

    Somit wird es ja wenn es als davor gezählt wird als Vermögen und wenn es während dem Bezug abgeschlossen wurde als Einkommen. Nur nirgendwo steht wie man nun Versicherungsnehmer oder Versicherte Person deuten soll

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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hoffe Sie können mir bei dieser doch etwas schwierigen Frage weiterhelfen.

    Meine Partnerin und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Nun ist die Mutter meiner Lebensgefährtin gestorben.

    Zu Lebzeiten der Mutter (Jahr 2004) wurde gemeinsam eine Rentenversicherung abgeschlossen.

    Versicherungsnehmer ist die Mutter und versichert ist aber meine Freundin.

    Jetzt nach dem Ableben der Mutter wird der Versicherungsnehmer auf meine Freundin übertragen und diese möchte sich den Betrag auszahlen lassen.

    Nun zu meiner Frage. Gilt die Versicherung nun seit dem Jahr 2004 für meine Freundin so dass sie rechtlich vor dem Hartz 4 Bezug abgeschlossen wurde und somit als Vermögen gilt,

    oder ist die Umschreibung und Auszahlung nun ein einmaliges Einkommen was natürlich sofort verrechnet werden würde. Denn es war ja schon im Jahr 2004 generell ihre Versicherung nur das halt die Mutter der Nehmer ist aber die versicherte Person meine Freundin.

    Ich hoffe Sie können mir da irgendwie weiterhelfen.