Beiträge von Knutrobert

    Liebe Menschen im Forum,

    Ich habe ein paar Fragen, die ich bisher nicht vollständig klären konnte.

    Zu meiner Situation:

    Meine Frau hat sich getrennt und ab 01.11. eine neue Wohnung mit den Kindern. Sie wird zunächst alleinerziehend sein. Ich bleibe erstmal in der alten (deutlich zu teuren) Wohnung und habe ab 01.11. ALG II beantragt. Meine Suche nach einer neuen Wohnung war bereits erfolgreich, ich lasse derzeit noch die Angemessenheit prüfen. Die neue Wohnung wird offiziell ab 01.01.20 vermietet. Meine derzeitige Wohnung ist zum 31.01. gekündigt.

    Meine Fragen:

    1.: Inwieweit ist das Jobcenter verpflichtet die doppelte Miete für einen Monat zu übernehmen. Ich habe bereits mit dem neuen Vermieter gesprochen. er würde sich auch auf Mietbeginn zum 01.02. einlassen. Offiziell geht das ja aber nicht - ich müsste dann die Schlüssel für meine jetzige Wohnung am 31.1. abgeben und würde die neuen erst am 1.2. erhalten und hätte somit keine Zeit für Umzug, Renovierung usw. Ich habe nun scheinbar einen kulanten neuen Vermieter und dürfte vielleicht schon eher rein. Aber es muss ja auch eine offizielle Regelung dafür geben. Ich habe Rechtssprechungen gefunden, wo die Doppelmiete sogar für zwei Monate übernommen wurde. Gibt es Eurerseits dazu Erfahrungen und evtl. was zum Nachlesen?

    2.: Ab 01.02. werde ich also spätestens in der neuen Wohnung sein und wir planen die Kinder in einem paritätischen Wechselmodell zu betreuen (eine Woche bei meiner Frau, eine Woche bei mir). Ich gehe also davon aus, dass für die Angemessenheit die Richtwerte für einen 3-Personen-Haushalt herangezogen werden müssen. Ist diese Wohnung dann für den gesamten Monat angemessen, oder nur für die Zeit in der die Kinder bei mir sind. Müsste ich in den restlichen zwei Wochen die Mehrkosten der Miete allein tragen?

    3.: Zum Wechselmodell allgemein noch eine Frage: Wenn ich es richtig verstehe hebt sich der Unterhalt auf und der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird je zur Hälfte ausgezahlt. Wird das regelmäßig vom Jobcenter überprüft, wann die Kinder wirklich wo sind. Was ist, wenn die Kinder dann doch mal einen Monat bei mir sind oder bei meiner Frau. Würde dann die Angemessenheit der Wohnung auf 1-Personenhaushalt herabgesetzt?

    Danke schon mal für Eure Hilfe.

    Liebe Grüße
    Knutrobert